ATB-Verbot in St.Peter-Ording

    Hallo!


    Ich habe schon öfter im Forum gelesen, dass es in SPO scheinbar verboten ist, ATB zu fahren, Buggy nur mit Lizenz.
    Allerdings habe ich bisher nicht rausfinden können, woher ihr das wißt. Wo steht das und warum ist das verboten und gilt das für alle Strandabschnitte?


    Da ich ganz in der Nähe wohne, hatte ich überlegt, am WE dort mal zu kiten, möchte mich aber nicht mit dem Dorfsheriff anlegen müssen ;)


    Vielen Dank schonmal


    Gruß Sven

    Danke, Andreas schonmal!


    Das würde dann bedeuten, dass ich überall dort ATB fahren darf, wo ich auch Auto fahren darf an den Stränden von SPO !?
    Und ist das dann bestimmt ganz klein irgendwo in der Gemeindeordnung, Auflage 3478 ganz hinten abgedruckt, was?

    Ist doch letztendlich nur eine Windfrage. Wenn Du so schnell fährst, daß die Aushilfssheriffs Dich nicht bekommen, ist es egal. :-O
    Du darfst nur kein Nummernschild am Board haben, sonst machen sie ne Halterfeststellung! :L

    Auf Römö / Dänemark ist es erlaubt. Ist nur die Frage, ob man das als "in der Nähe" bezeichnen kann (beinahe 100 km Luftlinie).



    Das Thema Atb Verbot in SPO lässt sich u.a. hier bei der GPA nachlesen:


    http://www.gpa.de/GPA_HOMEPAGE…iete/deutsch/spo_info.pdf



    Da heisst es:


    Zitat

    Mountain-Boarden: Das Kiten mit Mountain- (oder ATB-) Boards ist seitens der Kurverwaltung grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Anzeigen und hohe Geldbußen nach sich ziehen.

    Mir kann es ja eigentlich egal sein, aber ich fühle mit euch. Ich muß mich zum Glück nur mit Bauern rumärgern, nicht gleich mit der Kurverwaltung.
    Mit welcher Begründung ist ATB verboten aber Buggy erlaubt?
    Habt ihr schonmal Bemühungen angestrebt das Verbot zu kippen? Vielleicht mit Hilfe der KSA oder einem anderen Kite-Verein?

    Zitat

    Original von Juuhuuuu
    Mit welcher Begründung ist ATB verboten aber Buggy erlaubt?


    Weil der Buggy in die Klasse 8 der Strandsegler gehört. Und mit Strandsegler war es schon immer erlaubt dort zu fahren. Auch nachdem das ganze Gebiet zum Nationalpark Schleswig Holsteinisches Wattenmeer erklärt wurde. Und da das Befahren des Strandes grundsätzlich für Fahrzeuge aller Art verboten ist, ist es eben für ATBs nicht erlaubt.

    Das ist ja mal wieder typisch Deutsche Bürokratie.
    Wo ist denn der tatsächliche Unterschied zwischen einem Standsegler und einem ATB? Beides sind irgendwie Fahrzeuge. Ich würde bei so einer Behördenwilkür echt stunk machen. Naja, egal. Ich ärgere mich weiter mit meinem Bauern rum ;)

    Das nun mit Behördenwillkür nichts zu tun. Und andere Fahrzeugen können in diesem Fall auch nicht zur Präzedenz herangezogen werden. Der Strand von SPO gehört zum Nationalpark Wattenmeer, Nationalparks haben die höchste Schutzstufe überhaupt, sozusagen alles verboten. Traditionell ist dort aber seit den 30iger Strandseglergebiet, also wurde für diese eine Ausnahmegenehmigung geschaffen. Sonst hätte es in Deutschland keine Strandsegler mehr gegeben. Also: Außer Strandseglern darf dort nichts fahren. Mit viel Geduld und Mühe ist es den Buggyfahrern gelungen, als neue Strandseglerklasse anerkannt zu werden, daher darf in SPO eben auch Buggy gefahren werden.
    Erik

    "Kann ich bitte Deine Kekse haben?"

    Zitat

    Original von Juuhuuuu
    Das ist ja mal wieder typisch Deutsche Bürokratie.
    Wo ist denn der tatsächliche Unterschied zwischen einem Standsegler und einem ATB? Beides sind irgendwie Fahrzeuge. Ich würde bei so einer Behördenwilkür echt stunk machen. Naja, egal. Ich ärgere mich weiter mit meinem Bauern rum ;)


    Zum einen kommst Du mit Stunk machen nicht wirklich weit. Und nur weil beides irgendwie Fahrzeuge sind, ist es noch lang nicht das Gleiche. Und somit keine Willkür. Für Strand- bzw. Landyachten gibt es eine klar definierte Beschreibung, und für die gibt es eben die Ausnahmeregelung. Und ein ATB paßt noch nicht mal im Ansatz in diese Beschreibung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Mit viel Geduld und Mühe ist es den Buggyfahrern gelungen, als neue Strandseglerklasse anerkannt zu werden, daher darf in SPO eben auch Buggy gefahren werden


    Und das macht auch klar, wo die Chancen der ATBler liegen könnten!
    Das Problem ist, dass momentan jedes (verbotene) ATB die Ordnungshüter wecken kann, was sich negativ auf alle Windsportarten an dem Ort auswirken kann - deshalb auch Andreas' rigorose Argumentation ;)






    - Editiert von scanner am 23.02.2007, 15:14 -

    Grüsse aus dem Bergischen
    Heiko

    Hi,


    das hat auch was mit dem Organisationsgrad zu tun .... die organisierten Sportarten haben mehr Rechte und Möglichkeiten und auch Ansprüche ... spätestens wenn die Sportart bis in die internationalen Sphären organisiert ist werden sie bis hinauf ins Innenministerium akzeptiert und unterstützt .... um das mal laienhaft zu beschreiben.


    Das alles ist bei den ATBs noch nicht soweit vollzogen dass Einfluss gewonnen werden konnte.

    Ja fein warum wieso weshalb... ;)
    Fakt ist aber das ich Ende April für ein Wochenende an die See möchte und da auch mein ATB nutzen will.
    Römö ist erst im Herbst angesagt, im April soll es erstmal an die deutsche See gehen.
    Hat jemand Tips wo man da mal Ausschau halten könnte?

    Windige Grüße
    der Tim
    G2240

    An der schleswig-holsteinischen Nordseeküste wird da nicht viel gehen in Punkto Fahrgebiet, leider. Zu Niedersachsen kann ich nichts sagen.

    Ich kann nur empfehlen, die 100km zu investieren und nach Römö zu fahren. Grenzenlose Freiheit...
    Zur Not geht auch Amrum, aber da kommt man halt nur mit dem Schiff hin.

    Krieg den Hütten, Friede den Palästen!