rechtliche Frage (bis zu welcher Höhe)

    Hallo,


    gibt es eigentlich eine "Höhenbeschränkung" für Drachen? Ist das rechtlich geregelt?
    Gibt es vielleicht sogar Zonen in dennen kein Drachen fliegen darf? Ich denke mal,
    in der Nähe von Flugplätzen - aber sonst ????


    MFG


    Wato

    "Höhenbeschränkung" sind im Allgemeinen 100 m Leinenlänge.
    Für einige Drachenfeste wird eine besondere Höhenfreigabe beantragt, so dass man dort auch schon mal 300 Meter oder mehr Höhenfreigabe hat.
    Zu Flugplätzen, Flughäfen, Eisenbahnen und Straßen sind unterschiedliche Abstände einzuhalten.

    Gemeinerweise hängen über den schönsten Drachenwiesen sehr häufig Hochspannungsleitungen. Von diesen muß unbedingt genügend Abstand gehalten werden (ich glaube min. 300m). Hinsichtlich der Wiese ist auch zu beachten: Nur dann betreten, wenn sie relativ frisch gemäht ist, sonst kann man Ärger mit dem Bauern bekommen ;(
    Gruß Hermann

    @ Wato
    Wie Ulli schon sagt,normal 100m,mit Antrag bei der Verkehrsbehörde 340m beantragt hab ich jetzt mal 500m mal schaun was dabei rauskommt :L
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Zitat

    Original von Der vom Deich:
    (...) beantragt hab ich jetzt mal 500m mal schaun was dabei rauskommt


    Wie darf man das verstehen? Hast du speziell für dich als Solo-Drachenflieger eine Höhenfreigabe bis 500m beantragt?


    Wenn ja: Auf ein bestimmtes Flugfeld begrenzt? :(


    Erzähl doch bitte mal! :-o

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    Habe noch nie gehört das auf einer Wiese wo Kinder oder wer auch immer einen Drachen steigen läßt die Leinen vom Ordungsamt, Polizei etc. von der länge nachgemessen werden/wurden.

    hmmm, mit solchen Aussagen a la "man darf sich nur nicht erwischen lassen" sollte man vorsichtig sein.


    Ärger gibt es wenn du in den Luftverkehr eingreifst. Dann aber gibt es RICHTIG eins auf die Mütze. Bei den oben angesprochenen 500m ist schon "Luftraum" und nicht mehr "unterster Bereich wo eh nix fliegt".
    Oder eine der genannten Ordnungs-Instanzen deine Schnur deutlich zu lang vorkommt. Sollte eher harmlos sein.


    Generell aber gilt: Unwissenheit(vor allem vorgetäuschte!) schützt vor Strafe nicht ;)


    Gruß
    Torsten

    OK klar übertreiben sollte man es nicht, aber wer hat schon mehr als 50m bei lenkdrachen? Das macht ja keinen Sinn! Anders schauts ja bein den Einleinern aus da kann ich den Reiz schon verstehen oben mehr bzw. besseren Wind abzugreifen oder aus extrem großer Höhe Fotos zu machen schon verstehen.


    Meine Lenkdachen. Haben max. 30m drauf mehr macht einfach weder Sinn noch Spaß lieber sogar kürzer! (Hatte mal 10meter drauf und das fand ich bei viel Wind Super!)

    Hallo An alle,
    es wurde mal vom Ehemaligen DCD ein Sicherheitsregelwerk zusammengestellt , das bis heute noch ihre Gültigkeit hat. Das müsste alle Fragen beantworten.


    Sicherheitsregeln


    Fliege nur dort, wo Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden.
    Fliege nur bei Windstärken, bei denen Du Deine Drachen noch voll unter Kontrolle hast.
    Nie in der Nähe von Stromleitungen, Straßen, Gleisen etc. fliegen.
    Von Flugplätzen halte mindestens 3 km Abstand.
    Leinen, die über Stromleitungen liegen, niemals berühren!
    Überprüfe Dein Fluggerät vor jedem Start. Vorsicht bei neuen und unerprobten Drachen!
    Stark gespannte Leinen können Schnittwunden verursachen. Zuschauer wissen nichts von der Gefahr. Deshalb nie flach über Mensch und Tier fliegen!
    Die Leinen fliegender Standdrachen sollen in Augenhöhe gut sichtbar gekennzeichnet werden.
    Leinen nicht über Wege legen und nicht über Wegen fliegen! Denke an Radfahrer und Fußgänger.
    Sicherheitsabstand zu Zuschauern und anderen Drachen einhalten.
    Keinen Drachen vor, bei oder gleich nach einem Gewitter fliegen!
    In Deutschland darf die Leine nicht länger als 100m sein!
    Drachenfliegen in Natur- und Vogelschutzgebieten ist untersagt! Brütende Vögel könnten gestört werden.
    Bei Tieren können Drachen Panik auslösen.
    Lass keinen Abfall auf der Wiese zurück.
    Bäume oder Sträucher nicht als Bodenanker missbrauchen!


    wenn jeder diese Sicherheitsregeln befolgt kann so gut wie nichts passieren.
    Gruß vom Rhein

    @ Karsten

    Zitat

    Wie darf man das verstehen? Hast du speziell für dich als Solo-Drachenflieger eine Höhenfreigabe bis 500m beantragt?


