hei@all,
ich hab heftig Probleme gekriegt mit ein paar Bauern, die Kitewiese ist ein normale Futterwiese, dass Futter/ Gras stand noch nicht mal hoch und ich bin auch meistens hoechsten mit einem anderen Kiter auf der Wiese. Wir sind vielleicht ein mal in der Woche fuer 2 Stunden da. Der Aufstand der Bauern war beeindruckend, mit Treckern rechts und links eingefahren, keifenden Bauernfrauen mit Kopftuch und Fahrrad und letztendlich Polizei. Die Wiese ist sehr gross und wir haben da null Schaden angerichtet. :O Wie findet ihr eure Kitespots? Schmiert Ihr die Bauern mit Bier, Schnaps oder anderem Zeugs so dass die euch auf die Wiese lassen? Die Wiesen sind doch nicht gesperrt, oder? Also, "Privatgrund" oder so ein aehnliches Schild gibts da nicht. :-/
PS. Es geht um Bayern, Raum Nuernberg,
Wies`nerlaubnis?
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Na ja...
Auch wenn du das vieleicht anders siehts fährst du auf der Wiese von dem /den Bauern rum.
Vielelicht sind da auch noch andere Kiter unterwegs.
Was war denn das Thema, wenn auch noch dein " Freund und Helfer " da war ???Aber so oder so die Wiese gehört dem Bauern ( ggf beides Mehrzahl )
Wenn du darauf herumfährst dann musst du das ggf. mit dem / den Besitzern vorher klären.
Oder...
dich nicht erwischen lassen. -
da stimme ich NAFNAF zu,denn du brauchst immer die Erlaubnis um auf fremden Grund fliegen zu dürfen.Vieleicht mußtet ihr ja etwas ausbaden was andere angerichtet haben...aber wer weiß schon was die genauen Gründe für die riesen Aktion mit den Treckern udn der Polizei,denn wir waren alle nicht dabei.
Ich hab mit meinem Bauern keine Probleme,der meinte nur zu mir dass bei ihm im Herbst einige Leute mit Drachen rummachen,und ich wohl wohl regelmäsig auf der Wiese wäre.Da machte er den Vorschlag ich sollte aufpassen dass die Leute nix rumliegen lassen oder Unfug machen,dafür mäht er die Wiese regelmäsig.Diese Wiese würde er in abschnitten auch als Schafweide nutzten,da wären Drachenteile auf der Wiese nicht gut für die Tiere.Ich hab es noch nie erlebt dass man nicht den Bauern reden konnte und es vernünftig klären konnte.Viele Streitigkeiten entstehen auch wegen Unwissenheit von den Bauern.
Ich könnte aber die Bauern verstehen wenn man in ihren Wiesen tiefe Furchen machen oder anderen Unfug anstellen würde.Ich denke bei euch ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und ihr werdet euch wohl ne andere Wiese suchen müssen...
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Zitat
Wild-Artikel:
Bayern, Nürnberg: Wie die Polizei mitteilte, kam es gestern zu einem Zwischenfall mit einer Gruppe Jugendlicher, im Scenejargon "Kiter" genannt. Nachdem diese widerrechtlich auf ein umfriedetes Besitztum des Bauern Schwienkopp (Name von der Redaktion geändert) eingedrungen waren, hantierten sie lautstark mit allerlei gefährlichem Luftsportgeräten, und bewegten sich zudem im Bereich eines Landschaftschutzgebietes. Nachdem sie vom rechtmäßigen Besitzer der Weide aufgefordert wurden dieselbe zu verlassen, lieferten sich die Jugendlichen angriffslustige und provokante Wortgefechte mit dem Landwirt, dieser war gleichzeitig auch Eigentümer der Weide.
Die gewaltbereite Gruppe konten schließlich nur mithilfe des Opfers und seiner Ehefrau, eines weiteren zur Hilfe gerufenen Landwirts, und der massiven Unterstützung örtlicher Polizeikräfte überwältigt werden. Gegen sie wird nun ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.Immer vorher fragen, damit auch andere Kiter noch eine Chance haben, mal auf der Wiese fliegen zu dürfen. Warum habt ihr jetzt ja schon selber gemerkt.
Ihr würdet Euch ja auch nicht freuen, wenn der Landwirt ohne vorher zu fragen seine Kühe bei Euch im Garten abstellt, oder? Du musst das mal aus seiner Sicht sehen. Für ihn geht es um seine Tiere, mit denen er sein Geld verdient. Er weiß noch nicht, das ihr zu den Leuten zählt die gesplittere Kohlefaserrohre, Schnurreste oder Müll wieder einsammeln und dann Zuhause entsorgt. Hat wahrscheinlich einfach schlechte Erfarungen mit anderen Kitern vorher gemacht. Vielleicht ist ihm schon ein Schaden entstanden, und er hat deswegen die Polizei gerufen? Habt Ihr den das Gespräch mit ihm gesucht?
