Versicherung beim Kiten

    Hallo Leute,


    ich hab mir die Frage gestellt wie es beim Snowkiten, ATB Kiten und Kite Surfen mit den Versicherungen aussieht. Beim Kite Surfen weiss ich,dass es eine VDWS Lizens gibt,die der Haftpflichtversicherung als Nachweis einer fundierten Kitesurfausbildung dient. Doch wie verhält es sich mit der Kranken/Unfallversicherung. Und wie ist das Ganze beim Snowkiten, ATB Kiten und generell beim Kiten (Kitejumps)?


    Wenn Ihr mir da ein paar Antworten bzw. Links liefern könntet wär ich froh


    Gruß
    crush4

    Moin!!
    Ganz "zufällig" kenn ich mich in der Branche etwas aus!! ;)
    Bei der Haftpflicht solltest du darauf achten das explizit "Kitesailing-Geräte" mit eingeschlossen sind. Gibts mittlerweile von vielen Versicherern, Preise vergleichen lohnt sich. Ggf. kannst du auch nen Makler beauftragen der das für Dich macht. Den kompletten Marktüberblick hat eh keiner. Beim Makler unbedingt auf Seriosität und Qualität achten, insbesondere hier gibts viele schwarze Schafe in der Branche. MEG oder AWD oder MLP ist sichern nicht grundverkehrt aber auch hier aufpassen!!Ansonsten zum Direktvertreter, sie sind meist gut geschult und haben Ahnung. Du musst aber davon ausgehen das so gut wie jeder da erstmal nachfragen muss weil die Anfrage nun mal eher selten kommt.


    Lass Dir nach Abschluss des Vertrags in jedem Fall nochmal ne schriftliche Bestätigung das kiten mitversichert ist zuschicken.


    Zur Unfallversicherung : Leistet uneingeschränkt, dafür isse ja da.
    Sinnvolles Zubehör hierbei: Hohe Versicherungssumme bei Vollinvalidität => möglichst hohe Progression!! Gliedertaxen vorher mal vergleichen, da gibts durchaus Unterschiede bei Teilinvalidität!!
    Weiterhin: Unfallkrankentagegeld - wird wohl am ehesten gezahlt!!
    Oft sowieso dabei: Bergungskosten und Todesfallsumme.
    Ggf. mit Beitragsrückgewähr wenn nichts passiert.
    Einschränkung der Leistung bei Rennveranstaltungen wo es um die Erziehlung von Höchstgeschwindikeiten geht. Sonst keine Einschränkungen für "Extremsportarten" wie kiten. Ggf. auch hier schriftliche Bestätigung anfordern.


    Für Haftpflicht und Unfall gilt: Wie immer bei Versicherungen steht vieles in den Bedingungen und die sind bei allen unterschiedlich-im Zweifel den Vermittler fragen, der soll das klären!! Sollte etwas unklar sein auf explizite schriftliche Bestätigung bestehen!!Am Telefon wird viel geredet...


    Krankenversicherung: Keine Einschränkung - die zahlen wenn du kaputt gehst!! Aber nur die Regelleistung!! Sinnvolles Feature hier: Zweibettzimmer und Chefarzt - ist oft als Kombitarif auch zusätzlich zur Gesetzlichen erhältlich. Chefarzt braucht man im Regelfall nicht, aber bei einer komplizierten Verletzung oder wenns um was Ästhetisches geht isses vielleicht ganz gut auf einen Spezialisten zurückgreifen zu können. Zweibettzimmer kann ganz komfortabel sein, und bei Nichtnutzung gibts in aller Regel (für beides) ein ausgleichendes Krankenhaustagegeld.
    Ggf. nen schönen Zahnersatztarif noch dazu, wenn du Dir doch mal nen Zahn auschlagen/abbrechen solltest...Board oder Bar ins Gesicht kann schon mal passieren!!


    Auf das man sie nie brauche!!
    Hoffe das bringt für Dich etwas Licht ins Dunkel.


    Gruß
    HARRY, Werksstudent bei einem der Top 3 Versicherer in Dtl. ;)


    - Editiert von HarryHaller am 26.08.2009, 02:57 -

    Ein Kumpel von mir, auch bei einer der Top 3 Versicherungen hat mich da auch mal drauf hingewiesen... Bei meiner Haftpflicht ist z.B. ein Lenkdrachen bis 5 kg Fluggewicht mit eingeschlossen... Das kommt bei meiner Crossfire II 4m² bestens hin ;)


    Aber gut das du es schreibst, habe nämlich vergessen nach der Bestätigun zu fragen, die muss ich mir noch holen!


    Gruß
    Järrit

    na dann schonmal vielen dank fuer den guten Beitrag. Werd mich dann mal schlau machen wie es mit meinen Versicherungen ausschaut und dann auch ne schriftliche Bestätigung anfordern :)


    Gruß

    Kleiner Tipp am Rande.....


    Für Kiter wird eine Private Haftpflichtversicherungen von fast allen Versicherungen angeboten, die eindeutig klarstellt, dass ein(Brett und Schirm) wie ein Windsurfgerät in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist.


    WICHTIGKlar bestätigt wird, dass die Textpassagen in den Bedingungen zu „Flugmodellen, Drachen, Ballonen, Fluggewicht-Begrenzungen, Pflichtversicherungen nach dem Luftfahrtgesetz für Drachen, Flughöhen-Begrenzungen von 30 Metern und ähnlichem nicht überschritten wird.


    DENKT DARAN; ALLES WAS ÜBER 30m geht, auch wenn kaum jemand so hoch fliegen wird, beeinträchtigt den Versicherungsschutz, bzw. es muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.



    Und so sollte die Bestätigung aussehen.


    Sehr geehrter Mandant, sehr geehrter Versicherungsnehmer,


    hiermit bestätigen wir, dass im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von privat genutzten Windsurfbrettern, Kitesurf - Geräte (Kite-Drachen mit Board sowie Snowkite - Schirme in Verbindung mit Snowboards und Skiern)verursacht werden, mitversichert sind. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern Kitesurfschirme Verwendung finden, deren Flugleinenlänge (gemessen von Anknüpfpunkt Bar bis Anknüpfpunkt Kite) 30 m übersteigt.

    Beamer 2.0, Wolkenstürmer Paraflex 6.0,MBS Atom 95