Rechtliches rund ums Drachenfliegen...

    Hallo,


    weiss eigentlich jemand wie es mit der Rechtslage und unserem Hobby im Großen und ganzen Aussieht?
    Klar darf mann nur einige Kilometer entfernt von einem Flughafen entfernt seinen Drachen Starten. Doch wie sieht es zb. mit dem Buggyfahren auf einer Rheinwiese (Rhein = Fluß) aus? Mann könnte ein son Buggy ja auch als Fahrzeug ansehen, und nicht als Sportgerät.


    Gibt es vielleicht eine Art Sammlung mit Rechten und Pflichten die für uns Interessant sein könnten?


    Liebe Grüße ;)


    Mike

    Aber wie sieht es aus wenn die Wiese Öffentlicher Grund ist?
    Ich kann mir gut verstellen das es ein Unterschied für die Stadt ist wenn mann einen Kinderdrachen mit 0,2 qm fliegt oder einen Depowerkite mit 12 qm...

    Soviel wie ich weiß mußt du eine Privathaftplicht versicherung haben zum Buggy fahren frag mal bei deiner nach ob Drachen sport und Kite-Buggy fahren mit versichert sind.


    Gruß sven

    Kites Elliot
    2Leiner Sigma Spirit 2,5 , 1Speed Wing Super-Pro
    DropKick, Cabrinha Crossbow9, 12,16 Psycho 3 13
    Flowform 4.0
    Boards Spleene 160*44
    Brunotti 134*39

    Da Holger


    Danke für die Links, die sind wirklich sehr Hilfreich, ich werd wohl auch mal bei der ARAG Verishcerung nachfragen wie und ob ich bei Unfällen mit dem Drachen Versichert bin. Denn die sind schnell dain sich aus ihrer Pflicht rauszureden... (Nachweislich)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Der Sven
    Soviel wie ich weiß mußt du eine Privathaftplicht versicherung haben zum Buggy fahren frag mal bei deiner nach ob Drachen sport und Kite-Buggy fahren mit versichert sind.


    Gruß sven


    mußt du nicht. abgesehen davon sollte man schon eine haben. vorgeschrieben ist eine versicherung nur, wenn du auf einem gelände mit lizenspflicht fährst.

    Gruß Mathias

    Vorgeschrieben ist sie nur für die lizenzpflichtigen Spots, wenn du allerdings jemanden mit dem Buggy oder dem Kite verletzt auf der Wiese oder sonst wo außerhalb von lizenzpflichtigen Spots, kann sich die Versicherung immer raus reden da in den meisten Fällen Buggykiting, Powerkiting usw. nicht explizit in der Privathaftpflicht angegeben sind. Ich bin nämlich gerade dabei mir eine neue Versicherung zu suchen, da meine das nämlich nicht abdeckt.

    Kites: PKD Century Soulfly II 2.2 G, 2.8, 3.5, 4.5, 6.0 G, 8.0 G, 10.0 G
    Buggy: pimpt Viper SL, Eolo


    viele Grüße
    Chris (G2293)

    Zitat

    Original von set
    ...vorgeschrieben ist eine versicherung nur, wenn du auf einem gelände mit lizenspflicht fährst.


    Ist meines Wissen nach so nicht ganz richtig (Stichwort Römö)! Es besteht zwar keine Lizenzpflicht, aber es muss ein Helm getragen werden und eine Haftpflicht mit entsprechender Deckung vorhanden sein.
    Im Allgemeinen sollte der Spruch "vor Fahrantritt mit den örtlichen Gegebenheiten vetraut machen" berücksichtigt werden. Was wann, wo und überhaupt erlaubt ist, lässt sich wohl kaum pauschal für alle Spot verfassen.

    Mit freundlichen Grüßen von Michael - G1723

    zu verkaufen: PKD Century I 4,5m² - 90¤; 9m² - 180¤ (alles VHB)