Haftpflicht?

    mahlzeit


    ich bin bei der aachen-münchener privat-haftpflicht versichert und hab da jetzt mal nachgefragt.
    in meinem vertrag sind ausdrücklich schäden unbeteiligter dritter/gegenstände (also parkende autos, andere kites etc.) mitversichert solange es im hobbybereich ausgeübt wird (das kiten).
    NICHT mitversichert sind schäden die während professioneller/semi-professioneller ausübung des sports entstehen.
    will heissen der flug im urlaub am strand oder auf der wiese ist versichert , die teilnahme an buggyrennen oder ähnlichem nicht. dazu lässt sich die versicherung erweitern. im hobbybereich ist die leinenlänge uninteressant jedoch nicht höher als 100m dann muss luftfahrtdingsda (hab vergessen wie das heist) abgeschlossen werden.


    greetz

    Das ist ja auch völlig normal!
    Der Fall mit der AM, hatte etwas mit geliehenen Sachen zu tun.

    Jan-Peter

    genau... die schließen es nämlich folgendes aus:
    Wenn du dir von nem Kumpel was leihst, dir was mietest, oder pachtest und daran einen Schaden verursachst, dass sie dann zahlen...
    Das Ding war nur, dass mein Vertreter mir vorher gesagt hat, dass es mitversichert ist...

    Zitat

    Original von NAFNAF
    UND DIE EINLEINER ???
    WER KÜMMERT SICH UM DIE EINLEINER *Heul* :(:(:(


    Hallo Christian!


    Dir kann geholfen werden, und allen anderen Drachenpiloten auch.
    Wie viele vielleicht noch wissen, gab es mal den DCD, den DrachenClub Deutschland e.V.. Dieser hatte mit einem Versicherer für seine Mitglieder einen günstigen Haftpflichttarif fürs Drachensteigenlassen ausgehandelt. Nun existiert der DCD nicht mehr, aber jeder Interessierte kann sein Hobby immer noch haftpflichtversichern. Und das Dank Matthias Raabe aus Hamburg, der ehrenamtlich die Verwaltung der Versicherten durchführt.
    Matthias erklärt verständlich, worauf es ankommt. Am besten startet man mit dem folgenden Link: http://www.raabraxas.de/html/drachen-haftpflicht.html


    Ich selber habe lange Zeit gebraucht, bis ich mich zum Abschluss dieser Versicherung durchgerungen hatte. Überzeugt haben mich schließlich die Informationen von bereits länger Versicherten (Einige sind hier im Forum durchaus bekannt ;) ), die auch von absolut problemloser Abwicklung von Schadensfällen berichten konnten. Zum Glück gab es bislang nur sehr wenige Schadensfälle.


    Um dies hier einmal deutlich hervorzuheben:
    Ein Drachen (egal ob klein oder groß, eine oder mehrere Leinen) ist ein Luftfahrzeug und muss als solches haftpflichtversichert sein. Besteht keine Haftpflichtversicherung, gilt dies bereits als Ordnungswidrigkeit!
    Sehr interessant sind die Informationen eines kitesportbegeisterten Rechtsanwaltes, der sie dankenswerter Weise nicht für sich behält, sondern für alle zugänglich macht: http://www.rechtsanwalt-czap.de/index.php?kiten

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