Benutzer einer Wiese ist Anlieger?

  • Hat hier jemand bereits mit folgender Situation Erfahrungen gemacht?
    Manche schöne Wiese liegt etwas abseits und der Weg dorthin ist mit dem
    Schild 251 , 260 mit oder ohne Zusatz Anlieger frei garniert.


    Ich habe Wiesen, bei denen die Nutzung mit dem Bauern abgesprochen und ausdrücklich erlaubt ist.


    Beim Schild ohne den Zusatz Anlieger frei ist klar, Durchfahrt verboten.


    Mit dem Zusatz jedoch - da ich ja die Wiese nutze, in Absprache, bin ich berechtigt zur Durchfahrt,
    werde ich dadurch quasi zum Anlieger?

    Grüße aus dem Allgäu!

  • Ja Du darfst.
    Du hast die Erlaubniss des Besitzers (der ja auch dort nicht wohnt,
    aber trotzdem hinfahren darf),sein Grundstück zu benutzen.
    WAS Du dort machst ist nebensächlich.
    Solltest Du z.B. dort mähen wollen,darfst Du ja auch dorthin fahren!
    Gibt es allerdings eine andere Möglichkeit,zur Wiese zu kommen,
    OHNE Schildbeschränkung,darfst Du den gesperrten Weg nicht nehmen,
    auch wenn es einen größeren Umweg bedeuten würde.


    Ich habe die gleiche Situation,meine erlaubte Flugwiese ist auch nur
    über "Anlieger frei" erreichbar.


    Gruß
    Bernd

    Alle meine Entchen....
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  • Meiner Meinung nach darfst Du ebenfalls. :D


    Dein Anliegen ist ja begründet und somit solltest Du im Recht sein ;)

  • Ja ! Du hast ja auch ein anligen ! (Nutzung der Wiese )
    Anlieger frei ist zum Schutz der Bewohner.Es gibt viele Abkürzungen druch soche Straßen und deswegen wird der Durchgangsverkehr gesperrt. MFG

    3er Speedwing / Hornet II 2.0 / Beamer II 3.6 / Crossfire II 5.0