So etwas muss man deshalb tunlichst immer vorher abklären, Werbung für sich und sein Anliegen machen. Pro Argumente beim Landwirt wären z.B.: -Auch fremden Müll mitaufzusammeln, natürlich eigenen Müll erst gar nicht zu hinterlassen, regelmäßig nach dem rechten zu gucken, Unregelmäßigkeiten sofort zu melden, und zu guter letzt auch etwas (Kasten Bier, Geld, Erntehilfe...) springen zu lassen, ihn mal fliegen lassen, damit es sich für ihn genauso lohnt.Gruß,
Daniel
- Editiert von DaniohneSahne am 02.05.2008, 00:47 - -
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So ist das halt, während der Wachstumsphase hat der Bauer das Sagen über die Wiese. Ich wurde im Sommer und bei hohem Gras auch schon ein paar mal vertrieben, ist ja auch verständlich, denn das Gras lässt sich nach der "Bearbeitung" von Kitern, wenn es flachgedrückt wurde, schlechter mähen. Das sieht denke ich kein Bauer gerne.
Gruß
Tartarus -
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Zitat
"ausgewiesene Drachenwiesen" sind ja auch nur von November bis April freigegeben, hab ich gestern gelesen
Diese sog. "ausgewiesenen Drachenweisen" sind ebenfalls nix anderes als extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen bzw. Ausgleichsflächen. Deshalb auch dort die eingeschränkte Freigabe.
Ausnahme: Offiziell für den Zweck des Kitens genehmigte Flächen, die zu erschließen einen Behördenmarathon (die Genehmigungsphase der Kitearea hat fast 3 Jahre gedauert) und eine nicht unerhebliche Summe zur Vorfinanzierung voraussetzt.
Dafür ist auf der Kitearea ganzjähriges und stressfreies Kiten möglich. Aus oben genannten Schilderungen lässt sich dann vielleicht auch verstehen, warum für die Kiteareanutzung eine, gemessen an dem Kiteequipment, was man sich nach und nach zulegt, lächerliche Gebühr gezahlt werden muß.
creeds
Guntram -
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zur Info :
Art. 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes:
Das Betretungsrecht erlaubt:
- das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde
- von allen Teilen der freien Natur (Privatwege, Feld und Flur sowie Wald)
- zum Naturgenuss und zur Erholung
- im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung
- als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.
------------Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur zur Viehhaltung oder gegen Wildverbiss eingezäunt werden. Diese Einzäunungen müssen durch Tore oder Überstiege öffentlich zugänglich gemacht werden.
Landwirtschaftlich ungenutzte Flächen dürfen ganzjährig betreten werden. Genutzte Flächen nur außerhalb der Nutzungszeit (Grünland i.d.R. von Anfang Oktober bis Ende April).
Es ist also glücklicherweise (noch) nicht so, dass überall wo ich mich bewege (das ist ja immer Privatgrund) ich vorher um Erlaubnis fragen muss...Nun kann man sich noch streiten was "traditionelle Formen der Freizeitgestaltung sind" ....wenn es sich um Buggies o.ä. handelt wirds wohl problematisch, bei Einleinern oder auch Zweileinern gibts wohl kaum Probleme.
Ich hatte in mehr als 20 Jahren noch nie Probleme, hab die Bauern aber auch nie gefragt,( da ich sie nicht kenne ) allerdings ist es für mich selbstverständlich dass ich ab Mitte April nur gemähte Wiesen benutze, das bedeutet manchmal eine aufwändige Suche...
Gruß
Thomas -
Zitat
Original von Johanne
... Bayerischen Naturschutzgesetzes:Art. 25 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
Art. 29 Zulässigkeit von Sperren
Der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte darf der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 22 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:
1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
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Ich dachte immer dass jedermann Einsicht in das Grundbuch hat der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.
Ich hab im Netz folgenden Link dazu gefunden -> Grundbuch Einsicht -
Was für`n Aufwand - dabei ist es ja so einfach: Im Sommer dürfte die Erlaubnis die Wiese zu "benutzen" in den meisten Fällen nicht möglich sein. Ich fliege ab 1.4 nur auf frisch gemähten Wiesen also jeweils rund eine Woche lang. Das Mähen fängt schon ab Anfang Mai an, oder ich benutze eben andere Plätze - Park,- und Sportplätze fertig. In der Regel sind dann Mäharbeiten ab Mitte August abgeschlossen. Schätze so dürften "normale" Stabdrachenflieger keine Probleme kriegen ihrem Hobby zu frönen. Schwieriger dürfte es für Windsportfreunde werden die den Platz intensiver nutzen - also alles im Bereich Tractionkiting und Powerkiter von der harten Sorte - ihr wißt schon was ich meine. Die Landwirte sind eh genervt von allen möglichen Naturfreunden, die die Wiese auch gerne als Hundetrainingsplatz oder BMX-Bahn benutzen, nebst netten Hinterlassenschaften. Das weckt beim durchschnittlichen Landmann dann schon etwas Mißtrauen, insbesondere wenn der Platz öfter "heimgesucht" wird, oder wenn mit Womo und Grill angerückt wird. Da sollte man dann schon die freundliche Erlaubnis des Grundbesitzers einholen - für diesen Fall viel Erfolg !