Diebstahlversicherung

  • hei@all,


    im Schweizer Forum les ich immer wieder, dass die Kollegen dort ihr Kitezeug gegen einfachen Diebstahl versichern können.
    Also, man fährt irgendwo hin und im Auto sind die Sachen und dann sind sie weg. Geklaut.


    Seit ihr gegen solche oder ähnliche Fälle versichert? Die Reisegepäckversicherungen bringen ja nun nicht wirklich was, meistens zahlen die ja nur, wenn man nachweisen kann, dass es geklaut wurde obwohl man selber drauf sass,.... oder so.
    Noch ist ja Gott sei Dank nix weg gekommen, aber ich wollte mal im Vorfeld fragen: Wie macht ihr das?

  • Hi Meggi!


    Hat noch niemand d'rauf reagiert hier, 's ist schon seltsam... :(
    Für Deutschland gilt im Normalfall: Was sich in Deinem Fahrzeug befindet, ist gegen Diebstahl versichert, wenn


    - das Kfz ordnungsgemäß verschlossen war;
    - das Kfz an einem "ordentlichen" Platz abgestellt war (also nicht in Gegenden sogenannter sozialer Brennpunkte in einer dunklen, schwer einsehbaren Ecke!);
    - die Gegenstände nicht offen sichtbar im Fahrzeug untergebracht waren;
    - der Abstellplatz nicht der ständige Parkplatz des Kfz war (also der übliche, an dem Du nach Feierabend Dein Kfz über Nacht parkst (gilt insbesondere für den Standort am Straßenrand); am "Heimatstandort" kann erwartet werden, daß Gegenstände von Wert, die nicht zur ständigen Ausrüstung des Kfz gehören, ausgeladen werden, denn dort bist Du ja Zuhause);
    und so weiter und so fort...


    Die Versicherer lassen gemeinhin durchaus gesunden Menschenverstand walten, auch wenn viele Leute das Gegenteil behaupten.


    Um auf Deine Frage eine konkrete rechtsverbindliche Antwort zu erhalten, solltest Du Deinen Versicherer anschreiben und dort Dein Anliegen vortragen.

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  • Zitat

    Original von KitingTom
    ... Hat noch niemand d'rauf reagiert hier, 's ist schon seltsam... :(
    Für Deutschland gilt im Normalfall: Was sich in Deinem Fahrzeug befindet, ist gegen Diebstahl versichert, wenn


    -.....


    nein, ist wohl ziemlich schwierig! :( Ich hab die Versicherer schon gefragt: Im Auto versichert ist nur das was reingeschraut oder sonstwie zur Ausstattung gehoert (bei Teilkasko) und bei der Hausrat wird es nur versichert, wenn es in der der Garage steht! :R:

  • ... also, es ist so: Die Hausrat VS hat eine Aussenversicherung. Das sind z.B. Sachen, die im Auto liegen. Hier ist u.a. der Einbruchdiebstahl versichert. Die Aussenversicherung ist in der Regel 1% von dem wie hoch der Hausrat versichert ist. Also, wenn eine Whg. mit 50 000 Euro versichert ist liegt der Schadenswert der Aussenversicherung (1%) bei 500 Euros davon. Es ist Verhandlungssache bei den Versicherungsleuten, die koennen die Aussenversicherung maximal auf 3% erhoehen (waeren dann 1500 Euros im Schadensfall):
    - Es hängt also vom Basiswert des Hausrats ab, wie hoch der Schaden ersetzt wird.
    - Es hängt von den % ab, mit denen die Aussenversicherung beruecksichtigt ist (1-3%)



    Jetzt ist es klar. 8-) (glaub ich ...)

  • Ofiziell vorweg: Ich bin Versicherungskaufmann bei AXA/ DBV.



    Sowohl die Haftpflicht für Drachen unter 5 kg Fluggewicht,wie auch den Diebstahl von Hausrat\ Drachen aus dem Auto kann ich in Deckung geben (habe mir da eine schriftl. Zusage in der Hauptverwaltung besorgt :)
    Ich habe beides versichert...weil ich Angst bekommen habe, als ich gerechnet habe,was ich an Wert in der Tasche habe ;)




    Diesen Versicherungsschutz darf ich auch an Andere gewahren


    Greetz Kay René


    Sorry,mit dem Handy geschrieben...

  • Hi Highjacker,
    hast du mal ein kleines Beispiel zu den Kosten/Deckungssumme, gerne auch kurz per PM wenn du hier nix dazu schreiben willst? Uns ist schon mal das Auto aufgebrochen worden, aber glücklicherweise waren keine Kites drin. Würde mich trotzdem stark interessieren, was so eine Versicherung kostet, da sich doch eine Menge Equipment am WE oder im Urlaub im Auto befindet.

