Ok, sorry, hab mich da evtl. ein bisschen falsch ausgedrückt. Meinte natürlich dass man dann seine Versicherung im Regelfal nicht unbedingt beanspruchen muss. Unfälle kommen vor, deshalb hatte ich ja auch Punkt 1 geschrieben!
Versicherung Drachen verursacht Autounfall
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Hi,
ich bin ueber den DMFV fuer Flugmodellsport versichert. Wie man mir auf Anfrage schriftlich mitteilte, sind dort Fesseldrachen aller Art bis 25 kg Gewicht mitversichert.Zitat1) Die Bezeichnung Drachen wird landläufig auch für die grossen fliegenden Deltas an denen einer im Schalfsack hängt verwendet.
Somit ist zumindest mir nicht klar, ob in amtlichen Bekanntmachungen mit "Drachen" unsere oder die anderen Drachen, die in meinen Augen unter Luftfahrtzeuge fallen sind gemeint werden. Soweit ich weiß wäre die korrekte Bezeichnung für unsere Drachen ( die eigentlich sowieso die einzig wahren sind ) die Bezeichnung Fesseldrachen.Der amtliche Begriff fuer "Haengegleiter" ist nicht "Drachen" sondern "Luftsportgeraet"! Die "Drachen", die z.B. in der LuftVO erwaehnt werden, sind also tatsaechlich Fesseldrachen.
Gruss,
Dietmar -
Hallo Dietmar
Demnach sollte die Leinenlänge (ob 30 oder bis max 100m) irrelevant sein. Dennoch stützen sich einige Versicherer auf die Aussage, dass es Luftsportgeräte sind.
Schade das eine Verordnung "so viel Spielraum" gibt.
Gruss, Andreas
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Hi,
ich finde §1 LuftVG ziemlich eindeutig:Zitat(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.
Ich verstehe das so:
Dadurch, daß im Gesetz Drachen (7.) , Luftsportgerät (10.) und Sonstige (11.) explizit als verschiedene Luftfahrzeugtypen aufgeführt werden, sind Drachen eben keine Luftsportgeräte oder "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte".
Die Versicherungen mit der 30m-Grenze bieten also eigentlich keine Versicherung für Drachen, sondern nur eine für "Spielzeug".
Damit können sie sich jederzeit rausreden, wenn du tatsächlich einen Drachen geflogen bist, denn Drachen sind laut Gesetz doch klar von anderem Gerät abgegrenzt und können definitiv in Höhen von mehr als 30m betrieben werden.Da würd ich persöhnlich die Finger von lassen...
Gruß,
Dietmar
- Editiert von DK am 28.11.2008, 21:37 - -
Ich finde diesen Thread sollte man mal wieder lesen...
Habe heute _wegen diesem Thread_ mit unserer Familienhaftpflicht (HUK-Coburg Tarif "Classic") telefoniert:
Ich: Sind "Drachen", also Kinderdrachen, Lenkdrachen, Kites etc. mit versichert?"
V: "Wenn Versicherungspflicht besteht sind Ihre Drachen nicht mit eingschlossen, ansonsten ja!"
Ich: "Woher weiß ich ob Versicherungspflicht besteht?"
V: "Das steht im Gesetz!"
Ich: "Welches Gesetz?"
V: "Na irgendeines, das muss doch der Verkäufer wissen??"
Ich: "Das heißt ich nehme die Aussage zur Versicherungspflicht eines Verkäufers als rechtsverbindlich an??
V: "Na das werden'se ja dann müssen, oder unsere Schadenabteilung fragt da selber nach."
Ich: "LOL, Verkäufer Müller in München sagt mir "nein", Verkäufer Meier in Hamburg sagt Ihnen dann "ja", was gilt denn nun?? Im übrigen wird diese Frage schon seit Jahren ergebnislos in Foren diskutiuert!"
V: "???"
Ich: "Ja, und was ist wenn ich den Drachen selbst gebaut hab?"
V: "Wieeee???"
Ich "Nun ja, es gibt Bastler, die bauen ihre Drachen selber."
V: "Dann sind es Spielzeuge."
Ich: "Auch wenn die Drachen 14m² groß sind?"
V: "Öhm... warum so groß?"
Ich: "Schon mal am Strand die Jungs mit den flitzenden Brettern gesehen?"
V: "Jaaah..."
Ich: "Sehen'se, die Dinger haben 12-16m² und manche Drachensportler nähen sich ihre Drachen selber!"
