Hallo zusammen,
habt ihr das gewusst?
Angenommen ihr fliegt Wochentags oder außerhalb der Betriebszeit auf einem Segelfluggelände. Ihr stört keinen Menschen, ein paar Schafe weiden, vielleicht sind auch Spaziergänger dort. Dann könnte die Luftfahrbehörde ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro fordern.
Das ist natürlich Schwachsinn. Deshalb habe ich eine Online-Petition erstellt. Ich finde, das kann man vor Ort regeln.
Die Petition richtet sich in 1. Linie an die Modellflieger, aber ich habe auch folgendes angeregt:
Das Verbot vom Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen erscheint in diesem Zusammenhang auch überzogen und sollte auf 1,5 km begrenzt und mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt werden.
http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…tition.asp?PetitionID=339
Weitere Info:
http://www.jo2.de/presse-info.htm
In Deutschland gilt ein grundsätzliches Verbot für Modellflugzeuge aller Art (auch Kinderspielzeug), Kinderdrachen (sogar in einer Entfernung von bis zu 3 km vom Flugplatzrand) und Kinderballonen auf Flugplätzen. Dies gilt auch für kleine Segelflugplätze und auch außerhalb der Betriebszeit, also wenn nicht geflogen wird.
Natürlich macht so ein Verbot, wo es berechtigt ist, Sinn. Es ist aber nicht nur einmal verboten, sondern dreimal. Der Platzhalter muss zustimmen, absolut sinnvoll keine Frage, der Flugleiter muss zustimmen, wenn Flugbetrieb stattfindet. Das ist natürlich auch wichtig. Der maßvolle Umgang dieses Verbotes kann aber am besten vor Ort geregelt werden.
Was aber vollkommen überflüssig ist, der äußerst kostenträchtige Antrag an die Luftfahrtbehörde. Es werden Gebühren zwischen 1.000 und 15.000 Euro fällig. Einen Kostenvoranschlag gibt es nicht, somit sind die Kosten völlig unkalkulierbar.
Gruß
Jo