keine Fähnchen, Aufkleber, Schlüsselanhänger und anderes dergleichen? :-O
Im Ernst, hennes, solche Kites haben das Gelumpe nicht dabei.
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Bei seinem angegebenen Alter
Zitat29.3.1996 - 14 Jahre
und der damit einhergehenden beschränkten Geschäftsfähigkeit würde ich mir die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten holen, bevor ich da etwas verkaufe!Denn vielleicht sehen die das
Zitat@C.H.
Musst du nicht ich liebe das risiko
ganz anders. -
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Zitat
Original von Tom H
[ot]Bei seinem angegebenen Alter
und der damit einhergehenden beschränkten Geschäftsfähigkeit würde ich mir die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten holen, bevor ich da etwas verkaufe!Denn vielleicht sehen die das
ganz anders.Zitat
"Denn Sie wissen nicht was sie tun" oder "Die Besten sterben jung" -
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Wenn du dich auf den Taschengeldparagraph beziehst, dann:
ZitatDer Wortlaut des §110 BGB
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Der Taschengeldparagraph regelt also, dass Kindern ihr Taschengeld zur freien Verfügung steht und dass sie damit machen dürfen, was sie wollen – allerdings nur mit Einwilligung ihrer Eltern. Dasselbe gilt für Geld, das Kindern mit Einwilligung ihrer Eltern von Verwandten oder Bekannten für ihren Geldbeutel geschenkt wird.
Erlaubte und nicht erlaubte TaschengeldkäufeDennoch dürfen Kinder von ihrem Taschengeld nicht alles kaufen. Zum einen sind Kinder unter sieben Jahren prinzipiell nicht geschäftsfähig. Alle Käufe, die sie tätigen, gelten also nicht. Ihre Eltern können das Gekaufte zurückbringen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen bestimmte Käufe ebenfalls nicht tätigen. Das gilt für
* alle Käufe, für die es einen schriftlichen Vertrag braucht, auch Ratenkäufe.
* alle Produkte, die Kinder und Jugendliche laut Gesetz nicht besitzen dürfen, also Alkohol, Zigaretten, Waffen.
* alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann.Keine Festlegung über die Höhe
Nirgends festgelegt ist allerdings, für wie viel Geld Kinder und Jugendliche einkaufen dürfen. Und da sparen erlaubt ist, können auch Grundschüler unter Umständen über höhere Beträge verfügen.
Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.
Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.
Nicht vom Taschengeldparagraph erfasst sind übrigens höhere Geldbeträge, die ein Kind gewinnt. Dieses Geld gehört dem Minderjährigen zwar. Er darf darüber aber nicht frei sondern nur mit Zustimmung seiner Eltern oder der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Quelle: http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph
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Vielleicht ist das ja mein Alltag mir Kites zu kaufen und normales Taschengeld bezieht sich auf ein kompletts jahr und da bekomme ich insgesamt genug oder???
Tom
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.
- Editiert von hennes am 18.07.2010, 23:44 - -
Nochmals der genaue Wortlaut des § 110 BGB (Taschengeldparagraph):
ZitatEin von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Ganz wichtig ist hier der Teil "zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung". Wenn dies in Wirklichkeit nicht vorliegt, auch wenn du das dem Käufer so sagen würdest (Lüge), ist das Rechtsgeschäft selbst nach § 110 BGB nicht gedeckt. Des Weiteren kommt hinzu, das auch bei frei überlassenen Mitteln der Wille des gesetzlichen Vertreters, Beschränkungen vorzunehmen, beachtet werden muss.
Hierzu gibt es auch ein ein Gerichtsurteil. Das ("üblichen Rahmen") ist im übrigen auch noch ganz interessant.
Die ganz einfache Lösung des Ganzen, damit der Verkäufer auf der sicheren Seite ist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Oder noch einfacher, die Eltern schließen das Rechtsgeschäft ab. Ich für meinen Teil, ohne dir hier was unterstellen zu wollen, wäre jedenfalls gerne auf der sicheren Seite.
