Hi,
ich denke, den meisten geht es bei der Frage 'Nachbau' erstmal nur um einen privaten Nachbau.
Dass der kommerzielle Nachbau eines Drachens nicht erlaubt ist, versteht sich eigentlich von selbst. Das Urheberecht ist in dem Punkt mehr als eindeutig.
Aber leider gibt es natuerlich immer wieder Leute, die z.B. den Begriff der 'Privatkopie' allzu weit auslegen und meinen, sie koennten dann eine kleine 'private' Serie oder mal einen Drachen 'zuviel' bauen und dann bei Gelegenheit, fast "unbeabsichtigt" verkaufen.
So gehts natuerlich nicht. Privat heisst ganz klar nicht kommerziell.
Beim Scannen von Bauplaenen zwecks privatem Nachbau duerfte allerdings die Privatkopie durchaus anwendbar sein. Plaene sind unstrittig urheberrechtlich geschuetzt, duerfen aber fuer die private Verwendung ausgedruckt oder auch phototechnisch reproduziert werden. Es entsteht dadurch ja auch kein bezifferbarer Schaden, da mit dem Erwerb des Buches/der Zeitschrift ja bereits ein Entgelt geleistet wurde.
Anders sieht das wiederum aus, wenn der Plan in einem Workshop verwendet wird. Sobald da Geld fliesst ist Schluss mit Lustig und man braucht eine Genehmigung des Autors - eigentlich auch ganz klar.
Das ganze Thema kann man relativ leicht verstehen, wenn man sich den Sinn des Urheberechts mal vor Augen fuehrt: es soll die Interessen des Urhebers schuetzen und ihm alleine die finanzielle Nutzung erlauben. Damit ist eigentlich klar, dass jegliche Form von 'Bereicherung' an einem geschuetzten Werk unzulaessig ist, wenn keine Genehmigung vom Autor vorliegt.
Gruss,
Dietmar
- Editiert von Dehkah am 22.01.2007, 13:17 -