Drachen bestellt - Widerrufsrecht?

  • Hallo,


    ich habe letztens einen Drachen bestellt (wo und welchen möchte ich ersteinmal nicht schreiben) und ihn ungefähr für zehn Minuten geflogen. Ich habe gemerkt das der Drachen absolut nix für mich ist und wollte ihn zurück zum Händler schicken (keinerlei Mängel festzustellen).
    Ich habe dem Händler eine e-Mail geschrieben das ich den Drachen zurückschicken möchte und als Antwort erhalten das sie einen gebrauchten Drachen nicht annehmen werden!
    Gilt da da denn nicht das Widerrufsrecht?
    Ich meine wenn sie Mängel festestellen, könnten sie es verrechnen aber überhaupt nicht zurücknehmen??



    gruß


    John

  • ...da du Ihn geflogen bist, also gebraucht haßt, ist die Rücknahme eine reine Kulanz sache des Vertreibers, da der Kite keine Mängel hat !
    Für ihn würden nur Kosten entstehen !
    Du könntest allerdings mit ihm Reden und seine Kosten (Versandt) + Wertverlußt ausgleichen. wird aber schwer, denn das Teil gebraucht zu verkaufen ist für ihn bestimmt nicht Prickelnd !
    Bsp.: Das ding Kostet (incl. Versand) 100,- Euro und du verlangst nur 65,- Euro zurück !

  • ... biete ihn einfach hier im Forum an - wenn er tatsächlich wie neu ist, wird sich bestimmt jemand finden, der dir einen akzeptablen Preis bezahlt. Der Rest ist Lehrgeld, das wir alle schon bezahlen mussten.

    Viele Grüße
    Michael

  • Zitat

    Original von PAW
    ...da du Ihn geflogen bist, also gebraucht haßt, ist die Rücknahme eine reine Kulanz sache des Vertreibers, da der Kite keine Mängel hat !
    Für ihn würden nur Kosten entstehen !
    Du könntest allerdings mit ihm Reden und seine Kosten (Versandt) + Wertverlußt ausgleichen. wird aber schwer, denn das Teil gebraucht zu verkaufen ist für ihn bestimmt nicht Prickelnd !
    Bsp.: Das ding Kostet (incl. Versand) 100,- Euro und du verlangst nur 65,- Euro zurück !


    Koennte er sich dann nicht den Aerger ersparen und gleich den Drachen hier als "gebraucht" verkaufen?


    Es sei denn, es ist eine Paraflex :-O Die wird er hier natuerlich nicht los.
    Und ich habe noch mal in die Links geschaut. Zitat: Rückgaberegelungen.


    Bei Fernabsatzverträgen hat der Verbraucher ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht - bzw. Rückgaberecht. Er darf die Ware also erst prüfen und - wenn er will - zurücksenden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er kann schriftlich erfolgen oder einfach durch die Rücksendung der Sache. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Zitat ende


    So, nun ists recht dehnbar, was "pruefen" bedeutet. Eigentlich muesste ich ja preufen koennen, ob denn mein Drachen ueberhaupt fliegt. Denn dazu ist er ja da. Aber das muessten ggf. Gerichte entscheiden und ob DAS Dein erklaertes Ziel ist,...???




    LG


    Cherokee

  • Danke für die Antworten. :H:


    Zitat

    Original von StegMich
    Der Rest ist Lehrgeld, das wir alle schon bezahlen mussten.


    Sage ich mir auch gerade...



    Ich bin halt verwöhnt von unzähligen Internetbestellungen unterschiedlichster Dinge wo ich immer ohne Probleme die Ware zurückschicken konnte, deshalb ging fest davon aus das das mit Drachen ebenso ist.
    Meines erachtens kann aber nicht festgestellt werden ob der Drachen nun geflogen ist oder nicht, aber nun gut, abgehakt, fertig, aus.

  • Vielleicht bist Du die Mirage ja auch nicht bei guten bis optimalen Verältnissen geflogen ;) ??
    Denn die braucht schon eine gute Schüppe mehr an Wind um richtig Spass zu machen.
    *nurmalsoangemerkt*


    Gruß


    Markus

  • Der Drachen kann sehr wohl zurück gesendet werden, da du als Versandhandelskäufer die Möglichkeit haben musst, die Ware zu begutachten. Einzig ein kleiner Abzug kann dir abgeknöpft werden.


    Aber wie ja schon geschrieben, ne Mirage sollte immer einen neuen Käufer finden.

  • Ja, mit den Bedingungen magst du recht haben. Wir hatten hier gestern so knappe 3Bft.
    Bin am überlegen ob ich sie nicht doch behalte.
    Allerdings weiß ich nicht ob es mir das Geld wert ist, sie nur ein paar mal im Jahr zu fliegen.
    Ist das richtig das sie ziemlich große Lenkbewegungen braucht um sie zu manövrieren? (So kam es mir jedenfalls vor)

  • Zitat

    Original von Coltrane
    Ja, mit den Bedingungen magst du recht haben. Wir hatten hier gestern so knappe 3Bft.
    Bin am überlegen ob ich sie nicht doch behalte.
    Allerdings weiß ich nicht ob es mir das Geld wert ist, sie nur ein paar mal im Jahr zu fliegen.
    Ist das richtig das sie ziemlich große Lenkbewegungen braucht um sie zu manövrieren? (So kam es mir jedenfalls vor)


    ...nein stimmt überhaupt nicht sie ist sogar mit recht wenig Lenkbewegung zu fliegen, insofgern du genügend Wind hast !!! ;)


    ...mal davon abgesehen...eine Mirage gehört in die Drachentasche !!! 8-) :L ;)

  • Das 'Prüfen' der Ware entspricht gesetzlich den gleichen Möglichkeiten, die man im Ladengeschäft hätte. Also normalerweise nicht viel mehr als angucken ... ein Probeflug gehört definitiv nicht mehr dazu. Ich kann den Händler da gut verstehen.

    Gruß,
    Flo

  • @Coltrane


    Also einen Mirage Bekommste hier im Forum locker weg. :)
    Einige halten ja jetzt schon ausschau für den Herbst.


    Stell den doch einfach mal mit Foto rein ;) schaden kann es nicht