Buggy-Dachtransport - StVo?

  • Nabend liebe Gemeinschaft.


    Ich plan gerade, meinen Buggy aufs Autodach zu bringen. Die Schiene ist weniger das Problem.
    Nur weiß ich nicht genau, wie das mit der StVo ist. Gegoogelt hab ich einfach schon mal.


    Also generell darf die Ladung auf dem Dach ja nicht über die Seiten hinausragen(Breitester Punkt sind ja die Spiegel)
    Ja nun hab ich nen Problem mit meiner 160er Hinterachse und die fetten Schlappen.


    Ich weiß jetzt nicht genau wie weit das ganze seitlich rüberschaut, aber ich weiß definitiv, dass es zu breit ist.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, bevor ich unnötig Geld für nen neuen Dachträger und Schiene rauswerfe:


    Darf man mit diesen Zusatzspiegeln, die man auch bei einem breiten Wohnwagen braucht, die Breite des Fzgs. so Ändern, dass der Buggy sich in dem Rahmen der Breite befindet oder ist das nicht rechtens?


    liebe Grüße
    Jan

  • Ich habe da mal bei der Polizei nachgefragt. Generell darf eigentlich nichts seitlich überstehen. Solange aber die Reifen nicht viel weiter als bis zu den Aussenspiegel überstehen, wird dich keine Streife anhalten. Vorrausgesetzt natürlich das der Buggy vernünftig auf dem Dach befestigt ist, und die zulässige Dachlast nicht überschritten ist.


    Gruss Carsten

    Meine fahrbaren Untersätze: Libre Truck,Trampa Short No.597, Trampa Short No.007
    Meine Drachentasche: Wolkenstürmer Paraflex 1.5, HQ Toxic 3.0, HQ Toxic 4.0, HQ Toxic 5.0, HQ Toxic 6,5,HQ Toxic 8.0,Flysurfer Outlaw 8.0,Flysurfer Outlaw 10.0, Flysurfer Outlaw 14.0, Zebre Slope 6,5

    Unser Blog:http://kitespot-ruhrgebiet.blogspot.com :D

  • Ich finde die Nr 5 viel interessanter! Danach ist es nicht zulässig, den Buggy auf dem Dach mit abgebauten Hinterrädern zu transportieren.

    Mit freundlichen Grüßen von Michael - G1723

    zu verkaufen: PKD Century I 4,5m² - 90¤; 9m² - 180¤ (alles VHB)

  • Ich bin schon etliche Km mit Buggy auf dem Dach gefahren-
    dabei haben mich die "berittenen" Brüder :-O auch mal langsam
    überholt, und komisch aus dem Seitenfenster geguckt-
    oder ich sie überholt und sonstiges! Aber noch nie hat mich
    mal einer angehalten, um sich die Sache mal anzusehen!!!
    Ich bin Anfangs mal mit Buggy auf dem Dach beim Tüv gewesen,
    um mal nachzufragen, ob das ganze so zulässig ist und so.
    Kommentar:
    "Es gibt in Deutschland keine Vorschriften, wie und wo etwas
    auf dem Dach befestigt wird- es ist letztendlich jeder selber
    dafür verantwortlich
    ".
    Und nach meinem Wissen, dürfen beförderte "Teile" eine Breite
    von 2,5 Meter nicht überschreiten- sonst dürfte ja auch kein PKW
    mit den Zusatzspiegeln für Wohnwagen unterwegs sein.....

    Die Zeit heilt keine Wunden,
    nur an den Schmerz gewoehnt man sich.

  • Zitat

    Original von Oliver Super10
    Hmm, wo steht denn das seitlich nix überstehen darf? Habe da was anderes im Kopf, nämlich das die Gesammtbreite von 2, irgendwas nicht überschritten werden darf...Auch meine Reifen stehen über, bis jetzt immer ohne Probleme....


    http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/22/22_StVO_ladung.html


    Absatz2!


    Genau das dachte ich nämlich auch erst, als ich mir den Artikel der StVo durchgelesen habe.
    Leider siehts anscheinend in der Realität anders aus. Ein Arbeitskollege hatte das selbe Problem.
    Er wurde angehalten, weil es so aussah, dass seine Ladung seitlich bis über die Spiegel hinausschaut, was sich aber als falsch erwiesen hat.



    Zitat

    Original von Kity C
    Ich habe da mal bei der Polizei nachgefragt. Generell darf eigentlich nichts seitlich überstehen. Solange aber die Reifen nicht viel weiter als bis zu den Aussenspiegel überstehen, wird dich keine Streife anhalten. Vorrausgesetzt natürlich das der Buggy vernünftig auf dem Dach befestigt ist, und die zulässige Dachlast nicht überschritten ist.


    Gruss Carsten


    Genau so sieht das aus, so lange nichts bis über die Spiegel schaut ist es ja ok.



    Zitat

    Original von Anybody_X
    Ich finde die Nr 5 viel interessanter! Danach ist es nicht zulässig, den Buggy auf dem Dach mit abgebauten Hinterrädern zu transportieren.


    Das kann ich auch irgendwo noch nachvollziehen, weil so ne Stange schon schlecht sichtbar ist.



    Also ohne Räder kann ich den Buggy transportieren, weil ich laut Fzg.Schein ne Breite von 1750mm habe.
    Nur mit den Reifen komm ich da sicher drüber, aber ich mess das gleich nochmal nach.
    Und jedes mal die Räder runter nehmen hab ich irgendwie keine Lust drauf.


    Dann muss ich mich mal erkundigen, ob es mit diesen Zusatzspiegeln dann wieder im Rahmen wäre.

