Flugreviere in München

    Hallo
    Ich war heute wieder auf meiner Wiese aber der Bauer hat mich freundlich darum gebeten vorerst nicht mehr diese zu betreten
    erst wieder im Herbst naja das war´s dann wohl. :-/
    Hat jemand einen anderen Tipp?

    Moin,
    für ne Stadt mit 1, 5 Mio Einwohner eigentlich peinlich gerade mal 1 Wiese (Englischer Garten) genannt zu bekommen.
    Deshalb hier zur Vollständigkeit noch mein Hausrevier: Der Muenchner Olympiapark hat 2 Wiesen, bzw 2 groessere Huegel zu bieten. Der Wind zieht die Huegel rauf und nimmt oben an Staerke zu.

    1. Wiesenfläche kurz unterhalb der letzten Meter zur Aussichtsplattform des sogenannten Olympiaberges. Die ist nur zu Fuss oder per Rad zu erreichen.
    Kann auf Nachfrage auch einen kostenlosen Parkplatz nennen (5-10 Min.)...
    Erwaehnt werden muss hier auch ein Schild in einer Kurve unterhalb des obersten Punktes, der jegliche Flugkörper verbietet!
    Das liegt auch auf der Hand, weil der Weg genau die Fläche kreuzt wo der Wind so schoen den "Berg" raufzieht und mann/frau gerne seinen Drachen auspacken wuerde. Die Flächen unterhalb des hoechsten Punktes haben auch Nachteile:
    - Es stehen Bäume rum und
    - die Gefährdung für Fussgaenger kann nicht 100% überall ausgeschlossen werden. Allerdings ist das Risiko ueberschaubar, je nach Windlage halt.
    - Platz ist nur für sehr wenige da! Je nach Wind vielleicht für ne Handvoll 1leiner und 2 - 3 2leiner/4leiner (Nordwind). Geschmacksache halt.


    2. Der Huegel suedlich des "Olympiaberges", bzw suedlich des Spiridon-Louis-Rings der die Ackermannstrasse kreuzt.
    maps.google.de Koordiante: 48.167094, 11.551663 und bitte Satellit oder Hybrid einstellen...
    Hier tummeln sich Familienvaeter mit Kindern und ein paar Drachenstuermer... Platz für 10 1leiner und ca. 2 Mehrleiner.



    mfg,
    Michael

    Hallo Chunki
    Ja wirklich traurig. Ich war heute im Englischen Garten schöne große Wiese aber bei Sonne bestimmt belegt.
    Im Olypiapark war ich noch nicht aber wenn es da sowieso nicht erlaubt ist
    wo gehst du immer hin??
    LG

    Hallo RilanAn,
    der Olympiapark in Muenchen ist definitiv ein erlaubtes Flugrevier!
    Nur einzelne Stellen sind halt doppelt belegt durch Fussgaengerwege und Drachenflieger, sodass ich im ganzen Park gerade mal 1 Verbotsschild gefunden habe (maps.google.de 48.170057, 11.551244). Beim naechsten mal nehme ich auch mehr Ruecksicht, war gestern so berauscht vom Fliegen, dass schon mal die Uebersicht verloren ging. Die Leute auf der Aussichtsplattform fanden es auch ganz toll den Drachen vor ihren Augen rumflitzen zu sehen...
    Die anderen Wiesen sind weitraeumig und von allen moeglichen Sportlern genutzt:


    Hier meine Flugrevier Tips fuer den Olympiapark auf Google Kordinatenbasis (Genauigkeit so ca. +-100m)
    http://www.maps.google.de (reinzoomen und Hybrid anklicken)


    - 48.170722, 11.552950 bei Nordwesstwind und 20m weiter den Huegel
    - 48.170243, 11.553948 den Huegel rauflaufen


    1 Huegel weiter bei Suedwind:
    - 48.169406, 11.553540

    P.S. Welche Wiese genau meinst Du im englischen Garten (der ist immerhin ca. 10 km lang...)? Hast du evtl die Google Koordinaten?


    mfg,
    Michael

    Hallo
    Koord.48.148636,11.588817
    recht groß aber wie gesagt wenn Sonne scheint sind halt viele Sonnenbader da.
    Ich bin warscheinlich heute wieder da soll ja Wind sein heute Nachmittag.
    LG

    Hallo Drachenfans,


    im Olympiapark ist oben ein grosse Wiese (maps.google.de 48.170329, 11.554163) ca. 100 x 150 m in 2 Ebenen, die genug Platz fuer ein Board bieten wuerde... JEDOCH, nur bei Sued- bzw Suedostwind!

