Zitatzurücknehmen will er die maschine nicht...dazu ist er ja auch nicht verpflichtet
.
...versteh' ich jetzt nicht ganz, die Maschine ist in dem Zustand als Totalschaden zu bezeichnen, da die Reparaturkosten den Gesamtwert übersteigen. Wenn das im Verkaufsangebot nicht so angegeben ist, hast du ein Rückgaberecht.