  • Hallo Lengi,


    schau Dir mal diesen Thread von mir zum Thema Dachtransport an. Ich habe mittlerweile den Buggy auf BF´s mit BIG XL-Felge umgesrüstet und komme auf eine maximale Breite auf der HA von 1,75 m. Zum Transport habe ich mir eine Aluschiene abkanten lassen, welche auf einem Satz Querträgern für die Reeling befestigt wurde. Siehe dieser Thread.


    Zur rechtlichen Einordnung:


    Dachträger mit allem darauf zählt verkehrsrechtlich als Ladung. Die maximale Breite eines Fahrzeugs in Deutschland darf 2,50 m inkl. Ladung nicht überschreiten. Dabei ist es egal, wie breit das Fahrzeug ist. Diese Breite knacken wir mit Buggys eher nicht. Es darf keine Ladung seitlich überstehen, die scharfkantig, spitz oder anderweitig gefährlich ist. Deshalb müssen die Räder beim Transport dran bleiben. Die überstehende Achse ohne Räder würde eine solche Gefahr darstellen und wäre verboten. Die maximale Höhe eines Fahrzeugs darf 4,00 m inkl. Ladung nicht überschreiten - sollte auch kein Problem sein. Über die Fahrzeuglänge wirst Du nicht hinausragen, falls doch dann nach hinten maximal 1m und rote Fahne oder ähnliches dran. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein und die Ladung muss anständig gesichert sein, darf also im Zweifel nicht verrutschen. Ferner gilt es natürlich die maximal zulässige Dachlast zu beachten. (Gewicht der Träger+Schiene nicht vergessen) Die liegt bei meinem A4 bei 75 kg - bei manchen PKW aber auch nur bei 50kg. Im Zweifel beim Autohaus nachfragen oder Bordbuch zu Rate ziehen.


    Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Abhängigkeit der Ladung gibt es in Deutschland nicht. Ich bin mit meinem Buggy auf dem Dach schon 160 gefahren, habe aber dann auch einen Bezug über dem Sitz. Irgendwann merkt man schon, dass Windgeräusche entstehen oder es dem Buggy nicht guttut, wenn der Fahrtwind zu heftig wird. Wenn alles ordentlich gesichert ist, kann man schon entspannt mit 140 dahinrollen - und das sollte auch ausreichen.


    Hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter.

    Einleiner: Wolkenstürmer Schmetterling für den MiniKiter (3 Jahre - siehe Avatar)
    Stabdrachen Zweileiner: Wolkenstürmer Sporty für die Holde
    Matten Zweileiner: Paraflex 1.2 und 1.6 mit Bar für den Minikiter, Lycos 2.0, Elliot Sigma Sport 3.0
    Matten Vierleiner: JoJo ET 2.5, PKD Brooza III 3.0, 4.0, 5.5, 7.5
    Fahrzeuge: Libre Dragster - G 1848

  • Zitat

    (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.


    Ggf. bunte Lämpchen an die überstehenden Hinterräder tüdeln... ;)

    Mit freundlichen Grüßen von Michael - G1723

    zu verkaufen: PKD Century I 4,5m² - 90¤; 9m² - 180¤ (alles VHB)

  • Ich seh schon buggyfahrer mit überbreite kennzeichnung (Weiss/Rot gestreift) wie tieflader und schwertransporter durch die
    lande rollen :-O


    Ich sehs schon kommen:
    Treffen sich zwei Autofahrer an der waschanlage, plötzlich erkennt der eine am auto des anderen
    Halter für Überbreite warntafeln am heck und seitenmarkierungsleuchten.
    Fragt diesen darauf prompt: Libre oder eigenbau? ^^

  • Generell hat sich wohl noch nie die Industrie Gedanken darüber gemacht, einen Buggy- Dach oder Heckträger, in Serie zu entwickeln,gegebenenfalls sogar mit Beleuchtung. Für jedes Fahrrad gibt es sowas. Anscheinend sind wir wirtschaftlich gesehen, nicht interessant genug für die Industrie.


    Gruss Carsten
    :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L :L

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  • ich denke, dass wohl eher die Größe der Zielgruppe von Interesse ist.


    Fahrradfahrer gibts da doch einige mehr. Da wird bei den "paar" Buggyfahrern der Markt so schnell gesättigt sein, so schnell kannste gar nicht gucken.
    Vor allem haben die meisten ja eh schon ne Lösung mit ner Dachschiene, reicht doch vollkommen aus.

  • Zitat

    Original von Exxi
    oder heckträger;)


    Voraussetzung dafür wäre fast zwangsläufig eine Anhängerkupplung
    und nun rate mal, was Jan nicht hat! ;)

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  • Zitat

    Original von Anybody_X


    Voraussetzung dafür wäre fast zwangsläufig eine Anhängerkupplung
    und nun rate mal, was Jan nicht hat! ;)


    genau so isset!


    kommt ja nu eh aufs Dach ;)

  • hmmm oder wie ich des habe auf die heckklappe...... geht auch, und ist wohl gut.

    Mein Motto:
    No Risk, No Fun.
    Nutze jeden Windzug, als wäre es dein letzter!

  • Zitat

    Original von Exxi
    hmmm oder wie ich des habe auf die heckklappe...... geht auch, und ist wohl gut.


    Da sollen aber auf Dauer Kratzspuren (durch Sand, Vorderrad auf dem Dach, leichtes Verrutschen des Trägers, etc...) inklusive sein...?

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  • Muß mann eben beim Laden ein bisschen aufpassen. :-O :-O :-O :-O :-O :-O :-O

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