V: "Nein, sog. "Kiter" sind nicht versichert!"
Ich: "In Ihren Vertragsunterlagen gleich auf der zweiten Seite steht aber dass "Schleppdrachen" mit versichert sind?"
V: "Na dann sind'se eben mit versichert!"
Ich: "*grummel* Also mal ja, mal nein... Auch bis 100m² Höhe?"
V: "Woher soll ich das wissen??"
Ich: "Weil Sie mir eine Versicherungspolice verkauft haben und ich nun konkret wissen will welche Risiken abgedeckt sind?"Nach einigem weiteren hin und her wurde ich zur Schadenabteilung verbunden, dort würde man sich im Schadenfalle ja um die Angelegenheit kümmern.
Ich fragte den Herrn am anderen Ende des Telefons selbige Fragen, er versprach mir mich in Kürze anzurufen und mir konkret anzugeben, welche Drachen, welches Gewicht, welche Höhe.
Und als Sahnehäubchen hab ich ihm noch zu überlegen gegeben, ob denn auch Schäden einen vom Rig abreißenden Kamera welche in Bauer Schmidt's Gewächshaus einschlägt mit versichert sind.
Er gab zu dass derart spezielle Fragen bisher noch niemand gestellt hat und vermutete inzwischen dass ich Bodo Bach oder ein anderer Spaßanrufer sei.
Ich entgegnete ihm dass ich vor Begründung meines Hobbys wissen will ob meine Drachen versichert seien und nicht erst hinterher wenn man sich einig geworden sei ob denn Drachen nun "Spielzeuge", "Luftfahrzeuge", "Sportgeräte" oder sonst was seien.
Auch der Hinweis des netten Zuhörers, dass man evtl. "mal jemanden fragen" müsse entgegnete ich mit einem fröhlichen "Ja wen denn?? Im Drachenforum wird die Frage seit Jahren diskutiert, weder Gesetzgeber noch Bundesluftfahrtamt können bisher eindeutige Auskünfte erteilen, geschweige denn die Profis der Versicherungen... die eine machts, die andere nicht.
Und mal heißt es "max. 5 kg", andermal "max. 30m", es gibt niemanden der mal eine allgemein verbindliche Definition und Versicherungspflicht erklären kann..."Der nette Schadensachbearbeiter versprach mir mich alsbald zurück zu rufen...
Ich berichte weiter.
LG Olli
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Am Ende zählt nur das GESCHRIEBENE Wort. Stell schriftlich eine Anfrage an deinen Versicherungsvertreter (auf der Homepage der GPA gibt es ein Musterschreiben, dass man auch auf ATBs anpassen kann).
Alles andere führt zu nichts.
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Zitat
Original von C.H.
Am Ende zählt nur das GESCHRIEBENE Wort. Stell schriftlich eine Anfrage an deinen Versicherungsvertreter (auf der Homepage der GPA gibt es ein Musterschreiben, dass man auch auf ATBs anpassen kann).Alles andere führt zu nichts.
habe gerade gesucht, aber finde das nicht, gibts das noch? :peinlich:
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Ja, ich hab'S erst vor ein paar Wochen wieder gebraucht...
kram...
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Kitebuggy - Mustertext
Zur Zusatzerklärung zum Antrag auf Privathaftpflichtversicherung-
Mitversicherung eigener Windsurfgeräte; hier speziell: Kitebuggys folgendes:
Windsurfgeräte im eigentlichen Sinne besitze und benutze ich nicht. Mitversichern möchte ich die Risiken des Kitebuggyfahrens; dazu folgende Ausführungen:
Zum allgemeinen Verständnis:
Ein Kitebuggy ist ein dreirädriges gepolstertes Stahlrohrgestell mit Sitz für den Fahrer, das bremsenlos über die lenkbare Vorderachse gesteuert werden kann (vergleichbar in etwa mit einem Strandsegler); als Antrieb wird beim Buggy allerdings kein fest montiertes Segel verwendet, sondern ein Zugdrachen, der entweder stablos (Matte) oder mit Stäben gebaut ist.
Die verwendeten Größen sind natürlich abhängig von der Windstärke und reichen von etwa 1,0 - 15 qm²; Profis(zu denen ich mich sicherlich nicht zählen kann), erreichen im Rennen Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h.
Gefahren wird im Idealfall an speziellen für das Buggyfahren freigegebenen Stränden im In- und Ausland (speziell die dänische Insel Römö, aber auch auf Borkum sowie St.Peter-Ording), auch an leeren Badestränden, natürlich außerhalb der Hochsaison.
