Nabend liebe Gemeinschaft.
Ich plan gerade, meinen Buggy aufs Autodach zu bringen. Die Schiene ist weniger das Problem.
Nur weiß ich nicht genau, wie das mit der StVo ist. Gegoogelt hab ich einfach schon mal.
Also generell darf die Ladung auf dem Dach ja nicht über die Seiten hinausragen(Breitester Punkt sind ja die Spiegel)
Ja nun hab ich nen Problem mit meiner 160er Hinterachse und die fetten Schlappen.
Ich weiß jetzt nicht genau wie weit das ganze seitlich rüberschaut, aber ich weiß definitiv, dass es zu breit ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, bevor ich unnötig Geld für nen neuen Dachträger und Schiene rauswerfe:
Darf man mit diesen Zusatzspiegeln, die man auch bei einem breiten Wohnwagen braucht, die Breite des Fzgs. so Ändern, dass der Buggy sich in dem Rahmen der Breite befindet oder ist das nicht rechtens?
liebe Grüße
Jan