Max. Rollengewicht per Gesetz ???

  • Hallo zusammen!


    Wie einige von Euch auch war ich am Samstag, 03.Okt., in Lünen, um beim Drachenfest einmal die Sturmtauglichkeit meines Drachens zu testen. :) Das Ergebnis war durchaus okay: 100m Leine, 8m Fransenschwanz und die (Selbst-)Bauweise meines Avatar-Sterndrachens machten den Starkwind problemlos mit. (Eigentlich ist der Drachen viel zu stabil und schwer gebaut, aber das weiß der nicht... :-))
    Ich hatte eine meiner alten "selbstgestrickten" Leinenrollen reaktiviert: Kompakt, stabil, und vor Allem: Schwer!



    Ein recht umsichtig drachenfliegender Familienvater sprach mich auf die Leinenrolle an. Er berichtete davon, daß er und einige Andere irgendwann in der Vergangenheit auf einem Drachenfest (Veranstalter und Gelände: Modellflugverein) von Polizeikräften auf zulässige Leinenrollen überprüft worden seien. Es sei ein Gesetzestext präsentiert worden, der eine Leinenrolle aus Kunststoff mit einem maximalen Eigengewicht von 120 Gramm vorschrieb. Alle diejenigen, die aktuell ihren Drachen mit einer Leinenrolle mit höherem Gewicht steigen ließen, hätten EUR 120,- Strafe zahlen müssen!
    Mich konnte der Drachenkollege von der Existenz dieser Vorschrift und der daraus resultierenden Bestrafung nicht überzeugen, so sehr er sich auch bemühte. Er brach seine Überzeugungsarbeit daher auch frustriert ab. (Kann ich gut verstehen - ich bin da ziemlich resistent. Falls der von mir so Frustrierte hier mitliest: Herzliche Grüße! War trotzdem schön, Ihre Bekanntschaft gemacht zu haben!)


    Hat irgendjemand von Euch schon einmal davon gehört, daß Gewicht und Material einer Leinenrolle vorgeschrieben sind?
    Wenn JA, wo sind die Quellen mit entsprechenden Informationen???





    - Editiert von KitingTom am 09.10.2009, 10:42 -

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    • Offizieller Beitrag

    Davon habe noch überhaupt nichts gehört. :O


    Mich würde es aber nicht wundern wenn es in unserem überreguliertem Deutschland auch so etwas geben würde. :)

  • ... ohne Gewähr:
    Ich hab mir mal die Mühe gemacht und die Gemeindeordung NRW, Gemeindesatzung Lünen und die Luftverkehrsordung des Luftfahrtbundesamts durchgelesen. (-Man, weiß ich jetzt viel-)
    Da ist zwar fast alles geregelt, aber kein Wort von Kunststoffleinenrollen mit max. Eigengewicht. Egal wieviel Gramm.
    Aber wie SteffenBerlin schon geschrieben hat, kann das natürlich in der Gemeindesatzung des Ortes, wo der Familienvater seine Erfahrung gesammelt hat, abweichen. ( Woher sonst der Gesetzestext der örtlichen Polizei ) Für einen Trickbetrüger wär das ziemlich dreist.

    Matthias

  • Moin


    Zitat

    Original von Donnas Dog
    ... die großen Plastikspulen sind sicher schon schwerer. ...


    Da bin ich mal neugierig geworden.


    Die "10 Inch Winder" von Premier Kites, [URL=http://www.metropolis-drachen.de/cgi-bin/iboshop.cgi?showd230!0,354240373420556,16730]hier[/URL] z.B. bei Metropolis, habe ich mal eben schnell gewogen.
    Das Ergebnis: ca. 325g !!!
    Leer natürlich!


    Daher denke ich auch, dass das nicht so ganz stimmen kann.
    Wäre auch meiner Meinung nach ziemlich unsinnig. Denn ein einfacher
    Bodenanker hat doch schon viel mehr Durchschlagskraft.



    Mark

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    die irgendwann in der Vergangenheit auf einem Drachenfest (Veranstalter und Gelände: Modellflugverein) von Polizeikräften auf zulässige Leinenrollen überprüft worden seien. Es sei ein Gesetzestext präsentiert worden, der eine Leinenrolle aus Kunststoff mit einem maximalen Eigengewicht von 120 Gramm vorschrieb. Alle diejenigen, die aktuell ihren Drachen mit einer Leinenrolle mit höherem Gewicht steigen ließen, mußten EUR 120,- Strafe zahlen!


    das gesetz will ich mal sehen. es sind ja viele sachen in D geregelt, aber soetwas kann ich mir nicht vorstellen.

  • Hi!


    Habe mir noch einmal Gedanken zu obiger Schilderung gemacht.


    Die Ernsthaftigkeit, mit der diese Geschichte von dem Drachenfestbesucher dargestellt wurde, lässt darauf schließen, daß er das wirklich erlebt hat. Und je länger ich darüber nachdenke, umso mehr bin ich der Meinung, daß dort Betrüger am Werke waren!


