Versicherungsschutz für Kiter?

    mal ne frage an die versichrungsvertreter unter euch.
    ich fliege öffter mal mit den kites meiner freunde und die fliegen auch mit meinen kites. ( de-power,also echt teures zeug )
    was ist denn wenn der kite durch mein verschulden kaputt ginge, kann man solche sachen über die versichrung regeln und welche versichrung kommt denn bei sowas auf ?


    ich danke schon mal für die antworten. gruss der phili.

    Kommt wohl als erstes auf deine Haftpflichtversicherung an.
    Das wird wohl am Besten auch von denen beantwortet.
    Ich hab da so was im Hinterkopf, das ein Gegenstand, der mit Einverständnis des Eigentümers weiter gegeben wird bei einem Schaden auch in diesem Fall die "Sache des Eigentümers" bleibt.
    Platt gesagt, ich leihe Dir meinen Drachen - Du fliegst ihn kaputt - mein Problem.


    Bin mir aber nicht absolut sicher.


    Ungeschriebens Gesetzt ist und sollte aber sein, wer was kaputt macht, sollt auch dafür gerade stehen!!!!
    (War ja auch nicht "Gegenstand" Deiner Frage.)


    Ob da dann die Versicherung für her hält, solltest Du besser mit Deiner Haftpflichtversicherung klären. Am Besten gleich schriftlich, denn: "Was ich schwarz auf weiss in Händen halte, kann ich getrost nach Hause tragen!"
    Ich kenne keine Versicherungsgesellschaft, die gerne zahlt!!! (eigentlich wollte ich den Satz anders formulieren ... ;) )

    Grüße von der Mosel ... Kl.-Peter


    Laute Menschen hört man,leisen Menschen hört man zu.

    @ Nina :H:

    Nitro 1.6; Rev 1.2b (Thx to ALF!!!); 1/3-S-Kite 7.8; Power Hawk 340; Tauros Vers.1 Nr.41; Oxi Pro I 6,2; Buster II 10qm; Zodarian
    Ex: Thor's Hammer; Bad Widow; Topas 3.0; Jet Stream; Mammut; Guerilla I 15; JOJO RS2700 & 6700; Buster I in 0.7, 2.0 5.5 und 9.0;FS Speed 10 & 17; Brooza 5.5; Montana II in 12,5; Ekko Alpha 3.0, 4.5, 6,0, 8.6

    sowas in der richtung hatte ich mir schon gedacht. werd mich aber wirklich wohl besser malbei meiner versichrung nachfragen. weil bei so nem kite geht es ja wirklich um viel geld.



    ich danke euch.

    Du solltest Dich da wirklich mal umfänglich beraten lassen und Dir das am Besten auch schriftlich geben lassen sofern das Deine Versicherung abdecken sollte.


    Aber...so weit ich weiß sind "ausgeliehene Sachen" aus dem Versicherungsumfang ausgenommen und Du musst selbst für einen Schaden haften.


    Bin aber auch kein Versicherungsfuzzi und kein Rechtsanwalt :( und deshalb lieber mal nachfragen bevor Du eine böse Überraschung erlebst.


    Gruß
    Holger

    Sattle kein Pferd, das Du nicht reiten kannst.


    Marion Michael Morrison ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Holle74
    Aber...so weit ich weiß sind "ausgeliehene Sachen" aus dem Versicherungsumfang ausgenommen und Du musst selbst für einen Schaden haften.


    Gruß
    Holger


    So ist es leider! :-/
    Bei einer ausgeliehenen Sache übernimmt der "Besitzer" das Risiko! Also in diesem Fall der Drachenflieger oder mögliche Bruchpilot! Der "Eigentümer" hat dann Pech oder aber einen kulanten Drachenkumpel, der ihm dann den Schaden ersetzt. Die Haftpflichtversicherung ist da schön raus. Hatte so einen Fall mal mit einem verliehenen Fotoapparat. :(


    Liegt der Drachen am Boden und es tritt jemand aus Versehen drauf, dann haftet die Haftpflicht desjenigen! Weil es eben nicht absichtlich geschehen ist und sich der Drachen nicht im Verantwortungsbereich einer anderen Person befand.


    Ich hoffe das ich das so jetzt richtig aus meinen Erinnerungen zusammen bekommen habe. ;)

    Zitat

    Aber...so weit ich weiß sind "ausgeliehene Sachen" aus dem Versicherungsumfang ausgenommen und Du musst selbst für einen Schaden haften.


    IRGENDWIE QUWATSCH.Gerade dafür hab ich ja eine Haftpflicht.Beispiel:


    Ich setze mich mit Deinem Einverständnis (benutze sie also)auf Deine Couch.Diese nimmt dabei irgendwie Schaden---ich muß Haften- also Haftplicht!
    Gartenparty-ich telefoniere mit Deinem Handy-es geht zu Bruch -ich bin dafür Haftbar.
    Wenn ich anderen oder an deren Eigentum einen Schaden verursache,bin ich dafür,soweit volljährig und in geistig -relativ-normal ,so wird der Geschädigte mich dafür haftbar machen.Haftpflicht.Dieses gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und wenn ich dein Auto benutze.Verkehrsrecht- anderes Thema.



