Einleiner mit Beleuchtung Verboten ?

    Yep, ich habe auch schon einige auf Drachenfesten gesehen die ne Fahne hatten....


    Da sich die Textpassage auf die "Erlaubnissbedürftige Nutzung des Luftraum" bezieht und sich dies wohl nur auf "Drachen deren Aufstieg einer Erlaubniss bedarf bezieht" sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf.


    Was zui tun oder zu lassen ist, sollte aber bei dem Versicherer eurer Haftpflicht nachgefragt werden.
    Wenn es zum Schadensereigniss kommt wollt ihr ja an diesen herantreten.


    Da bin ich mal gespannt was bei rumkommt. Jetzt wo einige gerademal den unterschied zwischen 1 und 4 Leiner begriffen haben kommen wir mit Nachtfliegen. :-O :-O :-O


    Ich bin gespannt.....

    Hey, Eric!
    Haste mal so'n Keks für mich? :=(



    Zitat

    Original von NAFNAF:
    (...) Jetzt wo einige gerademal den unterschied zwischen 1 und 4 Leiner begriffen haben kommen wir mit Nachtfliegen. :-O :-O :-O


    Yepp, yepp! Man muß sich immer etwas für eine gute Überraschung aufbewahren! :-O

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von suffocater


    Brauchen Drachen denn eine Erlaubnis? Eigentlich nicht, sonst hätte ja jeder Tagsüber die Fähnchen drin, oder?


    Die einzige Stelle an der ich etwas von Beleuchtung und Drachen gelesen (gefunden) hab ist dieser §16.
    Die Belechtung dort bezieht sich auf Drachen die HÖHER als die erlaubten 100m Leinenlänge hochgelassen werden (mit vorheriger Einholung einer Höhenfreigabe). Diese müssen dann so beleutet werden.
    Im Umgehrschluß ist es also nicht verboten und unter obigen Umständen sogar Vorschrift Drachen(leinen) zu beleuchten.


    Nur mal als Denkansatz reingeschrieben.


    Ich kann mich aber "ganz dunkel" daran erinnen auch schon gelesen zu haben das steigen lassen von Drachen (in manchen Ländern, Orten ?) nach Einsatz der Dunkelheit ganz verboten ist...

    Hi,
    die LuftVO verbietet den Nachtflug nicht. Solange die Regelungen der LuftVO eingehalten werden (z.B. daß von dem Drachen keine Gefärdung ausgehen darf und er an einer Leine von maximal 100 Meter Länge geflogen wird) ist dagegen auch nichts einzuwenden.
    Drachen müssen auch nicht nach Sonnenuntergang eingeholt werden.


    Letztlich steckt hinter den Regelungen der LuftVO bezüglich Drachen ja die Idee daß der Luftraum so getrennt wird, daß sich Drachen und die anderen Luftfahrzeuge niemals begegnen: Drachen bleiben schön brav unter 100m, die anderen Luftfahrzeuge bleiben schön oberhalb von 150m...
    Und da, wo die Anderen zwangsläufig unter die 150m Mindestflughöhe müssen - nämlich in der Nähe von Flugplätzen - hat man ein Abstandsgebot für Drachen.
    Ist eigentlich ganz einfach und logisch die LuftVO....


    Will ein Drachen höher als die 100m, ist der Aufstieg genehmigungspflichtig. Und da ein Drachen sich nicht wie andere Luftfahrzeuge verhalten kann (er kann z.B. nicht die Vorflugregeln/Ausweichregeln beachten), muß er dann für andere Luftfahrzeuge besser sichtbar gemacht werden.



    Was übrigens in diesem Zusammenhang oft verwechselt wird, ist die Flugerlaubnis und die Aufstiegserlaubnis.
    Drachen (egal wie klein) sind ja laut LuftVO auch offizielle Luftfahrzeuge - allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß man unter den Bedingungen der LuftVO eben keine Flugerlaubnis, Zulassung, usw. benötigt.
    Das ist aber völlig unabhängig von der Aufstiegserlaubnis, die vom Besitzer des jeweiligen Grundstücks erteilt wird (oder eben nicht).
    So kann z.B. in öffentlichen Parks eine allgemeine Aufstiegserlaubnis seitens der Stadt/Gemeinde verneint worden sein. In diesen Fällen darf man trotz pauschaler Flugerlaubnis den Drachen nicht starten (wohl aber z.B. von einem Nachbargrundstück aus überfliegen!). Ähnliches gilt auch für Modellflugzeuge.


