Haftpflicht?

    Der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).


    Wenn in den Versicherungsbedingungen steht, Geliehenes und Leinen bis 100 m sind gedeckt, dann zahlen die. Spätestens wenn der Anwalt schreibt. GANZ sicher.

    Zitat

    Woher weißt Du das? Hattest Du da von der andern nicht auch mal geglaubt?

    Weil in seinen Versicherungsbedingungen (bei der AM), nichts davon stand aber sein Versicherungsmacker, ihm das wahrscheinlich mal so richtig schmackhaft gemacht hat! Nicht kontrolliert -->Reingefallen! :L

    Jan-Peter

    jepp pippi genauso wars... ich habe mich auf die aussage des vertreters verlassen... das war ein fehler.
    mit dem herrn von der dbv habe ich mich mehrmals zusammen gesetzt, bin jeden punkt der versicherung durchgegangen und habe nochmal bei der versicherung direkt "gegengecheckt"...


    außerdem habe ich nicht nur vom pippi, sondern auch von anderen die dbv empfohlen bekommen...

    Zitat

    sondern auch von anderen die dbv empfohlen bekommen...


    na denn iss ja gut. :(


    Zitat

    Der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes


    Iss mir schon klar. War es aber am Anfang nicht. Diskussionstechnisch sind wir wieder bei Null. :)


    Warum baden wir es aus, wenn Swen seinem Versicherungstoni blauäugig glaubt? Der Ursprung des Freds war ein anderer, glaube ich.

    Zitat

    Original von Buggy-x
    Swen


    BOA!!! EY!!! Wie kannst du nur!!!!! *Backpfeifen verteilt* :(:(:(


    ne ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass man aufpassen muss welche Versicherung man nehmen sollte und dass man nicht die Am nehmen sollte... :-O

    Moin, moin.


    Ich hab mal bei meiner Versicherung nachgefragt und das ist dabei herausgekommen:


    - Drachen Bild nicht mehr verfügbar -


    Liest sich doch gar nicht schlecht. Ich werde das jetzt laminieren lassen und dann kommt das mit in den Rucksack (sicher ist sicher).


    Mfg Jabo

    Symphony 1.8, Rush II 300 Pro, Beamer III 1.4, Beamer II 2.5/3.6, Crossfire l 4.0, Zebra Z1 5.0, etliche Stabdrachen (TFJ, HQ, Siegers), Buggy (Eigenbau), Scrub "Silver Reef 2".

    Zitat

    Mein Versicherungsvertreter hat gesagt!


    Seit dem 23.05.2007 ist das nicht mehr so einfach für den Vertreter.


    1. Ist seit diesem Datum Protokollpflicht für Versicherungsagenten.


    2. Hat er gesagt, das das mit eingeschlossen ist (evtl. reichen auch Zeugen) und die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsagenten in Haftung nehmen!!! Dafür hat der Agent eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung! (Wenn es nicht großfahrläßig oder vorsätzlich ausgesagt wurde, ist aber dann sein Problem woher er die Kohle herbekommt). Auch sind Aussagen vom Vertreter, ob die zahlen oder nicht, nicht unbedingt ausagekräftig, denn Ihr habt Verträge mit den Versicherungsgesellschaften und nicht mit dem Vertreter!


    An den Namen der Versicherungsgesellschaften pauschal festzumachen, ob die zahlen oder nicht, muß mit Vorsicht genossen werden, da es verschiedene Tarigenerationen gibt! Die neuen Tarife sind meist umfangreicher und sogar noch günstiger!


    Oft gibt es auch die Möglichkeit, den alten Tarif gegen einen Neuen zu tauschen. Aber VORSICHT!!! Es wird dann sehr oft ein Änderungsantrag ausgefüllt und die Laufzeit des Vertrages um z.B. 5 Jahre verlängert!!! Das muß nicht sein! Ist nur eine Provisionssache!


    Noch was! Solltet Ihr ein Vertrag haben, der eine Laufzeit von 5 Jahren ausweißt, ist dieser seit diesem Jahr nach einer vergangenen Laufzeit von 3 Jahren kündbar! Wichtig für die die schon einen bestehenden haben und zu einem günstigeren Anbieter wollen!


    Wenn Ihr sicher gehen wollt, ruft bei den Versicherungsgesellschaften an und laßt es Euch bestätigen. Zwar jetzt 5 Minuten Aufwand, aber im Fall der Fälle gibt es kein oder weniger Theater.


    Am besten allerdings ist es, es gibt KEINEN Schaden, denn eine Versicherung die gerne zahlt, kenne ich nicht!!!

    Zitat

    Das spielt in Deinem Fall aber keine Rolle. Wenn DU DIr was leihst, ist das nicht über eine Haftpflicht gedeckelt. Das Diskutieren ist unnötig.


    Und ich hatte schon gedacht Buggy wüsste immer alles. Dann ist diskutieren wohl doch nötig. :-O


    Wegen einem anderen Schaden habe ich jetzt auch mal die Bedingungen gewälzt. Und da steht es schwarz auf weiss.
    Ist ebenfalls die DBV.


    Allen anderen sei gesagt, solange in den Versicherungsbedingungen der Passus steht.
    "... die nicht Versicherungspflichtig sind" habt ihr das kurze Ende der Wurst in der Hand.


    Da die Drachen aktuell wohl per Gesetz versicherungspflichtig gemacht wurden.


    Aber auch zu diesem Thema kann man hier sehr gut rufen
    " :SEARCH: "

    Zitat

    Allen anderen sei gesagt, solange in den Versicherungsbedingungen der Passus steht.
    "... die nicht Versicherungspflichtig sind" habt ihr das kurze Ende der Wurst in der Hand.


