es ist wie immer im versicherungsleben: haste´ne versicherung braucht ´se keiner! brauchste eine, haste keine :-O
Versicherungsschutz für Kiter?
-
-
Meine Versicherung (WGV) hat mir bestätigt, dass das Lenkmattenfliegen, Mountainboard- und Buggyfahren mitversichert ist.
wörtlich:
"Hiermit bestätigen wir Versicherungsschutz über Ihre Privathaftpflichtversicherung für die
gesetzliche Haftung aus der hobbymäßigen Tätigkeit des Mountainboard- und Buggyfahrens."Natürlich haben sie die gewerbliche Nutzung und die Teilnahme an Rennen ausgeschlossen, aber was mich viel mehr interessieren würde ist, ob damit z.B. auch der Einleiner-Bussard oder ein "normaler" Zweileiner eingeschlossen ist?
Gruß
Holger -
Cool,
gut, dass du das schriftlich hast! Ich wage zu bezweifeln, dass deine Versicherung weiß, was unter Mountainboard bzw. Buggyfahren zu verstehen ist. Solange das ohne Drachen von Statten geht ist das ja auch ganz regulär versichert.
Laut aktuellem Stand handelt es sich beim Drachensport um ein "Luftfahrtrisiko" das aus der privaten Haftungpflichtversicherung ausgeschlossen ist.
Wenn deine Versicherung echt wissen sollte, was sie dir da bestätigt hat,..... Hut ab.
Ich habe bereits über einen Makler bei etlichen Versicherungen Anfragen gestartet. Alle haben abgelehnt.Ab einem Fluggewicht von 20 kg wirt´s übrigens richtig teuer. Zum Fluggewicht zählt auch der Leinenschmuck, Karabiener und (Trommelwirbel) der Bodenanker!!! :R:
Gruß Noma
-
Und dann fahre ich noch gar keinen Buggy
Aber ich habe denen schon diesen Mustertext für die Privathaftpflichtversicherung für´s Buggyfahren gemailt (war hier irgendwo mal ein Link, den ich nicht mehr finde) und ihn um´s Mountainboard ergänzt! Da stand auch ganz klar drin, dass beides mit Zugdrachen (stablos oder mit Stäben gebaut), mit einer Größe von etwa 1,4 - 13 qm², antrieben wird.
Also wussten die schon was sie mir bestätigten.
Ich kann ja mal anfragen wie es mit dem "ganz normalen" Drachensteigen aussieht. Auf der Internetseite haben sie auf alle Fälle auch noch diesen Absatz drin:
Versicherungsschutz für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie außerdem beim Gebrauch von
Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht;
Ist dann ja scheinbar nicht sehr aktuell!
Gruß
Holger -
-
...........noch mal. Schreiben von meiner Versicherung mit den vier großen grünen Buchstaben.
............mitversichert im Rahmen des o.g. Vertrages die ges.Haftpflicht für die Ausübung des Sportses mit dem Lenkdrachen. .........Vorraussetzung ist,daß der Drachen nicht durch Motoren angetrieben wird und das Fluggewicht unter 5kg liegt
Das hab ich mir schriftlich bestätigen lassen.
-
Tach zusammen!
Das Thema Versicherungen wude auch
hier
behandelt!
Gruß
Michael