Einleiner mit Beleuchtung Verboten ?

    Hi,



    habe mal die frage ob es verboten ist nachts am einleiner beleuchtung mit aufsteigen zu lassen.
    Ich habe mir einen 2 meter kreis mit 45 led leuchten gebaut und würde das gerne mal steigen lassen.


    Aber nun meine frage ist das einfach so bei dunkelheit erlaubt ?





    Würde mich über ne antwort freuen.


    Gruß Andy

    Hi


    ich frage das nur weil ich gestern schon einen probe flug gemacht habe 150 meter von der straße entfernt und da fahren nicht viele autos um diese zeit.
    Aber eines diese autos hat angehalten und dann ging das blaulicht an.
    Gleich beim ersten mal von der polizei gesehen.
    Die blieben dann mit blaulicht ein paar sekunden stehen und sind dann doch weiter gefahren das hat mich halt nachdenklich gemacht.
    Könnte aber auch sein das die selber erst mal erstaunt waren was da oben ist.


    Schwierig wird es erst, wenns zu hoch ist, oder zu nah am Flughafen oder so was ....
    Das die stehen bleiben kenne ich auch - die müssen halt gucken, ob alles erlaubt ist, oder ob da evtl. Drogen vertickt werden ... ;)

    Hi


    Flughafen und so weiter gibts bei mir nicht und ich war höchsten 50 meter hoch.
    Hab halt nur nen schreck bekommen als ich das blaulicht sah.
    Aber so wie ich das hier lesen kann brauche ich mir da ja wohl nicht zu viele sorgen drüber zu machen.


    Danke für die schnellen antworten javascript:seticon('icon/icon03.gif')

    Zitat

    Original von Toploop
    Die blieben dann mit blaulicht ein paar sekunden stehen und sind dann doch weiter gefahren das hat mich halt nachdenklich gemacht.


    Naja, das diente sicher nur zur Eigenabsicherung, wenn sie da mitten auf der Strasse standen.


    Zitat

    Könnte aber auch sein das die selber erst mal erstaunt waren was da oben ist.


    oder es ging bereits eine UFO-Meldung von besorgten Anwohnern ein und wollten bzw. mussten mal nach dem Rechten sehen ;)

    Mike

    Grundsätzlich ist es nicht verboten.
    Was du aber ausschließen mußt, ist eine Gefährdung / Ablenkung des Straßenverkehrs.


    Also fliegen mit Beleuchtung in der Nähe der BAB oder einer viel befahrenen Bundesstraße würde ich nicht machen.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Hi


    Nein das glaube ich nicht das es so schnell eine ufo meldung gegeben hat.


    Aber was noch nicht war kann ja vielleicht noch was werden.

    @ Toploop


    Hi Andy,


    interessante Fragestellung, die du hier bringst.


    Soweit mir bekannt ist, müssen Fesseldrachen mit Sonnenuntergang eingeholt sein, d.h. dürfen sich nicht mehr in der Luft befinden. Das habe ich auch vor langer Zeit mal in amtlicher Version gelesen, weiß nur nicht mehr, wo. :(


    Ich halte mich bislang an die in Tageszeitungen bzw. Kalendern abgedruckten offiziellen Sonnenuntergangszeiten, so bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.


    Ein explizites Nachtflugverbot für Fesseldrachen ist mir aber nicht bekannt.

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    Zitat

    Hi


    Nein das glaube ich nicht das es so schnell eine ufo meldung gegeben hat.


    Glaubs mir...DAS geht ganz, ganz schnell :)

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Hi


    Da wo ich gestern war da sind auf der straße so alle 2 - 3 Minuten mal ein auto vorbei gekommen da denke ich doch mal das das nicht als viel befahrene straße zählen kann.
    Ist nur ne straße aus unserem ort raus.
    Bin extra schon so weit wie möglich davon weg gegangen.

    Hi


    ja ich werde mir die seite mit den leuchtdrachen heute mal noch genauer anschauen vielleicht bekomme ich da ja auch noch so die ein oder andere antwort.
    Die seite sieht ja schon so aus als ob die leute da das genau wissen.


    Aber für eure vielen schnellen antworten recht schönen dank !

    @ Toploop


    Da mach dir mal keine Sorgen.Wenn dann sind die Polizisten nur etwas sauer wenn zum 20zigsten mal auf der Wache eine Ufo meldung eingegangen ist,und sie nachsehen müssen.Das haben wir schon öfter erlebt,aber verboten hat und wollte uns das bis jetzt noch niemand.Ein Freund in Borghorst wurde mal
    von der Polizei gebeten beim nächsten Flug mal eben kurz auf der Wache anzurufen damit die die Polizei besorgten Bürgern den ersten Schrecken nehmen
    kann. Du siehst die sehen das eigentlich recht locker


    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    §16 (LuftVO)


    Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums


    ....
    Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in
    Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße
    Lichter so kenntlich zu machen, daß es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus
    erkennbar ist.
    ....


    Brauchen Drachen denn eine Erlaubnis? Eigentlich nicht, sonst hätte ja jeder Tagsüber die Fähnchen drin, oder?

    Flo
    Liquid-Servicetechniker und praktizierender Außendienstler in Sachen 3,14-Technik
    Satzzeichen sind keine Rudeltiere! --- Es gibt keine halben Windstärken!

    Hiho!


    Zitat

    Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in Abständen von 100 m


    In Abständen von 100m, die darfst gern ein rotes Fähnchen am Drachen und am Bodenanker anbringen! ;)


    Neee, ernsthaft: Das ist eine ganz andere Baustelle!


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)

    Hi!


    Eine "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" durch unsere Drachen ist m.E. dann gegeben, wenn z.B. auf Drachenfesten eine Höhenfreigabe über 100m besteht. Da hat der Veranstalter zur Freude Vieler eine Menge Geld in die Hand genommen und für eine entsprechende Genehmigung gesorgt.


    Im Normalgebrauch sind wir ja, wie alle wissen, an eine Leinenlänge von max. 100m gebunden, und erreichen somit auch nur eine Maximalhöhe von 100m (z.B. beim Überflug :) ). Und bis dahin ist Alles ohne weitere Genehmigung möglich.


    Das Kernproblem ist also weder die Flughöhe, noch die Leinenlänge, noch eine grundsätzliche Erlaubnispflicht zum Betreiben unserer Luftfahrzeuge (zu denen unsere Drachen per Gesetzeswillkür seit einigen Jahren gezählt werden müssen).
    Hier stellt sich vielmehr die Frage, ob speziell durch das Fliegen nach Sonnenuntergang eine "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" vorliegt. :(


    Und auf diese Frage weiß ich ehrlich keine Antwort... :-/

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