    Bei Nord- oder Westwind ist die Abdeckung durch den Huegel und die Baeume wohl nachteilig. Insgesamt stehen dort viele Baeume am Rand der Wiese und auch fast mittendrin. Schaut boeig aus...
    Vieleicht quält sich jemand mal hoch und prueft das ganze mit Board - bei entsprechenden Suedwind.


    Gruesse,
    Michael

    Hallo Leute
    gebt doch einfach mal bescheid wenn ihr mal dort seit ich brächte ungefähr ne halbe Stunde von Dachau
    LG

    Hallo,


    will nicht schon wieder meckern, aber auch im Olympiapark gibt es leider Regeln:


    Zitat

    Die Leute auf der Aussichtsplattform fanden es auch ganz toll den Drachen vor ihren Augen rumflitzen zu sehen...


    Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
    § 2 Verhalten in den Grünanlagen
    (3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt:
    4. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden können


    Da dürfte Drachensteigenlassen (alles was über ein Kind mit so nem Plastikvogel hinausgeht)
    ob mit oder ohne Board schon sehr grenzwertig sein...


    Trotzdem viel Spaß und Glück dabei


    Kingcaid


    PS: bitte mein Posting nicht falsch verstehen. Aber wenn da mal was passiert, sieht es
    zukünftig noch düsterer mit der Kite-Zunft in München aus...

    Hi Kingcaid,
    danke fuer den Hinweiss. Du hast voellig recht mit deiner Ansicht! Als Anfaenger moechte man natuerlich noch garnicht alle Regeln wissen, sondern lieber den Sport ausueben, sobald man Wind sieht und eine Wiese vor der Nase hat...


    So, zurueck zum Thema: Flugrevier im Norden von Muenchen: Lerchenauer See


    Es gibt da einen See im Norden, den Lerchenauer See im Stadteil Lerchenau (S-Bahn Station Fasanerie). Im Sueden des Sees liegt eine Wiese, die trotz Abdeckung der umstehenden Baeume Platz fuer mehrere Drachen bieten muesste.
    Im Sommer belegt durch Schwimmgaeste, jetzt im fast Herbst wohl eher menschenleer.


    maps.google.de Koordinate: 48.194329, 11.536932


    mfg, Chunki

    Die Gesetze, die oben schon von fleissigen Helfern aufgefuehrt wurden hier nochmal als Fliesstext....



    A. Verordnung über das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" in der Landeshauptstadt München
    B. LuftVG - Luftverkehrsgeset - 1. Unterabschnitt Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal


    A. Verordnung über das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" in der Landeshauptstadt München


    Landeshauptstadt
    München Anhang NaturschutzgebieteV
    (Panzerwiese und Hartelholz)
    Stadtrecht
    Verordnung über das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" in der Landeshauptstadt München
    vom 03. Mai 2002 Nr. 820-8622-11/92
    Bekanntmachung: 31.05.2002 (OBABl. S. 79)
    Aufgrund von Art. 7, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutz-
    gesetzes - BayNatSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.1998 (GVBl. S. 593,
    BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch § 64 des Gesetzes vom 24.04.2001 (GVBl. S. 140), erlässt
    die Regierung von Oberbayern folgende Verordnung:
    § 1 Schutzgegenstand
    Die im Naturraum der Münchner Schotterebene am nördlichen Stadtrand von München gelegene, bis
    1990 militärisch genutzte Heidefläche und das nördlich angrenzende Waldgebiet werden unter der
    Bezeichnung "Panzerwiese und Hartelholz" in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als
    Naturschutzgebiet geschützt.
    § 2 Schutzgebietsgrenzen
    (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 280 ha und liegt in der Landeshauptstadt München,
    Gemarkung Feldmoching.
    (2) Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten*) im Maßstab (M)
    1 : 25 000 und M 1 : 5 000 (Anlagen), die Bestandteile dieser Verordnung sind. Maßgebend für den
    Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie. Das
    Naturschutzgebiet liegt innerhalb des gemeldeten FFH-Gebiets "Wälder und Heiden im Münchner
    Norden" 7735-303.02.
    § 3 Schutzzweck
    (1) Zweck der Festlegung des Naturschutzgebiets "Panzerwiese und Hartelholz" ist es,
    1. den landesweit bedeutsamen Magerrasen der Panzerwiese als großräumiges Relikt der
    Münchener Heide und das nördlich angrenzende Hartelholz sowie die Übergangszonen zwischen
    dem offenen Magerrasen und den Waldflächen zu erhalten,
    2. die landesweit bedeutsamen Lebensgemeinschaften der Grasheiden, lichten Eichen-
    Kiefernwälder, wärmeliebenden Waldsäume und Waldlichtungen mit ihren typischen, seltenen
    oder gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in ihrem Lebensraum zu erhalten, zu fördern und zu
    vernetzen,
    3. geschlossene Waldteile ihrem Standort entsprechend einer naturbetonten und strukturreichen
    Waldentwicklung zuzuführen und den Aufbau eines Altholzvorrats und Altbaumbestands zu
    fördern,
    4. die durch die Standortfaktoren und die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des
    Gebiets zu bewahren bzw. durch bestimmte Pflege und Nutzung wiederherzustellen,

