Haftpflicht?
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Zitat
Martin, du empfiehlts also, sich keine Bescheinigung von der Versicherung zu besorgen (für eine GPA Lizenz braucht man sie dann aber doch, wenn man denn eine Lizenz möchte).
Dann hast Du mich falsch verstanden. ICh empfehle das auf keinen Fall. UNd das sich die GPA diese vorlegen lässt leuchtet ein. Denn wie soll sie sonst prüfen ob eine Versicherung existiert. Hier wird aber darüber diskutiert ob man Versicherungsschutz genießt, wenn man diese Bescheinigung nicht hat. Ich bat lediglich darum doch mal Begründungen unter Bezug auf die Versicherungsbedingungen vorzulegen,. warum eine Versicherung das ablehnt oder dann mehr Geld verlangt. UNd das ist, jedenfalls das was hier zu lesen ist, nur Gewäsch. Eine Begründung sehe ich da keine. Auch der Fall, wo die VErsicherung eine Regulierung abgelehnt hat, interessiert mich näher. Es sollte mich nämlich icht wundern, wenn das ganz andere Ursachen hatte. Kan ja sein, daß ich auf dem Holzweg bin, würde das dann ganz gerne auch wissen.
Unterm Strich stehen hier nur Behauptungen ohne Beleg und alle rennen wieder hinterher. -
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Zitat
Original von C.H.
Das Wort hat Sven, der Brooza-Killa!
Hallo!
Danke C.H.
also zu dem Problem mit der AM... ( Der Kitekiller aus Heide spricht dnan mal... )
Ich habe mir vom Pippi die Matte geliehen, vorher Versicherung gerade auch wegen dem Buggy fahren erweitert usw, damit ja alles versichert ist. Extra nachgefragt wegen geliehener Gegenstände usw usw...
Vertreter sagt (extra nach Rücksprache mit der Zentrale) "ja ist alles mit versichert"Was passiert? ich mache dem Pippi seine Brooza 5.5 kaputt und gebe das (ebenfalls nach Rücksprache mit meinem Vertreter) alles auch an.
Ergebnis: -> Die AM zahlt keine Schäden mit Drachen, deren Leinen länger als 10 Meter sind UND vor allem keine geliehenen, gepachteten und gemieteten Gegenstände.Das heißt, die Haftpflicht der AM ist nur für 2 Fälle gut:
1. wenn ich irgendwo bei Person XY durch die Wohnung gehe und ausversehen eine Vase oder sowas umschmeiße (Allerdings darf mir die Person vorher die Vase nicht in die Hand gegeben haben... aus welchem Grund auch immer...)
2. wenn ich jemanden einen ->körperlichen<- Schaden zufüge(Das war dann auch die mehr oder weniger wortwörtliche Aussage der Dame am Telefon vor der AM direkt.)
Außerdem heißt es immer wieder von der AM, dass es KEINE Versicherung gibt, die gepachtete, gemietete und geliehene Gegenstände versichert... naja... die DBV schon...
Der Hammer schlechthin war dann aber, dass ich eine Lebensversicherung abschließen soll (also meine Freundin) und dann hätten die den Schaden "aus kulanz" bezahlt..... Danke... Ich habe dann Pippi das Geld aus der eigenen tasche abgestottert...
Tja... so das Ausführliche...
beste Grüße (vom Kitekiller) Sven aus Heide (harr harr harr)
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... die Passage mit der Lebensversicherung hat mir persönlich am besten gefallen! Ein HOCH! auf die deutsche Versicherungsindustrie!
Kite bis 10 Meter Leinenlänge? Was sollte das sein?
Allianz geht bis 30 m Leinenlänge.
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Mein Lieber. Dann hast DU die VErsicherungsbedingungen nicht richtig gelesen. Denn geliehene Dinge sind nicht versichert. Da kann der Vertreter versprechen was er will. Der , der verleiht, muss immer davon ausgehen, daß was passieren kann und trägt das Risiko. Normal. Und genau das habe ich mir gedacht. Hättest Du die Matte ohne Pippis Wissen einfach genommen und sie wäre kaputt gegangen, hätte sich die VErsicherung da nicht raus winden können. Darauf wette ich. Und genau das meine ich wenn ich nach BEgründungen frage. Hier wird viel geschrieben und gedeutet, aber wird das dann hinterfragt, sieht die Welt plötzlich anders aus. Jetzt fehlt noch die Begründung einer VErsicherung warum der Kite Sport im Sinne der gesetzlichen Versicherungsbedingungen nicht versichert sein soll. Absagen scheint es ja genug zu geben.