    Bin auch kein Versicherungsverdreher,kenne aber einen. :D

    Gebe hier nur meine Meinung wieder . Alles andere ist hinzugefügt oder ein Missverständnis !


    Chronologie
    Aldi-Delta,Simphony 2.7(verschenkt),Firebee force7.0 (verkauft),Board Libre Sirius,Beamer TSR 5.0(verschenkt),Ozone Samurai II 2.0,Apex 10.0,Rokaku(s.Avatar ca.160*140)PL Core 4.0, Libre Vampir2 6,5m² Eskimo11,5 Peter Lynn Twister5,6

    Moin,


    hier mal ne richtige Antwort vom bösen Versicherungsfuzzi:
    Geliehene, gepachtete, gemietete (bis auf wenige Ausnahmen) Sachen sind von der Verpflichtung zur Haftung ausgeschlossen, da der Besitzer dir die Sache freiwillig überlässt und somit selbst für das Risiko der Beschädigung verantwortlich ist.
    Wenn du dir aber ohne dessen Wissen mal schnell zur Probe den Kite nimmst, während der Besitzer am Baum pipiniert und nix merkt, könnte das zwar eine Haftungsgeschichte sein,......
    Aaaaaber,... es gibt eine Reihe von Versicherern, die sich dann auf so ein Schwachfug wie "Unerlaubte Aneignung" und sowas berufen, was wiederum auf eine vorsätzliche Straftat schließen lassen würde. Bei Vorsatz leistet die Haftpflichtversicherung auch nicht! Das beste ist demnach, sich gut mit seinem Versicherungsonkel zu stellen und nix bei irgendwelchen selbsternannten Maklern zu machen, die keine Regulierungsvollmachten haben. Da bekommt man fast nie seine Kohle und dann heißt es: "Die böse Versicherung", während der Standard-Agenturist einer Gesellschaft fast immer eine eigene Vollmacht hat und das bei guten Kunden auf dem Kulanzwege reguliert.


    So, ruhig zweimal lesen, dann versteht man was ich meine.


    Liebe Grüße
    Noma (Versicherungsfachmann BWV)

    [/quote]Geliehene, gepachtete, gemietete (bis auf wenige Ausnahmen) Sachen[quote]


    Mich würden jetzt mal die Ausnahmen interessieren !

    Gebe hier nur meine Meinung wieder . Alles andere ist hinzugefügt oder ein Missverständnis !


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    Aldi-Delta,Simphony 2.7(verschenkt),Firebee force7.0 (verkauft),Board Libre Sirius,Beamer TSR 5.0(verschenkt),Ozone Samurai II 2.0,Apex 10.0,Rokaku(s.Avatar ca.160*140)PL Core 4.0, Libre Vampir2 6,5m² Eskimo11,5 Peter Lynn Twister5,6

    na,ja die frage wurde ja währen ich schrieb ausreichend beantwortet. trotzdem hier noch ein paar infos.


    es geht in diesem fall offensichtlich um geliehene, gemietete oder gepachtete sachen. eine mit dem eigentümer vereinbarte/verabredete übergabe (einverständnis verleiher-leiher) ist, rein versicherungstechnisch, nicht mehr versichert im rahmen der Priv.Haftpflicht. der verleiher hofft, daß der mieter oder leiher das teil genauso pfleglich behandelt, wie er es als eigentümer selbst tun würde. wenn dem dann leider nicht so ist, dann trägt der besitzer das risiko. der versicherer des schädigers, schließt eben solche sachen aus und haftet eben nicht für geliehene, gemiete, gepachtete sachen! ausgenommen sind teilweise nur mietsachen aus wohnungsmietverträgen und da nur bestimmte unbewegliche gebäudebestandteile.
    das natürlich der schadenverursacher haften muß,(§823 ff. bgb) steht ausser frage. und nur gegen ihn kann sich der ersatzanspruch richten. hier bleibt ihm nur der normale rechtsweg, falls nötig. ansonsten reicht ein blick in die bedingungen des privathaftpflichversicherers oder ein anruf beim versicherer. wie gesagt hier geht es um das " E i n v e r s t ä n d n i s" zwischen verleiher und leiher.

    @ KiterFrank


    Eine gemietete Ferienwohnung zum Beispiel. Dir fällt ein Glas aus dem Schrank direkt auf das Ceran-Kochfeld und peng...ein riesiger Riss :-(. Ist meinen Bruder passiert und er hatte zum Glück eine Versicherungspolice in der dieses Risiko abgesichert war. Sonst wäre es teuer geworden!


