Versicherung Drachen verursacht Autounfall
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Zitat
Original von stevi
Also ich habe auch keine mail erhalten[hr]
ZitatHallo liebe Drachenpiloten.
Zuerst einmal wünsche ich Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr
und allzeit unfallfreien Flug!Im Jahr 2006 gab es keine einzige Unfallmeldung, das zu Eurer
Information. Es zeigt, dass der verantwortungsbewusste Umgang mit
unseren Drachen sich nicht nur darin niederschlägt, dass wir für den
Fall der Fälle eine Drachen-Halterhaftpflichtversicherung haben.
Vielmehr zeichnet uns aus, dass wir gar nicht erst davon ausgehen,
eventuell eine versicherungsbedürftige Situation zu schaffen. Nicht
zuletzt kommt es ja auch den Drachen selber zugute, wenn wir mit
ihnen sorgsam umgehen. Aber es kann ja doch immer einmal der Fall
eintreten, dass etwas unvorhergesehens passiert - wenn auch nicht bis
heute, wenn auch nicht mir oder Dir.Die Versicherung verlängert sich stillschweigend um ein weiteres
Jahr. Wer jetzt noch zurücktreten möchte, kann es bis zum 5. Januar
tun, dann mache ich die Jahresendabrechnung mit der Versicherung.
Dann errechnet sich auch erst der Beitrag für 2007. Ich gehe davon
aus, dass er niedrieger ausfallen wird als für dieses erste Jahr, in
dem ich die Versicherung betreue. Sollte es anders kommen, erhaltet
Ihr noch einmal Nachricht von mir.Ich bedanke mich ganz herzlich bei all denen, die mir gegenüber ihren
Dank für mein Engagement ausgesprochen haben. Es war nicht ganz
einfach, sich in die Materie einzuarbeiten. Auch heute muss ich immer
noch wieder bei der Versicherung nachfragen, um Eure speziellen
Fragen zu beantworten.In diesem Sinne nochmals ein windiges 2007,
Euer Matthias
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Die ehrenamtliche Verwaltung der Drachen-Halterhaftpflichtversicherung
Matthias Raabe
Infos unter:http://www.versicherung.raabraxas.de
Mails an: versicherung@raabraxas.de -
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Hi!
Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen Thread nochmal hochholen...Nach langem Warten auf meine Anfrage bei meiner Haftpflichtversciherung (Debaka) bestätigte mir diese, dass meine Drachen (bis 5kg) weiterhin in der Haftpflichtversicherung inbegriffen sind.
Damit bin ich dann also im grünen Bereich :H:
Ich dachte, dass könnte vielleicht interessieren, da das ja wohl noch immer nicht bei jeder Versicherung selbstverständlich ist.
Ciao
Ingo -
Kurzes Update
Das Luftfahrt Bundesamt hat sich gemeldet aber meine Fragen noch nicht endgültig beantwortet.
Letzendlich läuft es wie schon einmal geschrieben darauf hinaus ob wir als Drachenflieger oder Fesseldrachen zu bezeichnen sind.
Bei den Versicherungen dauert es auch noch da die Allianz nun mit Ihrer Rechtsabteilung spricht.
Ich hoffe das in den nächsten zwei Wochen endlich mal ein Ergebniss zustande kommt. -
Hallo zusammen,
brauche Eure Hilfe und kann evtl. auch ein wenig weiterhelfen. Da die Namen der Privathaftpflichtversicherer, die einigen von Euch bestätigt haben, dass das Risiko "Drachen fliegen" trotz geändertem Luftfahrtgesetz mitversichert ist, verständlicherweise nicht im Forum stehen, möchte ich Euch bitten, mir jeweils eine PM zu schreiben, welche Versicherer das waren.
Man muss allerdings wirklich sehr aufpassen, was genau mit welchem Wortlaut bestätigt wird, da in den meisten Bedingungswerken folgendes steht:
[hr]
BBR (BesondereBedingungen+Risikobeschreibungen für die Privat-und Sport-Haftpflichtversicherung)III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge (kann evtl. auch anders nummeriert sein):
1. Nicht versichert ...
2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,
(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden
(2) deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht.
[hr]
In der Werbung (und somit auch im "Fachwissen" :R: der meisten Vertreter) wird meistens abgekürzt auf "Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt". Weiter unten steht dann "Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend."Der Punkt (3) ist damit dann nicht so ganz offensichtlich und weitgehend unbekannt. Falls Fesseldrachen laut Luftfahrtgesetz tatsächlich der Versicherungspflicht unterliegen, werden durch diese Bedingung die meisten Zusagen wieder ausgehebelt, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Versicherungsschutz auch gilt, "wenn Versicherungspflicht besteht".
Ich habe selbst von einem Versicherer (Abteilungsleiter, nicht vom Vertreter) inzwischen zwei mal die oberflächliche Auskunft bekommen "ist versichert" und wie ich es dann schriftlich haben wollte und die Problematik angesprochen habe, hieß es dann "kein Versicherungsschutz, wollen wir nicht".