Edit:
Des Weiteren sollte auch noch erwähnt werden, das man auch nicht gutgläubig einem völlig Fremden eine hohe Summe ohne irgendwelche Sicherheiten überweist. Es wäre leider nicht das erste mal, dass hier ein Betrug stattfindet. Mit diesem Hinweis möchte ich aber keinesfalls dem Denni unterstellen, das er soetwas machen würde.ZitatOriginal von C.H.
FSK-Freigabe
Dafür sehe ich keinen Bedarf Aber dafür sollten Eltern aufgeklärt werden, welche Gefahr von so manchen Kite für das Leben ihres Sprösslings, als auch für anderes Leben (z.B. Verletzung durch Leinen) ausgeht.
- Editiert von Tom H am 19.07.2010, 09:29 - -
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Du vergleichst hier drei Kites die in unterschiedlichen Leistungsklassen sind. Dabei die Twister II mehr als Allrounder bis Intermediate, die Crossfire II ein starker Intermediate und die RM+ als Hochleister.
Die schärfste und leistungsstärkste Matte ist natürlich die RM+. Nebenbei ist sie auch noch die qualitativ hochwertigste von den dreien. Die Frage des Lifts sollte sich beim Hochleister gar nicht stellen. Die Nachteile eines Hochleisters sollten auch klar sein, wenn man sich so einen zulegen will. Der hier gebotene Preis ist toll.
Die Crossfire II ist ein typischer Intermediate. Hat eine gute Leistung, ist aber verarbeitungstechnisch nichts besonderes, aber auch kein Billigprodukt. Die Waage lässt sich unterschiedlich trimmen. In der steilen Trimmung nimmt sie relativ schwer Strömung an und ist auch dann ruppig. Die flache Trimming gefiel mir persönlich besser, da sie so leichter anströmte und der Leistungseinsatz sanfter ausfiel. Sie ist kein Leichtwindwunder und der Querzug in der steilen Trimming recht groß, dafür aber stabiler. Lift ist in der steilen Trimmung auch gut vorhanden. Man darf bei den beiden Trimmeinstellungen keinen komplett anderen Kite erwarten. Wie schon gesagt das Zubehör kann man größtenteils vergessen.
Die Twister II hab ich perönlich nicht geflogen. Sie wurde mit ihrer steilen Trimmung speziell für das Jumpen ausgelegt. Es wurde hier auch mal genannt das sie stabiler als die Crossi sein soll. Bei dieser Auswahl würde ich die Twister als die sicherste Matte für dich einschätzen. Sie wird hier im Gebrauchtmarkt auch öfters angeboten, u.a. weil sie dem ein oder anderen doch zu stark ist.
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Zitat
1,65m, 70kg
bleib mal erstmal bei der 2.8er - die dürfte dich schon recht ordentlich fordern. Vielleicht lieber ein wenig Ausrüstung? Helm, Weste, Trapez? Knieschoner, Muttern wird auch ein Arschleder nicht schlecht finden?
Gruß
Torsten -
Meine Amun fordert mich zwar ab und zu noch aber sonst ist sie zum :SLEEP: bei normalen Wind. Tom danke für die Empfehlung ich lass mir das noch mal durch den kopf gehen ob Twister oder Jojo RM+. Vielleicht gibt es ja einen der mir über die Twister mehr berichten kann über ihre Vor- und Nachteile.
- Editiert von hennes am 19.07.2010, 14:36 - -
Twister ist ein ganz exotischer Kite, die kennt keiner, vor allem nicht die Suchfunktion...
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Zitat
Original von C.H.
Twister ist ein ganz exotischer Kite, die kennt keiner, vor allem nicht die Suchfunktion...
Irgendwie schon :-O
Wer suchet der findet. Ich suchte und fand also meine entscheidung ist gefallen. Eine Peter Lynn Twister II 5,6 m² soll es werden. Vielen Dank für eure Hilfe. -
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