    Wenn also die Polizei vorbei schaut, kann es durchaus sein, daß die checken wollen um welche Art Luftfahrzeug es sich handelt. Und wenn die dann feststellen, dass z.B. Drachen keine Aufstiegserlaubnis für das Gelände haben, sollte man sehr freundlich bleiben und schnellstens seinen Krempel einpacken, denn die Bußgelder der LuftVO sind SAFTIG. ;)


    Gruß,
    Dietmar


    PS: der Begriff "Drachenpilot" ist durchaus auch im Sinne der LuftVO zu verstehen. Wir sind tatsächlich Luftfahrzeugführer!


    - Editiert von DK am 16.04.2010, 23:50 -

    Hiho!


    Das ist ganz wichtig:


    Zitat

    So kann z.B. in öffentlichen Parks eine allgemeine Aufstiegserlaubnis seitens der Stadt/Gemeinde verneint worden sein. In diesen Fällen darf man trotz pauschaler Flugerlaubnis den Drachen nicht starten (wohl aber z.B. von einem Nachbargrundstück aus überfliegen!). Ähnliches gilt auch für Modellflugzeuge.


    Das heißt nämlich, und das ist auch vollkommen richtig, es gibt da keine allgemein gültige Aussage. Nach der LuftVO mag das alles ok sein, aber jede Gemeindesatzung kann das anders regeln! :(


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)

    Zitat

    Original von DK:
    Drachen müssen auch nicht nach Sonnenuntergang eingeholt werden.


    ...müßten dann aber entsprechend beleuchtet sein? (?)
    Oder eben doch noch nicht, weil die "Beleuchtungsregelung" erst bei mehr als 100m Leinenlänge greift??? :kirre:



    Zitat

    (...) Und wenn die dann feststellen, dass z.B. Drachen keine Aufstiegserlaubnis für das Gelände haben (...)


    Diese Aufstiegserlaubns braucht man aber nicht schriftlich mit sich zu führen. :)
    Die Sache funktioniert ja glücklicherweise umgekehrt: Es muß explizit vom Grundstücksberechtigten ein Aufstiegsverbot ausgesprochen werden. Erst dann wird's haarig! :O
    Wenn ich's richtig verstanden habe, erteilt die LuftVO eine grundsätzliche Aufstiegserlaubnis, die dann, wie Dietmar oben ausgeführt hat, lokal den entsprechenden Erfordernissen angepasst wird.

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    Hallo


    Die Frage war doch eigentlich darf ich nachts Drachenfliegen. Und ihr seid jetzt bei allgemein üblichen Bestimmungen. Wenn ich an einem Ort keine Drachen fliegen darf ,ist das auch ausgeschildert. Das gilt Tag und Nacht .Wir fliegen seit 2001 Leuchtdrachen und haben uns zusätzlich eigene Regeln geschaffen die wir gewissenhaft einhalten. Zum Beispiel ( nie in der Nähe von Autobahnen oder Schnellstraßen fliegen, nie über straßen fliegen , nie in der nähe von Hochspannungen fliegen etc. )Jetzt werdet ihr sagen das sind ja auch allgemeine Regeln stimmt aber besonders nachts ist die ablenkung durch die blinkenden Lichter besonders groß .In der ersten Zeit hatten wir oft vollbremsungen von Autofahrern die nicht mehr auf ihren vordermann geachtet haben. Wenn ihr also nachts Drachen fliegt versetzt euch in die lage der Leute die das sehen und keine Ahnung haben was das da oben am Himmel ist.Wenn ihr das beachtet werdet ihr nur Positiven Zuspruch für euer Hobby bekommen.


    Jürgen

    Zitat

    Wenn ihr das beachtet werdet ihr nur Positiven Zuspruch für euer Hobby bekommen.