Was ich auch noch ansprechen möchte ist die in diesem Thread vertretene Meinung zur groben Fahrlässigkeit. Gerade fahrlässiges und grobfahrlässiges Handeln ist in der Haftpflichtversicherung versichert - das ist der wichtigste Bestandteil der Haftpflichtversicherung überhaupt. Einzig Vorsatz ist ausgeschlossen und es wird wohl kaum jemand vorsätzlich mit seinem Drachen einen Dritten verletzen oder schädigen.
Die grobe Fahrlässigkeit ist nur bei Sachversicherungen ausgeschlossen, z.B. bei der Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck- oder Kfz-Vollkaskoversicherung. Die Beispiele mit dem brennenden Adventskranz oder dem Diebstahl bei offenem Fenster oder dem Totalschaden nach Handytelefonat im Auto betreffen nur die bei grober Fahrlässigkeit nicht gedeckten eigenen Schäden, da wird nichts gezahlt und man steht mit leeren Händen da. Fremdschäden sind grundsätzlich immer über die Haftpflicht abgedeckt.
Inzwischen gibt es sogar etliche Kfz- und auch einige Hausratversicherer, die auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verzichten (ausser bei Alkohol und Drogen) und auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Ist aus der Sicht des Versicherten ja auch durchaus wünschenswert, denn wer fährt wohl sein Auto zu Schrott, ohne zumindest fahrlässig einen Fehler gemacht zu haben.
Also: immer eine Haftpflichtversicherung abschließen, die oben im Thread angeführten Beispiele würden alle gezahlt - zumindest nicht wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt, falls nicht irgendeine andere Bedingung dagegen spricht! Das ist die wichtigste Versicherung überhaupt - ohne Haftpflichtversicherung gefährdet man rund um die Uhr seine Existenz.
Ich wünsche einen schönen Abend
Hans Juergen :SLEEP:
- Editiert von Hans Juergen am 01.02.2007, 21:28 - -
Vielen Dank für die "vielen" Informationen, ich kann die PMs schon gar nicht mehr zählen (weil ich mir dafür die Hände abhacken müsste, 0 Finger wären nötig)! Bin gerade daran erinnert worden, dass ich 90 Tage nicht mehr im Forum war. Warum wohl? :-/
Ich habe selbst einen preiswerten Versicherer mit Top-Konditionen gefunden, der nahezu alle marktüblichen Erweiterungen anbietet. Und zusätzlich noch eindeutig bestätigt, dass Fesseldrachen auch nach neuem Luftfahrtgesetz mitversichert sind. Eine gesonderte Versicherung ist damit nicht erforderlich.Ich wünsche allen eine schöne Zeit im Forum und verabschiede mich hiermit. :R:
Hans Juergen (hjlint)
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So... den alten Fred mal wieder auftauen.
Leider haben sich auf unserer Wiese zwei Vorfälle ereignet die, letzten Endes glimpflich ausgingen aber mich doch wieder zum nachdenken angeregt haben.Kurz zur Info.
Das Bundesluftfahrtamt war bis zum heutigen Tag weder Willens noch in der Lage meine Fragen ( siehen oben ) zu beantworten.
Es war wie im richtigen Leben immer jemnd anders dafür zuständig bzw. verantwortlich. Jedoch nie der / die am anderen Ende des Telefons.So nun zu den Vorfällen:
1) Ein aufgeregter Kollege aus der Matten und Tube Fraktion ist auf der Motorhaube eines Kollegen gelandet. Ergebnis Beule 600 € Schaden.
2) Ein anderen Mitstreiter aus der gleichen Fraktion hat sich am eigenen Auto die Windschutzscheibe zerballert.Nachdem ich zwischendurch schon aufgegeben hatte bin ich nun wieder auf der Suche nach einer Versicherung für alle Vereinsmitglieder. Beim Kollegen Abraxas kostet der Spaß noch immer 22€ pro Person und Gruppen sidn nicht möglich. Das wird dann einfach für den Verein zu teuer.
Obwohl ich hier nochmal klarstellen will, das 22€ Jahresbeitrag für den einzelnen ein fairer Preis ist.Hat da jemand von euch mittlerweile mehr Erfolg gehabt.?
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Sch würd die Jungs mal zum MPU schicken, wer parkt denn sein Auto in Lee?? :O :-o :-O
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Hi,
Sorry für's Ausgraben. ABER ich bin verwirrt. Ich habe eine Anfrage bei meiner Versicherung gestartet, ob mein Hobby, das Dachenfliegen, über meine private Haftpflicht abgedeckt sei. Darauf bekam ich folgende Antwort:
ZitatEs ist nun so, dass die A*a dabei bleibt, dass wenn die Leinenlänge des Kitedrachen nicht länger als 30 Meter ist, dieses Hobby über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist. Alles was darüber hinaus geht, würde dann extra über eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen.
