Na das entwickelt sich ja munter.
Andre
Drami
Genau das kristallisierte sich dann bei mir auch raus. In der schriftlichen Anfrage wurde mir mitgeteilt:
ZitatNormales Fesseldrachen- und Lenkdrachenfliegen ohne ein Zusatzboard oder Buggy ist in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert.
Die mitgesendeten Versicherungsbedingungen sagten aber nichts über die mitversicherten Personen aus. Daraufhin habe ich rückgefragt und andere Versicherungsbedingungen erhalten. ( Wobei sich der Schriftwechsel immer nur auf eine Vertragsnummer bezog, warum dann verschiedene Bedingungen???)
In diesen Vertragsbedingungen waren dann wieder die versicherungspflichtigen Drachen ausgeschlossen.
Ralf
Natürlich kann ich bei Matthias die Versicherung abschließen. Ich schließe auch nicht aus das ich das noch mache. Aber ich habe eine Haftpflichtversicherung und für die bezahle ich bereits.
1) Wenn ich diese Leistung dort mitbekomme, brauche ich keine weitere Versicherung.
2) Da die Antwort vom Luftfahrtbundesamt noch aussteht, weiß ich immer noch nicht ob die Haftpflichtversicherung von Matthias dort greift oder nicht.
3) Auch bezüglich der Begrifflichkeiten bin ich noch nicht weiter
Und letzendlich geht es bei mir wie bei Drami um den Versicherungsschutz für den Verein.
Drami
Bezüglich der Vereinshaftpflicht sollten wir uns mal unterhalten.
Soweit ich das bei uns verstanden habe, ist die Vereinshaftpflicht nur bei Veranstaltungen sinnvoll. Ansonsten haftet jeder für sich selbst. Als Veranstalter müsste man dann aber überprüfen ob jeder versichert ist. Sogar beim Kindergartendrachenfest. Es müsste also bei ALDILIDL&CO eigentlich ein Hinweis auf die Drachen. Wobei die Herren das sicher nicht interessiert. Wie weit seid Ihr denn jetzt mit euerer Versicherung???
@ALLE wie haben andere Vereine das gelösst???