    Auf jeden fall wird man bemerkt.
    Ich habe am Dienstag mal eine Beleuchtung am Drachen getestet. Vom Dorf aus kann die Wiese eingesehen werden. Tagsüber sind sie dort mittlerweile an uns gewöhnt, aber Nachts und beleuchetet, das war ganz neu und hat für Gesprächstoff gesorgt. :-O

    Ich war auch vor einiger Zeit einmal am überlegen ob man sich am Kite, an die Vorderkanten Rote Knicklichter Montiert und an den Hinterkanten Gelb-Grüne Knicklichter. Hat das schon einmal Jemand ausprobiert? LG MC

    @ MC_RUDE


    Hi!
    Mit der Knicklichter-Montage wirst du höchstwahrscheinlich große Gewichtsprobleme bekommen. Da überdies nachts der Wind in aller Regel sehr schwach ist, hast du also ein doppeltes Problem. :O

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    @ MC RUDE KitingTom


    Das gewicht ist auf keinen fall ein Problem, unsere Elektronik die leitungen und der Akkupack wiegen sehr viel mehr. Das mit dem Wind stimmt leider und deshalb starten wir unsere Drachen mit dem letzten wind der noch am Abend zu spüren ist. Wenn man da nicht früh genug anfängt bekommst du den Drachen nicht mehr auf Höhe. Du must dann schon gut 100m raus mit deinem Drachen,auf der höhe hast du eigentlich immer Wind. Und da fängt dein Problem eigentlich an ,die Knicklichter sind auf dieser Höhe nur noch sehr schlecht zu erkennen.Für einen Lenkdrachen ist das OK aber Einleiner kannst du vergessen . Da versuch es lieber wenn du es leicht haben willst mit Leuchtdioden und Knopfzellen mit Vorwiederstand.


    Jürgen

    Hiho!


    Knicklichter sind garkein Problem, und auch gut zu sehen!


    Ich nehm immer die kleinen: Beispiel.


    Die gibt es auch noch kleiner, aber ich hab die nur bei Ebay gefunden, und da darf ich ja wegen Forenregel nicht hinlinken! 39x4,5mm - kein Problem mit dem Gewicht! Man muss ja auch nicht zum Nachtflug die Sturmbox nehmen... ;) Ein Genki, Rokkaku oder Delta hat da keine Probleme mit!


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)

    • Offizieller Beitrag


    allerdings sollten die Magnete durch stärkere ersetzt werden.... siehe:
    Beleuchtung beim Buggyfahren

    • Offizieller Beitrag


    ..Du darfst durchaus die Ebay Auktionsnummer posten - nur keine Links zu Auktionen. Oder den Namen des Verkäufers....

    @ Toploop


    Hi, Andy!
    Da nun (mehr oder weniger) geklärt ist, daß wir bei Dunkelheit unsere Drachen aufsteigen lassen dürfen, interessiert mich jetzt brennend, wie du deine Beleuchtung konstruiert hast. Was meinst du mit einem "2 meter kreis mit 45 led leuchten" (?)

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    Zitat

    Soweit mir bekannt ist, müssen Fesseldrachen mit Sonnenuntergang eingeholt sein, d.h. dürfen sich nicht mehr in der Luft befinden. Das habe ich auch vor langer Zeit mal in amtlicher Version gelesen, weiß nur nicht mehr, wo. [Verunsichert]


    Anlässlich des Drachenfestes in Malmsheim hatte das Regierungspräsidium Stuttgart das mal mit Bezug auf die Luft VO angeordnet, neben anderen hanebüchenen und praxisfremden Auflagen. Das Nachtfliegen musste dann mit an Angelruten geführten Drachen durchgeführt werden. Irgendwie ist dies aber später wieder aufgeweicht worden. Ein Nachtflugverbot für Drachen aus der Luft VO abzuleiten bedarf aber schon einiger Beamtenphantasie.


    Gruß
    Heiko

    Zitat

    Original von Heiko...:
    (...) Ein Nachtflugverbot für Drachen aus der Luft VO abzuleiten bedarf aber schon einiger Beamtenphantasie.


    Da könnte der Hase im Pfeffer liegen! Wir haben hier in Deutschland so viele davon [Beamte]. :O

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    Hi Karsten!


    Also ich habe die Beleuchtung nicht direkt am Drachen.
    Ich habe alte Stäbe zusammen gesteckt, so das daraus ein ca 2 meter großer Kreis wurde.
    Dann noch drei LED Ketten mit je 15 LED`s mit drann gebaut.
    Und schon war ich fertig. Ist nichts besonderes wollte es ja auch erst nur mal Testen wie das ganze so wird.


    Also noch nichts besonderes. Aber werde da auf jeden Fall noch mehr "Versuche" starten.



    Gruß Andy
    - Editiert von Toploop am 27.04.2010, 12:39 -