Gibt es ihn, "den" Versicherungsschutz für KAPer?

    Hallo Karsten,


    die Zweifel sind durchaus angebracht, ganz einfach, weil ein Laie (dazu zaehle ich mich auch) die gesamte Problematik nicht sofort ueberschauen kann.
    Und wenn ich als Ratsuchender zu meinem Versicherungsmakler gehe, dieser sich wirklich sehr bemueht, jedoch auf telefonische und Anfragen per Mail keine eindeutigen Antworten bekommt, bleiben fuer mich diese Zweifel bestehen.


    Nichts gegen die Initative von Privatleuten, das ist hoch anzurechnen und braucht viel Initiative und Zeit.
    Es wurde ja einige Loesungen mit Vor- und Nachteilen genannt, hier kann sich jeder ein Bild machen und auswaehlen.


    Nur mal so, ich hab im letzten Jahr einen gute vierstellige Summe fuer Drachenkrams und Zubehoer ausgegeben.
    Jetzt an der Versicherung sparen, ist ganz falsch.
    Da es einen Rundumschutz gibt, welcher etwas teurer ist, waehle ich den und kann ruhig schlafen.


    Wuensche aber allen Drachenfliegern nie Kontakt mit einer Versicherung wegen eines Schadens beim Drachenfliegens aufnehmen zu muessen. :)

    Grüße
    Lutz
    man braucht nie mehr etwas zu suchen, wenn man weiß wo irgendwo ist

    Ich glaube du verstehst das immer noch falsch. Die Versicherung hat der DCD damals ins Leben grufen - und nicht irgendein Privatmann. Matthias hat sich nur nach Auflösung des DCD bereit erklärt, das EHRENAMTLICH weiter zu machen.


    Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, dass sich logischerweise die AXA nicht mit jedem Drachenflieger einzeln auseinander setzen will und deswegen diesen Tarif nach außen hin nicht anküdnigt...
    Ich kenne KEINEN Drachenflieger, der mit der Versicherung über Matthias jemals Problemem hatte - wo ist dann das Problem? Ich versteh's nicht...


    Übrigens würde ich mich nicht wundern, wenn man länger nichts von Matthias hört - das war bei mir damals auch so. Der Versicherungsschutz besteht dann aber schon.

    Moin,


    ich bin seit geraumer Zeit bei der Deutschen Modellsport Organisation versichert, um meine Modellhubschrauber abzusichern. Dort bekommt man für € 39,95 als Erwachsener bzw. € 26,46 die üblichen Leistungen (bis 5 Kg Abfluggewicht als "Wildflieger" -> also auf nicht extra genehmigtem Gelände bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen). Ich habe mal angefragt, ob man Drachen mitversichern könnte und innerhalb eines Tages waren die Versicherungsbedingungen geändert. Besonders interessant ist diese Versicherung dann, wenn man also auch noch Modellflieger ist, dann hat man "zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen" - vorausgesetzt, man kann mit einem Abfluggewicht von 5 KG leben (ich werde parallel noch anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Abfluggewicht für Drachen zu erhöhen). Ich fände es sehr gut, wenn wir mal einen neuen Thread an prominenter Stelle aufmachen (vielleicht gepinnt in den Foren?), um alle Drachenflieger auf die verschiedenen Versicherungen hinzuweisen.


    Hier die neuen Versicherungsbedingungen:


    VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR LEISTUNGSNEHMER DER DMO
    IM RAHMEN DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES


    1.Gegenstand der Versicherung


    1.1. Die Versicherungen gelten nur für Leistungsnehmer der DMO.
    1.2. Sie erstrecken sich auf folgende Bereiche:
    a) Rechtsschutzversicherung
    b) Modellhalter-Haftpflichtversicherung für Segelflugmodelle, Flugmodelle mit mechanischem, Düsen-,Turbinen-, Raketen- und ähnlichem Antrieb sowie Automodelle und Schiffsmodelle ebenso Modell-Heißluftballone, Modellzeppeline und Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner). Indoorbetrieb ist mit eingeschlossen.
    c) Vereins- Haftpflichtversicherung
    d) Übungsgelände - Haftpflichtversicherung
    e) Veranstalter- Haftpflichtversicherung für Modellsportveranstaltungen (auf besonderen Antrag, ist nicht im Beitrag enthalten)