    *)
    Von einem Abdruck der Karten wurde abgesehen.
    Anhang NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und
    Hartelholz)
    2
    5. das charakteristische, offene Landschaftsbild der Panzerwiese und die Erlebbarkeit dieses
    typischen, gewachsenen Landschaftsraums mit seinen Lebensgemeinschaften für die
    Bevölkerung zu sichern,
    6. das Verhalten und die Nutzung im Naturschutzgebiet zur Vermeidung von Schäden im
    Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften, insbesondere durch Veränderungen im
    Nährstoffhaushalt und in der Nutzungsintensität, zu ordnen.
    (2) Das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" wird auch in seiner Eigenschaft als Natura-
    2000-Gebiet geschützt. Erhaltungsziele im Sinn des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43 EWG des Rates
    vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206, S. 7) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
    wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sind:
    1. Erhaltung der Grasheidenkomplexe mit weitgehend gehölzfreien artenreichen Kalk-Trockenrasen
    (auch besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), Lebensraumtyp (LRT) - Code 6210,
    einschließlich der Waldsäume als Heiderelikte mit ihren charakteristischen Strukturen und
    Artengemeinschaften. Erhaltung der (mäßig) nährstoffarmen Standorte und der hierfür
    erforderlichen Pufferstreifen, Schutz vor Eutrophierung und Trittschäden,
    2. Erhaltung der Eichen-Hainbuchenwälder, LRT-Code 9170, mit ihren charakteristischen
    Artengemeinschaften, dem Höhlen-, Horst- und Laubbaumanteil sowie einem ausreichenden Alt-
    und Totholzanteil einschließlich anbrüchiger und absterbender Alteichen,
    3. Gewährleistung ausreichender Habitatgrößen der für die Lebensraumtypen charakteristischen
    Artengemeinschaften,
    4. Erhaltung der Biotopverbundfunktion zwischen Korbinianiholz, Fröttmaninger Heide und
    Panzerwiese mit Hartelholz sowie den Heideflächen am Oberschleißheimer Flughafen.
    § 4 Verbote
    (1) Nach Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
    Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer
    nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere sind entsprechend Art. 13 c Abs. 1 Satz 1
    BayNatSchG Veränderungen oder Störungen verboten, die das Naturschutzgebiet in seiner
    Eigenschaft als gemeldetes FFH-Gebiet in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen
    erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Entsprechend Art. 13 c Abs. 2 BayNatSchG sind
    Projekte im Sinn des § 10 Abs. 1 Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, die das
    Naturschutzgebiet in seiner Eigenschaft als gemeldetes FFH-Gebiet einzeln oder im
    Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen
    Bestandteilen erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Auf dieser Grundlage ist es deshalb
    vor allem verboten,
    1. bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten, zu ändern oder ihre
    Nutzung zu ändern,
    2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder
    Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,
    3. Straßen, Wege, Pfade, Plätze oder ähnliche Anlagen anzulegen oder bestehende zu verändern;
    ausgenommen sind Rückewege und Rückegassen, die der Holzernte dienen,
    4. Leitungen zu errichten, zu verlegen oder zu verändern,
    5. unterirdisch Wasser zu entnehmen, den Grundwasserstand zu verändern oder neue Gewässer
    anzulegen,
    6. Bäume mit erkennbaren Horsten oder Höhlen zu fällen,
    7. Rodungen vorzunehmen oder Kahlhiebe über 0,5 ha durchzuführen,