    ... das heißt jetzt was?



    in meinen ABG's z.B. steht:


    III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge


    2. versichert ist jedoch die haftpflicht wegen schäden die verursacht werden durch den gebrauch von


    a) flugmodellen, unbemannten ballonen und Drachen,


    (1) die weder durch motoren noch durch treibsätze angetrieben werden,
    (2) deren fluggewicht 5kg nicht übersteigt
    (3) für die keine versicherungspflicht besteht

    LG, Mario


    The only difference between man and boys is the price of their toys.


    Und das ist genau das Problem. Das Bundesluftfahrtamt hat die meisten unserer Drachen vor einer Weile für versicherungspflichtig erklärt, daher ist da nichts versichert. Aber da gibt es hier diverse Freds zu, die das genauer behandeln.


    Alwin.

    Hallo an alle.


    Da ich Rc Helis fliege brauche ich zwingender weise eine Versicherung.
    Habe gerade die Versichrungsunterlagen durchgelesen.


    Versichert sind meine Modelle beim DMFV. Die Versichrung deckt alle schäden an
    Mensch, Material und auch beweglichen dingen (Autos usw.).


    Egal wieviele modele man auch hat. Drachen, Lenkdrachen und auch Matten sind dort
    mitversichert. Das einzige limit ist das Abfluggewicht, das darf 25 kg nicht überschreiten.


    Stelle mir gerade eine Matte mit einem Abfluggewicht von 25 kg vor :O.


    Also wer auf Nummer sicher gehen möchte kann sich beim DMFV versichern lassen.
    Bis 4 Mio. 12,50 Jährlich.


    MfG Christian

    Soweit so gut,
    Was zählt zum Abfluggewicht. Bei deinem Modell ist das klar,aber bei einem Drachen?


    Flugschnur, Trapez, Bodenanker, Buggy, Pilot.
    Der Drachen alleine fliegt ja nicht. Und nachher wenn was passiert ist, sind alle schlau...


    Ansonsten wäre das eine Top Lösung.

    Hallo Christian,


    habe für dich extra beim DMFV gefragt.
    Zum Abfluggewicht zählt das was den Boden verlässt.


    Das heisst beim Drachen die Matte und die Leinen.


    Lenkschlaufen, Trapez und Buggy gehören nicht zum Abfluggewicht
    der Matte. Versichert sind auch nur schäden die direkt durch die
    Matte oder Leinen enstehen.


    Das heisst auf Deutsch: Wenn du mit deinem Buggy ungebremst in ein
    Auto donnerst bezahlt die Versichrung des DMFV NICHT den schaden am
    Auto.


    Läuft ein Spaziergänger ohne das du es merkst durch den Flugbereich und
    du räumst ihn mit den Leinen oder der Matte ab zahlt der DMFV.


    Fliegt dir die Matte weg, einem vorbeifahrendem Auto auf die Windschutzscheibe
    und der knallt gegen einen Pfosten bezahlt der DMFV diesen Schaden.


    MfG Christian

    Hallo!
    Um eine Haftpflichtversicherung zu haben, die alle Sparten des Traction-Kiting abdeckt, bin ich neulich Mitglied bei der KSA geworden.
    Diese bietet ja eine umfassende Versicherung an.


    Jetzt stellt sich folgende Frage:


    Wie sieht es denn auf den Wiesen aus auf denen wir hauptsächlich unterwegs sind, das sind ja keine ausgewiesenen Kite-Zonen sondern wir bewegen uns fast immer auf Privatgelände.


    Hat man nun dort trotz abgeschlossener Versicherung überhaupt Versicherungsschutz?


    Oder wird einem im Schadensfall zur Last gelegt, dass man die die Wiese verbotener Weise benutzt hat (man wird ja wohl nie eine schriftlicher Erlaubnis haben...) und unberechtigt Privatgrund genutzt hat?


    Hat jemand da Erfahrungen?


    Viele Grüße
    Michael
    - Editiert von Windmichel444 am 20.10.2008, 10:52 -

    Moin,
    wichtig ist nicht das eure Ausrüstung (Buggy etc.) versichert sind, sondern, ihr für Schäden die ihr bei anderen anrichtet versichert seid...
    Wenn eure Klotten versichert sind bringt euch das nur was wenn ihr euch selbst was kaputt macht, bei der Haftpflicht für das Buggyfahren oder ähnliches, brauchst ihr aber eine die für den Schaden aufkommt den ihr bei anderen anstellt.
    So (oder so ähnlich) sollte das auch ausdrücklich im Versicherungsnachweis stehen, ohne den deine Lizenz der GPA nix Wert ist.
    Wenn du deinen Kram Versichert hast ist das dein persöhnlicher Luxus... :D


    Wir sind auch bei der DEVK und die haben beides anstandslos hingenommen>zum "normalen" Tarif.

    Zitat

    Wie sieht es denn auf den Wiesen aus auf denen wir hauptsächlich unterwegs sind, das sind ja keine ausgewiesenen Kite-Zonen sondern wir bewegen uns fast immer auf Privatgelände.


    Hat man nun dort trotz abgeschlossener Versicherung überhaupt Versicherungsschutz?


    Oder wird einem im Schadensfall zur Last gelegt, dass man die die Wiese verbotener Weise benutzt hat (man wird ja wohl nie eine schriftlicher Erlaubnis haben...) und unberechtigt Privatgrund genutzt hat?


    Laut Aussage des Versicherungsexperten der KSA besteht in dieser Hinsicht kein Grund zur Besorgnis. Versicherungsschutz (Haftpflicht) müsste auch in einem solchen Fall bestehen.
    Allerdings ist die Auskunft rechtlich nicht verbindlich, da sie nicht von einem Juristen kommt.
    Um Rechtssicherheit zu haben, müsste man sich an einen Fachanwalt wenden.


    Grüße
    Michael