Hierbei beruft man sich auf folgenden Text, der im Internet zu finden ist. Als Einleitung schreibt der Verfasser:
ZitatDieser Beitrag will mit einer Reihe von Gerüchten aufräumen und im übrigen vor allem auf die versicherungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Luftverkehrsgesetz hinweisen.
Die Kernfrage dreht sich um das Verhältnis von Kites zum Luftrecht. Mit dem Begriff Kite meine ich ausschließlich Lenkdrachen und im speziellen die Lenkdrachen (Matte/Tube), die wir benutzen, um mit Kiteboards, Snowboards, Skiern oder ATBs zu fahren/surfen.
Kurz gefaßt geht es mir um folgende Kernaussagen:
2.1) Kites sind Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG);
2.2) das gilt unabhängig von einer Leinenlänge/Flughöhe von über 30 m oder unter 30 m über Grund;
3) der Halter eines Kites haftet gegenüber Dritten für Schäden aus dem Betrieb seines Kites auch ohne ein Verschulden (es besteht eine gesetzliche Halterhaftung);
4) der Halter eines Kites ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht!);
Der ganze Text ist zu finden unter: http://www.rechtpraktisch.de/druckversion.html?id=1501
Leider finde ich hier im Forum recht unterschiedliche Aussagen und Aufassungen diesbezüglich.
Mir geht es lediglich darum das ich abgesichert bin, falls wider erwarten etwas passieren sollte.
Ich persönlich habe Leinen, die eben länger als 30 Meter sind!
Ich hoffe auf DIE Antwort, die Licht ins Dunkle bringt Eventuell hilft mein Text ja auch mit Gerüchten aufzuräumen. Kurzum: Lasst und diskutieren.
Morgen werde ich mich mal über die Kosten einer EXTRA "Luftfahrt-Haftpflicht". Falls sie 22,- € überschreitet, werde ich mich hier anmelden: http://www.raabraxas.de/versicherung/index.html
Gruss, Andreas
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Zitat
Original von C.H.
....auf DIE Antwort wartet NAFNAF schon seit Jahren. Vielleicht sollte man mal einen Anwalt fragen...Hallo C.H. (wie auch immer Du mit Vornamen heissen magst...)!
Zum Thema Haftpflichtversicherung gab 's letztlich auch im Traction-Sektor einen Thread. Siehe dazu mein Posting . Ich denke, das kann hier nun auch weiterhelfen...
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...aber über 5 kg Startgewicht und mit 100 m Leine, das ist wohl die Frage.
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Hm, Karsten: Dein Link (sehr gut) ist quasi eine Gegendarstellung zu meinem Link. Deine gefunden Quelle sagt, dass bis 100m ok ist. Meine Quelle ist allerdings der Auffassung, dass nach 30m mit der "allgemeinen" Versicherung Schluss ist.
Ist schon klasse, wie sehr sich die Anwälte einig sind Ich werde morgen eventuell mal den Verfasser deines Links mit meinem Link konfrontieren.
Wo "tippern" wir nur weiter um das Thema?
Gruss, Andreas
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Meine Versicherung geht nur bis 30 m. Da ist mir die Aussage der Versicherung wichtiger, als allgemeine Aussagen.
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Das sehe ich geringfügig anders. Meine Versicherung beruft sich direkt auf den von mir verlinkten Anwaltstext. Der Link von Karsten (ebenfalls von einem Anwalt) legt den Sachverhalt anders aus. Offensichtlich herrscht hier eine kleine Verwirrung bezüglich: Wie lese ich diese Verordnung. Sprich wenn meine Versicherung sich irren sollte, oder genauergesagt der Herr Anwalt, dann wäre mir schon sehr geholfen.
Anders gefragt: Was ist nun die richtige Auslegung? 30m oder bis max. 100m?
-Andreas
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Haha. Beide Texte sind vom selben Anwalt.... komisch. Irgendwie widerspricht er sich da etwas.
Andreas
Vergessen wir das hier einfach. Ich erkundige mich nach einer neuen Versicherung und gut ist.
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@ Andreas
Hallo!
Stimmt, die Texte kommen alle von RA Czap. Man liest am besten direkt auf seiner Homepage, denn dort kann man alles chronologisch abarbeiten. Man wird feststellen, dass RA Czap durchaus lernwillig und auch -fähig ist. Er passt seine juristische Einschätzung der Sachlage jeweils den sich verändernden rechtlichen Grundlagen an. -
Ich hab jetzt echt nicht den ganzen Thread durchgelesen, ich denke jedoch dass sich jeder selbst absichern sollte indem er/sie
1. seine Versicherung fragt ob das mit der normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird
2. und diesen Punkt sehe ich als ganz wichtig - die Regeln für den Drachenflug beherzt - die doch jeder kennen sollte.Wenn man Punkt 2 berücksichtigt, dann muss man seine Versicherung erst garnicht beanspruchen und vermeidet auch viel Ärger.
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Wenn du die Verkehrsregeln beachtest kann es trotzdem sein, dass du einen Unfall baust. Und: Der Wind ist unberechenbar...