    Für uns alle heißt das:
    - Vorschriften und Regeln genau kennen!
    - Nicht leichtgläubig auf Behauptungen hereinfallen!
    - Vergesst Uniformhörigkeit! Die ist eine der Untugenden des "Alten Preußentums".
    - Sollte man von (angeblich) "Offiziellen" angesprochen werden: Dienstausweise zeigen lassen, Namen, Dienstbezeichnung und Dienststelle aufschreiben.
    - Bei Aufforderung zu einer Zahlung irgendeiner Art: Schriftliche Begründung und Zahlkarte geben lassen, niemals sofort und in bar zahlen!


    Und wenn man ein Handy mit Kamera oder eine DigiCam dabei hat: Foto von den Offiziellen machen! So kann man mögliche Betrüger später evtl. identifizieren...

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  • Zitat

    Original von Datenland
    (...) Jetzt hast Du's versaut :-O


    Ich hoffe doch sehr, du mußt jetzt nicht am Hungertuche nagen!
    Willst' noch 'n Keks??? :-O

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  • Oder waren die Drachenspulenpolizisten am 1.April unterwegs????

    Grüße von der Mosel ... Kl.-Peter


    Laute Menschen hört man,leisen Menschen hört man zu.

  • Ich halte das für Unsinn und behaupte einfach mal, mich mit juristischen Dingen ein bißchen auszukennen.


    Auch das Bußgeld in Höhe von 120 Talern !!! widerspricht der Art der möglichen Ordnungswidrigkeit. Das wäre dolle hoch und äußerst unverhältnismäßig. Schließe mich der Meinung an, dass es sich hier um einen Betrugsfall gehandelt haben wird.

    Einleiner: Wolkenstürmer Schmetterling für den MiniKiter (3 Jahre - siehe Avatar)
    Stabdrachen Zweileiner: Wolkenstürmer Sporty für die Holde
    Matten Zweileiner: Paraflex 1.2 und 1.6 mit Bar für den Minikiter, Lycos 2.0, Elliot Sigma Sport 3.0
    Matten Vierleiner: JoJo ET 2.5, PKD Brooza III 3.0, 4.0, 5.5, 7.5
    Fahrzeuge: Libre Dragster - G 1848

  • Ich habe vor einiger Zeit eine Versicherung abgeschlossen, die fuer Schaeden haftet, welche durch das Drachenfliegen verursacht werden.
    (Flugmodelle oder Lenkdrachen bis 25 kg Abfluggewicht). Diese Schaeden sind NICHT in der privaten Haftpflicht versichert !!!


    Inwieweit dazu logischerweise Leinen und Rollen gehoeren, werde ich morgen nachfragen und posten.

    Grüße
    Lutz
    man braucht nie mehr etwas zu suchen, wenn man weiß wo irgendwo ist

  • Zitat

    Original von Lusa
    Ich habe vor einiger Zeit eine Versicherung abgeschlossen, die fuer Schaeden haftet, welche durch das Drachenfliegen verursacht werden.
    (Flugmodelle oder Lenkdrachen bis 25 kg Abfluggewicht). Diese Schaeden sind NICHT in der privaten Haftpflicht versichert !!!


    Inwieweit dazu logischerweise Leinen und Rollen gehoeren, werde ich morgen nachfragen und posten.


    Gilt das auch für zu Einleinern umgebaute Lenkdrachen?


    (ich bau nämlich in kürze einen Vodafone Lenkdrachen so um, dass ein Selbstentwickeltes Einleiner-Delta-Gestänge und Kiel passt, sich aber auch wieder abnehmen und das Oriinalgestänge und Lengrachenwaage verwenden läst)

  • Zitat

    die grenze liegt bei 5 kg, so hat es mir jedenfalls meine haftpflichtversicherung mitgeteilt.


    Mit oder ohne Rolle? :-O


    Zitat

    (Flugmodelle oder Lenkdrachen bis 25 kg Abfluggewicht)


    Denn, streng genommen, wird die Rolle ja erst gefährlich, wenn sie sich losgerissen hat, dann mithin ja zum sog. "Abfluggewicht" dazuzuzählen wäre...


    Und was ist, wenn man nach ordentlich Hengteim bei der Landung jemanden erschlägt?


    Verunsichert weil unversichert, Erik

    "Kann ich bitte Deine Kekse haben?"

  • Da würde dann aber auch alles darunterfallen was irgendwo runter fallen kann.
    Ich denke da nur an irgendwelche bonbonfähren die das seil vom einleiner raufkrabbeln um danach naschzeugs unters volk
    zu bringen, ab welcher höhe wird ein bonbon ( Knochenhart ^^) gefährlich? *grübel*

  • Zitat

    ...Polizeikräften auf zulässige Leinenrollen...



    Das ganze ist nichts weiter als ausgemachter Blödsinn.
    Irgendwer sollte da entweder verarscht werden oder es war die Mutter des Schwagers der Cousinde 3.Grades und deren Tante der das passiert ist... :-o


    Sorry, da Gewichtschätzen nicht anerkannt wird müßten diese "Ordnungskräfte" (ich glaube nicht das es sich tatsächlich um Polizei handelt wie ich es verstehe, auch wenn manche der Jungs bzw Mädels sich für nix zu schade sind - da hört der Blödsinn auf) ein amtlich geeichte Waage mitführen.


    Leute, Leute.. demnächst werden dann nur noch Leinen erlaubt, wo der Meter weniger als 0,2 g wiegt oder so...


    und: bei 120g Spulen hätte ich mehr Sicherheitsbedenken als bei 2000g...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.