    Nein das hab ich fürs Drachenfest in Artlenburg beantragt,das ist dann auch nur für den Zeitraum der Veranstaltung.
    Es spielt keine rolle ob mann 340m oder 500m beantragt,der Preis dafür bleibt gleich.
    Ich glaub für drei Tage liegt das so bummelig um die 90 Euro,könnte mich jetzt auch irren.

    Zitat

    Wenn ja: Auf ein bestimmtes Flugfeld begrenzt


    Ja,
    53°23`N / 10°29`E das mußt Du angeben,dann wird der Luftraum in der Höhe von 2 sm (eine Seemaile ist 1852 m )und in der Breite von 3 sm gesperrt.
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Zitat

    Original von Der vom Deich:
    Es spielt keine rolle ob mann 340m oder 500m beantragt,der Preis dafür bleibt gleich.
    Ich glaub für drei Tage liegt das so bummelig um die 90 Euro,könnte mich jetzt auch irren.


    Für ein Drachenfest mit Höhenfreigabe wäre das allerdings ein Klacks! :H:


    Zitat

    (...) dann wird der Luftraum in der Höhe von 2 sm (eine Seemaile ist 1852 m )und in der Breite von 3 sm gesperrt.


    Flugzeuge müssen dann diesen Luftraum in einer Höhe von min. 3700m überfliegen?


    Okay, Höhe und Breite haben wir in deinem Text, aber wo ist die dritte Dimension? :(

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    ...vielleicht 3 sm² ??
    Jürgen, wozu bzw. viel wichtiger wann brauchen wir 300 m in Artlenburg ? Kommen Kirk's ? Würde ich gern mal sehen...

    ...es grüßt, der Dirk

    Das zählt für die gesamte Nutzfläche der angegebenen Koordinaten (in dem fall 53°23`N / 10°29`E) ,und ab 100m braucht Mann/Frau eben eine Genemigung.
    Da spielt es keine rolle ob mann die Höhenfreigabe von 340m,500m? ausnutzt oder nicht,ärger haste da schnell.
    Gruß Jürgen
    - Editiert von Der vom Deich am 04.08.2010, 12:07 -

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Zitat

    Original von Der vom Deich:
    Das zählt für die gesamte Nutzfläche der angegebenen Koordinaten


    Dann meintest du oben mit "Luftraum in der Höhe von 2 sm (eine Seemaile ist 1852 m )und in der Breite von 3 sm" also eigentlich eine Fläche (hier: Rechteck), deren geometrischer Mittelpunkt durch die vorgegebenen Koordinaten festgelegt wird. Richtig?


    Zitat

    und ab 100m braucht Mann/Frau eben eine Genemigung.
    Da spielt es keine rolle ob mann die Höhenfreigabe von 340m,500m? ausnutzt oder nicht,ärger haste da schnell.


    Schon klar! :) Die 100m-Regel für die Leinenlänge ist ja weitestgehend bekannt, muß aber Neueinsteigern eben immer mitgeteilt werden. Wie sollten sie's sonst auch wissen?

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    Zitat

    Dann meintest du oben mit "Luftraum in der Höhe von 2 sm (eine Seemaile ist 1852 m )und in der Breite von 3 sm" also eigentlich eine Fläche (hier: Rechteck), deren geometrischer Mittelpunkt durch die vorgegebenen Koordinaten festgelegt wird. Richtig?


    :H: hätt ich besser nicht sagen können ;)
    Gruß Jürgen

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    LG vom Deich
    Jürgen

    Da ich ja seit 9 Jahren Höhenfreigaben für Wittenberg beantrage, kann ich Euch mitteilen, das ich beim Luftfahrtechnischen Bundesamt für eine Freigabe von 500 m für die Festdauer von 3 Tagen ==> 26 € zahle.
    Ich muss aber an JEDEM Tag am frühen Morgen dort (für uns ist die Flugsicherung Bremen zuständig) anrufen, wenn der erste Drachen aufgelassen wird und am Abend anrufen, wenn wir die Drachen wieder runter nehmen.
    Dies dann auch an jedem Tag separat.


    Das die Flugzeuge dann in dem angegebenen Bereich 2 sm * 3 sm bis in 3700 m Höhe nicht fliegen dürfen mag so sein...... jedenfalls auf dem Papier....... aber wir haben in Wittenberg (Trotz dieser Meldung) auch den Piloten schon fast in die Augen blicken können :R: und das bei meinen schlechten Augen. ;)

    @ Georg

    Zitat

    .....Sportflugzeug bzw Hubschrauber unterhalb der Höhenfreigabe,.....


    Sollte nicht passieren,dafür gibt es die Flugsicherung Radarschirm,die Piloten werden vor dem Start und vor der Landung darüber informiert.
    Die Ausnahme bestätigt da wohl die Regel,kann immer mal passieren wie Uwe schon sagt.

    Zitat

    Festdauer von 3 Tagen ==> 26 € zahle


    Das ist ja mal günstig,bei uns in Niedersachsen rufen Sie mehr auf dafür muß ich aber auch nicht Telefonieren. :D
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen