Nachweis für Haftplicht
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Zitat
Original von RedBlack
Noch etwas Wichtiges über Haftpflicht.
Sollte jemand einen Kite von seinem Wiesenkollege nehmen und diesen beschädigen, dann ist dass kein Haftpflichtschaden.
Leihgegenstände sind Grundsätzlich ausgeschlossen.
Das ist dann eine Sache der Schadensdarstellung -
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das mit AXA bzw DBV stimmt so.
Ich arbeite für AXA und besonders BOX Plus bietet für Drachenflieger viele Highlights in versch. Bereichen die unser Hobby betreffen.Wenn Ihr Interesse habt zu diesen Themen, die viele Hobbyfremde nicht im Detail verstehen, durch einen Drachenflieger (seit 16 Jahren) betreut zu werden,könnt Ihr mich gerne kontaktieren.
mfG
Kay Rene Peter