Zitat
Und aus dem originalen Spiegel-Artikel:
ZitatSprecherin Fischer: "Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen."
Überhaupt habe man nur Anbieter abgemahnt, die "im geschäftlichen Verkehr handeln". Laut Jack Wolfskin handelt ein Bastler gewerblich, wenn "in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, von uns natürlich nicht kontaktiert wurden".
Eigentlich sollte das gehen... du verkaufst doch nix.