Im Binnenland werden meist brachliegende Wiesen befahren, die im Regelfall auch kaum von Spaziergängern oder Zuschauern frequentiert sind.
Vom Gewicht her bringen diese Buggys zwischen 15 - 60 kg auf die Waage, abhängig von der jeweiligen Ausstattung. (Gefederte Hinterachse, größere Reifen etc.)
Das Buggyfahren betreibe ich rein hobbymäßig, weder fahre ich Rennen, noch wird der Buggy gewerblich benutzt.
Detaillierte Infos zum Thema Buggy finden sie unterhttp://www.libre.de, der Site des führenden deutschen Buggyhersteller.Um ggfls. Missverständnissen zuvorzukommen, würde ich sie bitten, mir explizit schriftlich die Mitversicherung des Buggyfahrens mit Datum des Vertragsabschlusses zu bestätigen
German Parakart Association Kitesailing e.V.______________________________
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Unjektiv
Genial :=( :=( :=( Hab mir so den ***** abgelacht. "Na irgendeins, das muss der Verkäufer doch wissen." :=( :=( :=( Ich krieg mich nichmehr.Da will man nur seine Drachen versichern lassen und wird mitten im Gesetzesdschungel unseres Rechtstaates ausgesetzt. Einfach genial unsere Rechtssystem. Es vergehen Monate, Jahre man wird dauernd im Kreis geschickt, letztendlich weiß niemand so recht wie wo was, jeder versucht am besten dazustehen und am Ende ist man genauso schlau wie vorher, wenn nicht sogar dümmer .
Die einzige Sichere Möglichkeit ist wohl immernoch, sich seine Drachen ausdrücklichst und ohne irgendwelche nicht genau rechtlich definierten Begriffe schriftlich von der Versicherung als versichert bestätigen lassen. -
Kann ich mir vorstellen dass Ihr Euch bei meinen Texten scheckich lacht,
im Hauptberuf schreibe ich sie manchmal auch grad deswegenMir ist schon klar dass ich mir die Aussagen des Schadensachbearbeiters schriftlich bestätigen lasse, wenn nämlich wirklich was passiert weiß hinterher keiner was wegen so einer Zusage...
Ist mir mal vor Jahren nachts im Taxi passiert: Renitenter Fahrgast bedrohte mich. Ich fuhr über eine rote Blitzampel zum nahe gelegenen Revier. Dort den Sachverhalt (auch wegen der roten Ampel) geschildert und Anzeige gemacht.
Dummerweise ohne Durchschlag.
Vier Wochen später hatte ich Post von der Verkehrsbehörde wegen dem Rotlichverstoß, nur leider wollte / konnte sich dann keiner der Polizeibeamten mehr an "Asbach-Bernd" und seinen Trunkenheits bedingten Ausfall erinnern...
Fazit: Vier Wochen Führerscheinsperre und Geldbuße weil man keine Bestätigung des rechtfertigenden Notstands vorlegen konnte...Seitdem traue ich keinem mehr der mir sagt "Wenn was ist kommen'se noch mal zu uns..."
Ansonsten scheinen mir die 25,- € sinnvoll angelegt zu sein...
Hat schonmal jemand einen Versicherungsfall gehabt?
Was war passiert, wie war die Abwicklung?Wurde "grobe Fahrlässigkeit" des Versicherungsnehmers in Einrede gestellt?
- Editiert von Unjektiv am 17.11.2010, 01:51 - -
So, ich bin von dem ganzen Thema ziemlich überrascht! :O Das mein Drachenfliegen nicht mit meiner Haftpflicht abgedeckt ist, ist mir neu. Allerdings finde ich in dieser ganzen Diskussion hier nichts zum Thema "Spielzeuge". Dazu habe ich nämlich Folgendes gefunden:
ZitatAusgenommen von der neuen Regelung sind nur Flieger, die reines Spielzeug darstellen. Allerdings hat der Gesetzgeber dies bisher nicht näher definiert.
Hat jemand von euch dazu schonmal was gefunden bzw. seine Versicherung darauf angesprochen?
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@Moon
Lies dir doch mal den Text richtig durch. In deinem Zitat geht es um Flieger.... Modellflieger hauptsächlich.Wenn deine Drachen mit Leine, Karabiner und Bodenanker unter 5 Kilo wiegen isses kein Problem, dann bezahlt die Versicherung.