    2. Grundlage der Versicherungen


    2.1. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung - ARB 94
    2.2. Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeugführer) - AVB 300/08
    2.3. Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Vereine, Landeplätze, Veranstalter) - AVB 304/08
    3. Umfang der Versicherung
    3.1. Rechtsschutzversicherung für Vereine und jeden Leistungsnehmer der DMO gem. § 28 ARB
    3.1.1. Schadenersatz-Rechtsschutz
    3.1.3. Arbeits-Rechtsschutz
    3.1.2. Straf-Rechtsschutz
    3.1.4. Sozialgerichts-Rechtsschutz


    3.2. Modell-Halter-Haftpflichtversicherungen
    3.2.1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb von Flugmodellen, Schiffsmodellen und Automodellen,sowie Modell-Heißluftballonen,Modellzeppelinen und Lenkdrachen. Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht des Flugmodells unter 5 kg liegt. Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen. Hierfür ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.
    3.2.2. Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht des versicherten Modellhalters für Schäden, die in ursächlichem und unmittelbaren Zusammenhang mit der Haltung und dem Betrieb seines Modells und / oder der Bedienung der dazugehörenden Fernsteuerungsanlage stehen.
    3.2.3. Er erstreckt sich auch auf diejenige Person, die berechtigt bei Anwesenheit des DMO-Leistungsnehmers das Modell in Betrieb setzt oder die Fernsteuerungsanlage bedient.
    3.2.4. Als Geltungsbereich gilt die Weltdeckung außer USA als vereinbart.
    3.2.5. Ansprüche der Vereinsmitglieder untereinander aus Personen- und Sachschäden sind mitversichert.
    3.2.6. Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen.
    3.2.7. Der Selbstbehalt des Schadensverursachers bei Schäden durch Doppelbelegung einer Frequenz beträgt 150,-- €. Weitere Selbstbehalte gibt es für Leistungsnehmer der DMO nicht.
    3.2.8 Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn die Modelle gewerblich bzw. beruflich oder nebenberuflich eingesetzt werden


    4. Beginn und Dauer der Versicherung


    4.1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vom Antragsteller gewünschten Zeitpunkt, nicht jedoch vor Eingang des Antrages bei der DMO und dessen Annahme.
    4.2. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 30. Sept. des laufenden Jahres eingehend zum 31. Dez. des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
    4.3. Mit Beendigung der Leistungsnahme bei der DMO endet automatisch auch der Versicherungsschutz. Eine Beitragserstattung wird nicht gewährt.
    5. Verhalten im Schadensfall (für Haftpflichtschäden)


    5.1. Bei Unfällen ist der DMO unverzüglich Meldung zu machen.
    5.2. Die Schadenvordrucke sind anzufordern und umgehend unterzeichnet der DMO einzureichen.
    5.3. Die DMO hat das Recht der Schadensvorprüfung und entscheidet über weitere zu treffende Maßnahmen.


    Schöne Grüße,
    Dieter

    Hallo zusammen!


    Nachdem hier in diesem Thread mehrfach zu lesen war, daß von Matthias Raabe zur Drachenversicherung keine Rückmeldung gekommen sei, habe ich ihn selber mal per EMail angeschrieben.
    Was soll ich sagen? Seine Antwort kam in weniger als 24 Stunden! :H:
    Also: Alles gut! Er ist noch da, weiterhin für uns 'am Ball'. :-O

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    Hab noch das hier gefunden. Ist teurer aber auch nicht sooo schlecht, Kumpel hat die abgeschlossen.

    Hi Sascha,


    wenn dein Kumpel sich gegen die Risiken aus dem Drohenbetrieb absichern will, könnte das Angebot vielleicht helfen. Aber die Risiken aus dem "Drachenbetrieb" finden in den Erläuterungen keine Erwähnung. Somit ist speziell diese Versicherung für unseren Bereich nutzlos.
    Im Schadensfalle würde der Versicherer völlig zu Recht jede Leistung verweigern mit dem Hinweis, dass nicht Drachenflug, sondern Drohnenflug versichert sei. Und das ist eben doch "sooo schlecht"!


    Gruß,
    Karsten

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