    8. Waldlichtungen und offene, lichte Waldbereiche ohne das Einvernehmen der Landeshauptstadt
    München - Untere Naturschutzbehörde aufzuforsten,
    9. Erstaufforstungen oder sonstige Gehölzpflanzungen auf bisher gehölzfreien Flächen
    vorzunehmen,
    Anhang NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und
    Hartelholz)
    3
    10. Dünger auszubringen oder Flächen umzubrechen; ausgenommen hiervon ist der Umbruch des
    Pferchackers auf der in der Karte M 1 : 5 000 gekennzeichneten Teilfläche des Grundstücks,
    Fl.Nr. 1346, Gemarkung Feldmoching,
    11. Schafbeweidung in Form der Koppelhaltung einschließlich Umtriebskoppelhaltung sowie
    Schafbeweidung in Form der Hütehaltung, soweit die Besatzdichte sieben Mutterschafe (älter als
    ein Jahr) pro Hektar und Jahr überschreitet, zu betreiben und auf dem Magerrasen zu pferchen.
    Die Zufütterung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Landeshauptstadt München - Untere
    Naturschutzbehörde erlaubt,
    12. Magerrasen vor dem 15. August zu mähen, wobei mindestens 30 % der Heidefläche als
    kontrollierte Brache bestehen bleiben müssen, oder Mulchmahd durchzuführen,
    13. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern,
    insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,
    14. Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen,
    15. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen; ausgenommen ist die
    Aneignung von Beeren, Pilzen, Nüssen, nicht gesetzlich geschützten Tee- und Heilkräutern in
    ortsüblichem Umfang sowie von Holz nach Maßgabe der jeweils gültigen Leseholz-Verordnung für
    den bayerischen Staatswald,
    16. freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, Brut- oder Wohnstätten oder
    Gelege der Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,
    17. Pflanzenschutzmittel einschließlich Schädlingsbekämpfungsmittel auszubringen; ausgenommen
    sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer nach Maßgabe amtlicher
    Bekanntmachungen,
    18. Sachen im Gelände zu lagern,
    19. Feuer zu machen oder zu betreiben oder zu grillen,
    20. Werbeanlagen, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder bestehende zu verändern,
    21. eine andere als die in § 5 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben.
    (2) Ferner ist verboten:
    1. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen aller
    Art (ausgenommen das Befahren mit Rollstühlen) oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort
    abzustellen,
    2. auf der Panzerwiese außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege
    sowie außerhalb ausgewiesener Radwege mit Fahrrädern zu fahren,
    3. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege zu reiten oder mit
    Pferdegespannen oder ähnlichen Fahrzeugen (z.B. Hundegespanne) zu fahren,
    4. zu lagern, zu zelten oder in Wohnwagen oder Kraftfahrzeugen zu übernachten,
    5. Bäume mit erkennbaren Horsten oder Höhlen zu besteigen,
    6. Hunde, ausgenommen Jagdhunde beim Einsatz nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Hütehunde beim
    Einsatz zur Schafeführung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 11, frei laufen zu lassen,
    7. Volksläufe, Volks-Radfahren, Wettkämpfe oder ähnliche Veranstaltungen abzuhalten,
    8. Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Ton-, Lichtbildaufnahmen
    oder ähnliche Handlungen zu stören,
    9. zu lärmen oder mit Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräten Lärm zu verursachen,
    10. Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes starten oder landen zu lassen.
    Anhang NaturschutzgebieteV (Panzerwiese und Hartelholz)