Ich mache mir da keinen Stress, bezahle meine Versicherung bei Matthias Raabe und dann bin ich weltweit (Ausnahme USA) versichert und brauche mir keine Gedanken zu machen....
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Zitat
Original von Saarkite
@Moon
Lies dir doch mal den Text richtig durch. In deinem Zitat geht es um Flieger.... Modellflieger hauptsächlich.
Naja, da das kein juristischer Text, sondern ein eher umganssprachlich formulierter ist, würde ich den Begriff "Flieger" da keineswegs als so klar definiert ansehen. Weiter oben wird von "Drachen oder Flugmodellen" gesprochen, "Flieger" würde ich hier eher als zusammenfassenden Begriff verstehen.ZitatOriginal von Saarkite
Wenn deine Drachen mit Leine, Karabiner und Bodenanker unter 5 Kilo wiegen isses kein Problem, dann bezahlt die Versicherung.
Also, meine Drachen sind grundsätzlich nicht versichert, wie ich seit gestern von meiner Versicherung weiß. Bitte seid vorsichtig mit Aussagen über die Versicherungslage Dritter.ZitatOriginal von Saarkite
Ich mache mir da keinen Stress, bezahle meine Versicherung bei Matthias Raabe und dann bin ich weltweit (Ausnahme USA) versichert und brauche mir keine Gedanken zu machen....
Jo, ich schaue derzeit auch, wie ich mich da am besten versichere. Blöderweise lassen auch mein kleiner Sohnemann und meine Frau gelegentlich Drachen in die Lüfte steigen - damit wäre ich dann schon bei 75,- im Jahr - und das auch nur so lange, bis mein Jüngster alt genug ist, eine Leine zu halten! Dann sind's schon 100,- Euronen im Jahr, und das ist dann schon happig. Insofern schaue ich schon, ob ich irgendwo vielleicht eine günstigere Familienversicherung finde. -
@ oli
Bei der HUK COBURG solltest du schriftlich nachfragen, ich habe dies getan und eine positive Antwort erhalten.
Demnach sind Kites als Sportgerät definiert und deren Benutzung (sowohl auf Wasser wie auf Land (Buggy/Board)) mit der Privathaftpflicht im üblichen Rahmen abgesichert.Also lass dich nicht auf Grabenkämpfe mit irgendwelche Telefonisten eines Callcenters ein.
Die können eh nix sagen und haben imho Anweisung alle Ansprüche grundsätzlich abzulehen.Gruß
Torsten -
Tach auch!
@ moonl1te,
schau mal hier rein !
http://www.raabraxas.de/html/drachen-haftpflicht.htmlGruß
Dieter -
Zitat
Original von tux_linux
@ oliBei der HUK COBURG solltest du schriftlich nachfragen, ich habe dies getan und eine positive Antwort erhalten.
Demnach sind Kites als Sportgerät definiert und deren Benutzung (sowohl auf Wasser wie auf Land (Buggy/Board)) mit der Privathaftpflicht im üblichen Rahmen abgesichert.Also lass dich nicht auf Grabenkämpfe mit irgendwelche Telefonisten eines Callcenters ein.
Die können eh nix sagen und haben imho Anweisung alle Ansprüche grundsätzlich abzulehen.Gruß
TorstenIch hab telefonisch gefragt und die Antwort schriftlich erbeten.
Zumal ja auch in den Bedingungen "Schleppdrachen" mit drin sind.
Nun ist aber ein Schleppdrachen kein Einleiner, dafür größer, aber nur 20-30 Meter Leinenlänge, ich denke man kann Powerkites, Lenkdrachen und 100m lange Kameraträger nicht miteinander vergleichen.Eine 16m² Matte fegt locker die Pommesbude am Strand um, die 4m² FlowForm mit 1kg Kamera unten dran fliegt im ungünstigsten Falle ganz schön weit...
Wie man es nimmt, zumindest bestätigte der Herr in seinem telefonischen Zwischenbericht dass man schonmal Luftfahrtministerium und andere Stellen gefragt hat was "Drachen" eigentlich sind...
Und ganz verdutzt war er denn als ich ihn mal fragte wie denn der Vogeldrachen seines Juniors (der da immer Barbi-Ken und Modellautos dran hängt) versichert ist...Ich werde berichten!
Nun gilt dann diese Einzelfallentscheidung nicht für andere Kunden oder andere Gesellschaften.
LG Olli