    @ Noma


    Von einem "bösen" Versicherungsf... hab ich aber nix geschrieben ;) und war auch im Allgemeinen nicht böse gemeint!

    Sattle kein Pferd, das Du nicht reiten kannst.


    Marion Michael Morrison ;)

    Zitat

    Original von Holle74
    @ KiterFrank


    Eine gemietete Ferienwohnung zum Beispiel. Dir fällt ein Glas aus dem Schrank direkt auf das Ceran-Kochfeld und peng...ein riesiger Riss :-(. Ist meinen Bruder passiert und er hatte zum Glück eine Versicherungspolice in der dieses Risiko abgesichert war. Sonst wäre es teuer geworden!


    weil...du hattest keine möglichkeit dich gegen diesen schaden zu versichern, deshalb die regulierung mit der ferienwohnung*g* das gleiche gilt auch für deine mietwohnung. sowas wie badewannen, wc, waschbecken usw, eben fest mit dem installationssystem (auch Heizkörper) verbundene gebäudebestandteile.

    @ Holle74,
    war auch nicht böse aufgefasst. Ich arbeite seit 9 Jahren als KDM (Kundendienstmitarbeiter) da bekommt man ein echt dickes Fell. :-O


    @ Harry S.
    hallo Herr Kollege! ;)


    Gruz Noma

    Kleine Info an Alle!


    Als ich in meinem Drachenclub bereits Ende vorletzten Jahres zu Bedenken gab, dass ab sofort ALLE Drachen nicht mehr in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind (früher erst ab 20 Kg) hat man mich ausgelacht.
    Mittlerweile hat es sich allerdings rumgesprochen.
    Für alle, die es immer noch nicht wissen sollten: Nein, auch der 1,95 € Mäusebussard aus dem Supermarkt ist nicht mehr versichert!
    Bitte mal auf dieser Seite informieren, da steht alles:


    http://www.raabraxas.de/versic…ml/halterhaftpflicht.html


    Danke an Matthias Raabe!


    Gruß Noma

    huch, nun bin ich aber doch am nachdenken. Wenn meine Enkelin sich einen Einleinerbussard bei Aldi kauft, braucht die bezw. deren Mutter eine Extra-Haftpflicht ??
    Wenn ich mit meiner dicken Drachentasche auf die Wiese gehe ist das ja vielleicht noch ansatzweise nachvollziehbar, aber dass sich die Versicherungsgesellschaften sich so leicht aus der Verantwortung stehlen.....
    Selbst wenn der Gesetzgeber da vielleicht gepatzt hat, könnte die Versicherung das ja weiter versichern...


    Gruß
    Thomas

    @ Johanne


    wie würdest du das risiko einschätzen? erwachsener fliegt im stadtpark aldi-bomber. 0-ahnung von nix. er verliert die kontrolle über das teil, läßt los und der drachen trudelt auf die angrenzende straße. ein autofahrer erschrickt und fährt in eine fußgängergruppe? schwerverlezte: 5 studenten die mal ärzte werden wollten. schaden geht in die zig-millionen, nur mal so wegen "könnte die versicherung das ja weiter versichern" bei kindern sieht die haftungsfrage sowieso anders aus, aber das ist wahrscheinlich wieder ein anderes thema, welches ich nicht weiter ausführen will. :(

    Wir hatte mal vor Jahren einen Schaden, den wir so begründet haben :

    Zitat

    Liegt der Drachen am Boden und es tritt jemand aus Versehen drauf, dann haftet die Haftpflicht desjenigen! Weil es eben nicht absichtlich geschehen ist und sich der Drachen nicht im Verantwortungsbereich einer anderen Person befand.


    Die Versicherung hat anstandslos den Unikat-Rokkaku bezahlt ! :-O Hätten wir denen gesagt, das der Drachen verliehen war und beim Rokkakukampf abgeschnitten und im See versank.... :(

    Zitat

    @ Johanne


    wie würdest du das risiko einschätzen? erwachsener fliegt im stadtpark aldi-bomber. 0-ahnung von nix. er verliert die kontrolle über das teil, läßt los und der drachen trudelt auf die angrenzende straße. ein autofahrer erschrickt und fährt in eine fußgängergruppe? schwerverlezte: 5 studenten die mal ärzte werden wollten. schaden geht in die zig-millionen, nur mal so wegen "könnte die versicherung das ja weiter versichern"


    genau für solche relativ unwahrscheinliche Wechselfälle des Lebens habe ich eine Haftpflichtversicherung. Bisher hätte meine Haftpflichtversicherung bezahlt, jetzt soll ich für dieses spezielle Einzelrisiko alleine über 20 Euro zusätzliche Prämie bezahlen, dass mich das nicht gerade erfreut ist wohl verständlich, zumal sich das Risiko für die ja nicht gerade armen Versicherungsgesellschaften nicht erhöht hat.


    Gruß
    Thomas