Der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).
Wenn in den Versicherungsbedingungen steht, Geliehenes und Leinen bis 100 m sind gedeckt, dann zahlen die. Spätestens wenn der Anwalt schreibt. GANZ sicher.