ZitatVertreter sagt
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen BEstätigung . . .
lassen wir das.
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...aber sie hätten ihn wohl noch mit der Leinenlänge drangekricht... die Bruza war sicher nicht an 10 m Leinen und das kann man sicher auch nicht der Versicherung glaubhaft machen.
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Zitat
Original von Buggy-x
Mein Lieber. Dann hast DU die VErsicherungsbedingungen nicht richtig gelesen.Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen BEstätigung . . .
lassen wir das.
ähm folgendes dazu:
eu Bedingungen -> Richtlinien... wie gesagt die DBV versichert das UND es steht in den bedingungen der DBV explizit drin...
Vertreter sagt -> nachdem er sich 2 Wochen lang "ausführlich" erkundigt hat...
schriftlich -> ich warte bis heute auf den Brief der Am, dass Buggy fahren und Kiting überhaupt versichert sind...ich sollte die Luftfahrtversicherung wegen -> Drachenfliegen <- abschließen ... lachhaft... ich glaube die haben da was verwechselt...
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Zitat
wie gesagt die DBV versichert das UND es steht in den bedingungen der DBV explizit drin...
aber nicht, daß geliehene Dachen auch versichert sind.
Zitatich glaube die haben da was verwechselt...
Das spielt in Deinem Fall aber keine Rolle. Wenn DU DIr was leihst, ist das nicht über eine Haftpflicht gedeckelt. Das Diskutieren ist unnötig.
Ich würde da schon gerne noch mehr wissen. ICh schleppe immerhin 4 Kinder mit an den Strand. Da möchte man natürlich Fallstricke ausschließen. Und eine Bescheinigung, daß der Buggy SPort mit versichert ist, ist kein Freibrief.
Gibts einen Link zu den Versicherungsbedingungen von Deiner Versicherung?? -
alda.... guck dir den topschutz der dbv an... brauchst nicht zu diskutieren...
http://entry.dbv-winterthur.de…h/BOX_pdf/haftpflicht.pdf
Seite 3/5 :
fremde, eigene Surfbretter
fremde, eigene Windsurfbretter
fremde, eigene Kite-Sailing-GeräteSeite 4/5:
Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachennoch Fragen???
Es steht jedem Versicherer frei -> zusätzlich <- zu den eu Richtlinien auch andere Dinge zu versichern!!!
Wenn es dein Versicherer nicht macht, solltest du nachdenken, ob du bei der richtigen Versicherung bist...*edit* rechts neben Punkt 12:
"Sie verursachen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen. Herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen bieten Ihnen in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz. Wir schon." -
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...öhm, der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).
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Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
...öhm, der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).
:-o
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Um noch mal auf den Umfang der Allianz zurück zu kommen. Ich habe einen sogenannten Vertrag namens: junge Leute Versicherung. Der Vertrag ist so alt, dass ich bei Abschluss wirklich noch jung war, also so knapp 20 Jahre alt. In den mir vorliegende Bedingungen waren Schäden durch Drachen und ähnliche Fluggeräte ausdücklich eingeschlossen. Auf Wunsch hat man mir den allgemein bekannten Vordruck der GPA schriftlich bestätigt. Einziger Pferdefuss ist eine Beschränkung der Leinenlängen auf 30 m. Damit kann man im Buggy aber sicher gut leben.
Die Bestätigung habe ich auch in einem meiner Rucksäcke immer dabei, denn das
ZitatWichtiges Thema!
Eine Haftpflichtversicherung braucht man nicht, um irgendwelche Fahrgebietsbedingungen zu erfüllen, sondern um abgesichert zu sein, wenn man Schäden verursacht - das kann beim Buggyfahren etc. jederzeit passieren.kann ich nicht so ganz bestätigen. In Wanlo muss man beispielsweise eine Versicherung nachweisen.
Gruß
Ralf
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Zitat
Original von C.H.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:...öhm, der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).
:-o
Ahhh. Frei nach dem Motto: Meine Versicherung ist mist und zahlt nicht, hat aber umwerfende Versicherungsbedingungen. :-o
Zitatjepp die alte (AM) hat nicht bezahlt die dbv zahlt
Woher weißt Du das? Hattest Du da von der andern nicht auch mal geglaubt?