    4
    § 5 Ausnahmen
    (1) Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 2 und 3 BayNatSchG und § 4 dieser
    Verordnung sind:
    1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung aus bisher landwirtschaftlich genutzten
    Flächen in der bisherigen Art und im bisher üblichen Umfang; maßgebend ist dabei der Zeitpunkt
    des In-Kraft-Tretens der Verordnung; es gelten jedoch § 4 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 10, 11, 12 und 17.
    Ebenfalls ausgenommen ist das Aufstellen nicht ortsfester Viehtränken,
    2. die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher forstwirtschaftlich genutzten
    Flächen mit dem Ziel, die Wälder in einer naturnahen Gehölzartenzusammensetzung zu erhalten
    oder sie einer solchen zuzuführen und auf geeigneten Standorten magerrasenartige Bestände
    und wärmeliebende Saumgesellschaften (Steppenheide-Charakter) zu erhalten, zu fördern und zu
    vernetzen, es gelten jedoch § 4 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 6, 7, 8, 10 und 17,
    3. die rechtmäßige Ausübung der Jagd einschließlich Aufgaben des Jagdschutzes; die Neuer-
    richtung von jagdlichen Einrichtungen (z.B. mit dem Erdboden verbundene Ansitzeinrichtungen,
    Wildfütterungen, Wildäsungsflächen) bedarf der vorherigen Zustimmung durch die
    Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde; es gelten jedoch § 4 Abs. 1 Satz 4
    Nrn. 10 und 17,
    4. die im Zusammenhang mit der Schafbeweidung erforderliche Errichtung von Schafunterständen
    mit vorheriger Zustimmung der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde,
    5. Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen im gesetzlich zugelassenen Umfang,
    6. der Betrieb der bestehenden Wasserversorgungs-, Energieversorgungs- und Fernmeldeanlagen
    sowie der Grundwassermessstellen; außerdem deren Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung,
    7. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die
    Bedeutung des Gebiets hinweisen oder von Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder
    sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahmen auf Veranlassung oder mit vorheriger
    Zustimmung der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde erfolgen,
    8. die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Schutzgebiets notwendigen und von den
    Naturschutzbehörden angeordneten oder zugelassenen Überwachungs-, Schutz-, Pflege- und
    Entwicklungsmaßnahmen.
    (2) Die Durchführung von umfangreichen Maßnahmen nach Abs. 1 Nrn. 5 und 6 Halbsatz 2 bedarf der
    vorherigen Zustimmung durch die Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde, soweit
    die Maßnahmen nicht unaufschiebbar sind. Eine umfangreiche Maßnahme nach Abs. 1 Nrn. 5 und 6
    Halbsatz 2 liegt vor, wenn die Anlage grundlegend überholt und auf einen baulichen oder fachlichen
    Stand gebracht wird, den sie im Falle einer Neuerrichtung aufweisen müsste und somit eine an sich
    notwendige Neuerrichtung vermieden wird.
    § 6 Befreiungen
    Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann die Regierung
    von Oberbayern unter den Voraussetzungen der Art. 49 BayNatSchG oder entsprechend Art. 49 a
    BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilen, soweit nicht nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 5
    BayNatSchG das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zuständig
    ist.
    § 7 Ordnungswidrigkeiten
    Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro
    belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 1 bis 21 oder
    § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 10 zuwiderhandelt.
    § 8 In-Kraft-Treten
    Diese Verordnung tritt am 05. Juni 2002 in Kraft.