    Zitat

    Ich hab die Versicherer schon gefragt: Im Auto versichert ist nur das was reingeschraut oder sonstwie zur Ausstattung gehoert (bei Teilkasko) und bei der Hausrat wird es nur versichert, wenn es in der der Garage steht!


    Genau das war damals auch die Aussage unserer Versicherung.
    Kammerbruch

  • Zitat

    Original von Highjacker ...(habe mir da eine schriftl. Zusage in der Hauptverwaltung besorgt :-)...


    Das klingt fuer mich nach Insiderdeal... Sorry, aber die Hauptverwaltung hat mich mich lange abgewiesen an den regionalen Dealer und der hat erst reagiert wie ich ihm gesagt hab dass ich bei der WT ein attraktivieres Angebot hab. Das hat er erst nicht geglaubt und ich musste ihn durch Details überzeugen! Jetzt macht er es erst möglich!

  • Hallo Kammerbruch,


    ich habe keinerlei Probleme etwas dazu zu schreiben, ich verkaufe meine Produkte sauber und mit gutem Gewissen.


    Oben wurde ja schon geschrieben, dass die betroffene Hausratgefahr, der Einbruch-diebstahl (in ein(em) Gebäude) bei einem Aufbruch des KFZ nicht vorliegt. Das ist korrekt. Die Außenversicherung greift hier aus diesem Grund leider nicht.
    Den normalen Diebstahl von Drachen...(im weiteren Drachen= Hausrat) ohne Raub kriegt Ihr wahrscheinlich auch nur schwer bis gar nicht versichert.


    (btw. diese ganzen Handy-, Elektronik- Fotoapparat- und Was weiss-ich-noch-Versicherungen sollte man sowieso ganz genau prüfen. Fast alle, die ich bisher gesehen habe, erstatten nur einen Zweitwert - teilweise sogar noch abzüglich eines Restwertes - und lohnen sich somit oft nur in der ganz kurzen Anfangszeit....gerade bei Elektronik, die einen schnellen Wertverfall hat.) Oft geben Sie maßgeblich ein gutes Gefühl, aber nicht mehr.


    Zurück zum Thema:
    Da ich selber Drachenflieger bin, ist das Thema der Haftpflicht für mich selber interessant.
    Ich wollte nicht verstehen/ akzeptieren, dass ein Risiko, dass bisher immer im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung immer versichert war, nur durch eine EU-Rechtsänderung herausfällt. Also habe ich meine Fachabteilung Haftpflicht-Schaden angeschrieben, die mich nach eigenen engagierten Klärungsversuchen an die Hauptverwaltung weitervermittelt haben. (Dieses Thema ist ja schon etwas umfangreicher: über oder unter 5 kg Fluggewicht, was ist mit diesen ominösen 30 Metern Leinenlänge, oder dieser Formulierung "nur gelegentlich oder als Sport/ Hobby betrieben", was ist bei grober Fahrlässigkeit, etc.)
    Naja, ich habe mit der Hauptverwaltung einen umfassenden und detailierten Schriftverkehr (gespeichert), in dem ich die Haftpflichtdeckungszusage für Drachen unter 5 kg Fluggewicht als Ein- oder Mehrleiner[/] bis zur [b]Leinenlänge von 100 Metern (gesetzl Regelung, bei Drachenfesten mit Höhenfreigabe über 100 Meter dürfte der Veranstalter haften) bekommen habe.
    Dies mag natürlich wie ein Insidergeschäft aussehen. Ist es aber nicht, denn neben mir haben auch immer wieder User hier im Forum diese Fragen gestellt.
    ...Vielleicht habe ich als Mitarbeiter des Unternehmens einfach eines besseren Draht in den Himmel ;) :D
    Ich habe in dem Schriftverkehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht nur für mich die Frage geklärt haben möchte, sondern eine Deckungszusage auch hier im Forum kommunizieren würde, weil hier große ??? zu diesem Thema im Raum stehen.
    Erfreulicherweise ist dieses Risiko (siehe oben) im Rahmen von zwei unserer Privathaftpflichttarife versichert...denn das was meine Hauptverwaltung mir schriftlich zusagt gilt...und das habe ich mir ausgedruckt und laminiert und als PDF gespeichert;-) :-D.....sogar Kitesurfing ist versichert (mit kleinen Begrenzungen).
    Hier geht es aber um die Haftung gegenüber anderen Geschädigten.


