@ ursel 01
ZitatDas Betreten von Grund und Boden abseits der öffentlich gekennzeichneten Wege und Flächen ist nunmal verboten, so siehts aus!
wo hast du das denn her? du willst mir doch nicht ernshaft erzählen, daß ich außerhalb der vegitationszeit nicht über ein feld laufen darf, oder kreuz und quer durch den wald zum pilze suchen. wir reden hier über ganz normal wiesen oder wald, keine naturschutzgebiete, treibjagden oder ähnliches.
@ maxmayham
ZitatDer Pächter hat nicht das Jagdtrecht, sondern das Jagdtausübungsrecht.
ja gut, ich bin nicht fachmann -wortklaubberei.
ZitatWieso mich also jemand mit Jagdtausübungsrecht von einer Wieser verjagen darf, auf der mir das Kiten vom Landwird erlaubt wurde erschließt sich mir nicht ganz.
mir eben auch nicht.