    B. LuftVG - Luftverkehrsgeset - 1. Unterabschnitt Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal


    LuftVG - Luftverkehrsgesetz *
    Vom 10. Mai 2007 (BGBl. Nr. 20 vom 21.05.2007 S. 698;:: 1.6.2007 S. 986 07) Gl.-Nr.: 96-1


    Erster Abschnitt
    Luftverkehr
    1. Unterabschnitt
    Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal


    § 1
    (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
    (2) Luftfahrzeuge sind
    Flugzeuge
    Drehflügler
    Luftschiffe
    Segelflugzeuge
    Motorsegler
    Frei- und Fesselballone
    Drachen
    Rettungsfallschirme
    Flugmodelle
    Luftsportgeräte
    sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
    Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.


    Gruesse!


    Gruesse

    Es gibt noch einen Spot in München, der bisher glaube ich unerwähnt blieb:


    Die [URL=http://maps.google.de/maps?f=d&hl=de&geocode=&saddr=48.132027,11.711404&daddr=&mrsp=0&sz=16&mra=mi&sll=48.132027,11.710031&sspn=0.011142,0.021071&ie=UTF8&ll=48.132284,11.710578&spn=0.005571,0.010536&t=h&z=17&om=1]2 Rodelhügel in München, Messestadt-Ost in Riem[/URL], die eine Rasenfläche einrahmen. Am Anfang des De-Gasperi-Bogens.
    Zugang: U-Bahn Meßestadt-Ost und ca. 300 Meter gen Osten gehen = Rodelhügel und Drachenwiese.
    Parken: Ja, in ca. 100 - 500 Meter Entfernung im Wohngebiet für Anlieger ;) und zwischen Schule und Rodelhügel geht ein Parkstreifen von der Hauptstrasse (De-gasperi-Bogen) ab. Zudem gibt es am De-Gasperi-Bogen riesige Parkflächen, die jedoch kosten und derzeit während des Oktoberfestes ausschliesslich von Wohnmobilen genutzt werden.
    Fläche: grob ca. 75 x 250 Meter Wiese gemäht, die von 2 grossen Hügeln eingerahmt werden.
    Gelände: Schätze mal die Hügel so ca. 30 - 50 Meter hoch.
    ATB: ATB und Snowboard sieht sehr knapp aus, eher nicht da auch ein Weg die gesamte Rasenfläche kreuzt.
    Wind: Wegen des nördlichen und südlichen Hügels zieht es hier nur bei dem in München eh vorherrschenden West oder Ostwind. Siehe auch aktuell Windstatistik für Muenchen
    Bild: - Drachen Bild nicht mehr verfügbar -


    Laut mündlicher Auskunft von einem Veranstalter vom Kultur & Spielraum e.V., die von der Stadt genannte Alternative zur Panzerwiese... Nicht ganz so zugig und so gross, jedoch immerhin etwas.


    Gruesse,
    Chunki

    Moin zusammen,


    ich bin noch recht neu hier, auch was das Drachenfliegen angeht (besitze 2 2-Leiner).
    Ich hab mir mal die Beiträge von euch angeschaut ... klingt recht deprimierend ...
    Ich hab meine Anfänge ebenfalls auf der Panzerwiese hinter mich gebracht.
    Bis dato war ich mir darüber nicht bewusst, dass man im Naturschutzgebiet nicht fliegen darf
    (vielleicht auch etwas naiv). Naja, auf alle Fälle war das heute da wohl mein letzer Flug,
    da im Moment viele Kontrollen von der Naturaufsichtsbehörde durchgeführt werden.
    Sie sind zwar recht nett, aber fliegen lassen sie einen dann dennoch nicht mehr ;)
    Auf alle Fälle bin ich dann etwas frustiert losgefahren um mir neue Plätze anzuschauen,
    die fürs fliegen geeignet wären. War satte 4 Stunden unterwegs (Garching, Ober- und Unterschleissheim, Eching, etc.)
    Bis auf ein paar kleine Wiesen, die meistens auch noch von Bäumen umringt sind (kaum Wind) gab es so
    gut wie nichts da oben. Da ich meistens nach der Arbeit noch 1-2 Stunden rausgehe, habe ich irgendwas
    in der Nähe gesucht, aber Fehlanzeige.
    Ich hab schon gelesen das die meisten von euch irgendwas in Stadtnähe suchen, aber da gibt es wohl
    auch recht wenig Alternativen.
    Für München - kaum zu glauben. War letzte Woche mal wieder in der Heimat im Ruhrgebiet, da wahnsinnig viele
    Plätze, wo man fliegen kann, ohne Probleme zu bekommen.
    Gibt es noch andere Leute hier, die ebenfalls einen Platz im Münchener Norden suchen ? Wollte mich
    Ende der nächsten Woche mal wieder auf die Suche begeben. Kann es mir echt nicht vorstellen dass es so schlecht
    aussieht. Also, für Tips bin ich dankbar und wenn sich der eine oder andere so noch meldet (auch zum evtl. gemeinsamen
    fliegen) , umso besser.


    Thx und euch noch einen schönen Abend


    memphi5

    Hallo Memphi5,
    den [URL=http://maps.google.de/maps?f=d&hl=de&geocode=16535962998603918425,48.132027,11.711404&saddr=48.17792,11.5762&daddr=48.132027,+11.711404+%4048.132027,+11.711404&mrsp=0&sz=17&mra=mi&sll=48.177526,11.576779&sspn=0.00558,0.007575&ie=UTF8&ll=48.177526,11.576779&spn=0.00558,0.007575&t=h&z=17&om=1]Petruelpark[/URL] könnte man zumindest mal ausmessen.
    Die Wiese an der Barlachstrasse ist gerade so gross, das evtl. ein 2- oder 4leiner starten könnte... Sind allerdings auch Fussballer und Hundebesitzer unterwegs.