    Neben der Haftung ist aber der Diebstahl unserer Drachen aus dem Auto oder dem Hotelzimmer ein heikles Thema, was ich natürlich auch in Angriff genommen habe.
    Es stimmt übrigens (siehe oben), dass über die Kaskoversicherung nur Fahrzeugzubehör und - Teile gegen Diebstahl versichert sind...und über die Hausrat halt nur der Einbruchdiebstahl aus einem Gebäude oder innerhalb eines Gebäudes.
    Allerdings ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus dem Hotelzimmer oder dem KFZ bei AXA versicherbar (ist ähnlich wie mit dem Fahrraddiebstahl)
    Dies ist überhaupt nicht so teuer, wie der ein oder andere jetzt vermuten wird. Je nach Tarif haben wir hierbei einen Selbstbehalt von 0-200,- Euro im Schadenfall...aber es wird gleitender Neuwert erstattet, kein Zeitwert...wie das in der Hausratversicherung halt ist.


    Deckungssummen hängen vom Tarif ab. Versichert ist zwischen 1% der Versicherungssumme (qm der Wohnungx 650 EUR x 1%) bis hin zu 5.000 Euro.
    Ein Gespräch, gerne auch telefonisch, klärt schnell den konkreten Bedarf und somit die Wahl des Tarifs.


    Wer von Euch Interesse hat kann mich gerne kontaktieren.
    Aufgrund einiger gesetzlicher Pflichten, die uns in letzter Zeit auferlegt wurden, darf ich jedoch keinen von Euch ohne ausdrückliche Aufforderung anrufen und muss die bedarfsgerechte Angebotserstellung schriftlich nachweisen können, darum Folgendes:


    Was ich hier nicht öffentlich posten möchte ist meine geschäftliche email-Adresse (habe keinen Boch auf Spam ohne Ende) darum bitte ich um eine PM. Ich werde euch dann meine Kontaktdaten zusenden, oder wenn Ihr ein persönliches Telefonat vorzieht, sendet mir Eure Tel.-Nr. mit Zeitangaben, wann ich euch gut erreichen kann. Dann melde ich mich bei euch.


    Greetz
    Kay Rene Peter

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  • Ich stimme ich KitingTom voll zu.
    Egal wo, versichert dieses Risiko, unabhängig davon für wie wahrscheinlich Ihr es haltet, dass Ihr jemanden (schwer) schädigt.
    Gerade im Bereich Haftpflicht möchte ich nirgendwo ohne eine Versicherung rumlaufen, da ich mit meinem Privatvermögen hafte...und das habe ich sehr lieb :)
    Das ist ja auch der Grund, warum ich das unbedingt geklärt haben wollte.


    Die (Gruppen-?)Versicherung vom DCD ist eine Supersache! Ich habe mir die mal angeschaut und den Beitrag mit einer Luftpool-Versicherung (wirkliche Luftfahrtversicherung als Einzelabschluss) verglichen. Sie ist im Verhältniss wesentlich günstiger und lohnt sich somit besonders für diejenigen, die Drachen über 5kg fliegen.


    Da ich diese jedoch nicht fliege, bin halt nur Trickfliger mit Liebe zu kleinen filigranen Einleinern, war mir dieser (sehr günstige) Beitrag aber immernoch zu hoch ;-).
    Darum freut es mich so, dass ich es im Rahmen der Privathaftpflicht ohne zusätzliche Kosten versichert bekomme.



    Greetz
    Kay René

  • Hi, Kay René!


    Eine kleine Sache möchte ich noch eben richtigstellen: Die Haftpflichtversicherung, auf die ich hinwies, kommt nicht vom DCD. Den DCD gibt es leider seit einigen Jahren nicht mehr; er löste sich auf, da nicht genug aktive Mitglieder zur Vorstandsarbeit gefunden werden konnten - ziemlich blamabel in der Nation der Vereine!
    Aber sei's drum - der DCD hatte mit einem Versicherer eine gute Einigung erzielt, und um den Drachenfliegern (unabhängig von der Leinenzahl!) diese Möglichkeit der Haftpflichtversicherung zu erhalten, erklärte sich damals der Hamburger Matthias Raabe bereit, ehrenamtlich die Verwaltung zu übernehmen. Er erzielt damit keinerlei Profit, hat damit nur Arbeit!


    Um Deine Frage zu beantworten: Die von Matthias Raabe verwaltete Versicherung ist eine personenbezogene Haftpflichtversicherung, die auch von juristischen Personen genutzt werden kann. Darüber hinaus kann eine Deckung auch für Veranstalter vereinbart werden.
    Alle Informationen findet ihr hier: Drachenflieger-Haftpflicht .

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  • Hmm, weiß jetzt nicht genau, wie das mit Drachen ist, aber wie schon in einem der Posts oben erwähnt, zahlt die KFZ-Versicherung (Vollkasko) schon auch, wenn das Auto aufgebrochen wird und etwas wegkommt. Es müssen eben bestimmte Kriterien erfüllt sein, darauf wurde oben schon eingegangen. Ich glaube, ich werde mal einige KFZ Versicherungen vergleichen und kucken, bei welcher auch Gegenstände im Fahrzeug mitversichert sind.