Yep, ich habe auch schon einige auf Drachenfesten gesehen die ne Fahne hatten....
Da sich die Textpassage auf die "Erlaubnissbedürftige Nutzung des Luftraum" bezieht und sich dies wohl nur auf "Drachen deren Aufstieg einer Erlaubniss bedarf bezieht" sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf.
Was zui tun oder zu lassen ist, sollte aber bei dem Versicherer eurer Haftpflicht nachgefragt werden.
Wenn es zum Schadensereigniss kommt wollt ihr ja an diesen herantreten.
Da bin ich mal gespannt was bei rumkommt. Jetzt wo einige gerademal den unterschied zwischen 1 und 4 Leiner begriffen haben kommen wir mit Nachtfliegen. :-O :-O :-O
Ich bin gespannt.....