    Gruesse,
    Chunki

    Hi Chunki,


    danke soweit für die Tips. Werde ich mir auf jeden Fall mal anschauen.
    Aber mal was anderes - der Frust bringt auch neue Ideen. Ich habe beschlossen mal aktiv was
    gegen diese Zustände (zuwenig Plätze) zu tun. Nachdem ich ja, wie gestern schon geschrieben habe,
    eine Weile herumgefahren bin, kam mir heute Mittag die Idee, eine eigene Webseite für den Bereich
    München (evtl. Umgebung) zu eröffnen, wo ich eine Sammlung von Kiting Plätzen auflisten werde.
    Es gibt in der Gegend sicherlich einige gute (versteckte) Plätze, den man nicht kennt.
    Ich werde daher mit ein paar Kollegen (keine Drachenflieger) zusammenarbeiten, diese Orte
    ausfinding machen und mit Beschreibung, Bilder, G-Maps Link, etc. ins Netz stellen. Ausserdem
    habe ich einige gute Kontakte zu Bauerhöfen, da werde ich ebenfalls mal anfragen (ob mit oder ohne Pacht).
    Ich hoffe, die Idee kommt soweit bei euch an, vor allem wäre schön wenn der eine oder andere von
    euch ab und an mal eine Mail schickt, wenn ein neuer Ort gefunden wurden, so das jeder etwas davon hat.
    Also nicht falsch verstehen, keine Konkurenz zu dieser Seite hier. Ich habe weder vor ein Forum, etc.
    zu gründen, einfach nur eine Homepage mit einer "Kiting Areas Sammlung" (für München und Umgebung).
    Ich hoffe, dann kommt bei dem einer oder anderen mal wieder etwas Optimismus zum Vorschein ;)


    ...nehme gerne Meinungen dazu entgegen.


    Servus


    memphi5

    Informiere bitte auch auch Wookie mit seinem Thread: Kite Spots / Koordinaten .
    Er hat schon eine grosse Sammlung von Spots in Deutschland verlinkt in einer Google Map.


    Bin dafür einen Beschreibungstandard mit zu entwickeln, zB.:


    - Lage (maps.google.de + URL)
    - Erreichbarkeit (Parken, öffentliche Verkehrsmittel etc.)
    - Beschaffenheit (ATB geeignet, Wiese, gemäht etc.)
    - Grösse
    - Nutzungseinschränkungen (Privatgrundstück, Naturschutz, Hundehalter, Wegenetz etc.)
    - Hauptverkehrszeiten (zB Woechenende Familien mit 1leinern etc.)
    - Hauptwindrichtung (laut windfinder.com)


    Grüße,
    Chunki
    - Editiert von Chunki am 01.10.2007, 08:30 -

    Was den Standart angeht stimme ich mit dir voll überein.
    Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich mich, was das Kiting angeht, nur mit 2-Leinern auskenne.
    Ich nehme mal, dass du dich auch mit Matten, Board (wie auch immer das alles heisst) wesentlich besser
    auskennst und auch weisst, wie die Beschaffenheit und Größe der Gebiete sein muss.
    Von daher hoffe ich, dass ich da von deinem Rat profitieren werde ;)


    Also ich hab mir überlegt, dass ich das Menue in PLZ-Gebiete gliedere, da ist du Suche einfacher.
    Alternativ kann man aber auch die Ortsnamen eingeben. Da bastel ich noch am Gerüst.


    Ich werde Wookie mal anschreiben und ihm sagen, was ich vorhabe. Ich denke, von der Idee profitieren wir ja
    alle.


    Danke übrigens für den Tip (oben) bzw. Lerchenauer See. Hab mir die Wiese heute mal angeschaut, wenn gleich auch
    kaum Wind da war. Aber ich denke, dass neben dem Spielplatz im etwas kühlerem Herbst auch nicht viel los ist und
    da auch mehrere Leute gleichzeitig kiten können. Da das fast in der Nähe meiner Arbeitsstätte ist, ist der Ort
    recht ideal für mich um mal ne Stunde nach der Arbeit zu relaxen.


    Besten Gruss,


    memphi5