Versicherung Drachen verursacht Autounfall

    Da es ja Sonntag ( gestern ) so schön gekachelt hat waren einige Drachenflieger unterwegs.
    Da es nicht nur Unfälle aufgrund von umherfliegenden Ankern geben muß zeigt leider dieser Artikel.
    Unfall mit Drachen


    Schon immer wieder war ich mal dran eine Versicherung zu finden die den ganzen Verein für solche Schäden absichert.
    Hat jemand von euch dahingehende Erfahrungen? Auch was diese immer wieder zitierte 5kg Klausel angeht?


    Ach ja, und weiß jemand was das für ein Drachen ist.


    Vielen Dank im voraus.


    Christian

    Hi Christian,


    ich hab mir von meiner Haftpflicht schriftlich geben lassen, dass die den Zustand vor Inkraftreten dieser ominösen Novelle (Luftfahrtbundes-irgendwas :( ) wieder herstellen, d.h. meine Kites mit versichert sind (steht explizit drin im Schreiben). Ist die HUK Coburg.


    Wenn du sowas für nen Verein suchst, dann weiß ich aber auch keine Praxis-Tipps.

    Grüße aus Duisburg,
    Dave

    Ich wollte mir auch gerade ein neues Seil bestellen ;)

    Kitehouse Skymax .814 UL und VTD, Kitehouse Endorphin beta Aerostuff, Level One Jumping-Jack-Flash STD, Level One LTM UL und 2xSTD, HQ Breeze, HQ M-Light , Beck's Kiste ;)

    "Was bisher geschah" ( Titel der Kurzsammenfassung bei Mehrteilern ;)


    Früher waren Drachen bis 5 kG nicht versicherungspflichtig.
    D.h. viele Versicherung haben diese Drachen innerhalb der Haftpflicht einfach mitversichert.
    Jetzt sind die Drachen versicherungspflichtig. ( Zumindet dann, wenn die Änderungen Luftverkerszulassungsordnung uns betreffen - siehe weiter unten-) Eigentlich kein Grund für die Versicherungen die Drachen nicht mehr mitzuversichern. Lediglich für dich und mich als
    Halter gibt es eine Änderung. Vorher konntest du deinen Drachen versichern, jetzt musst du deinen Drachen versichern.
    - Und wenn wir mal ehrlich sind bei manchen Kandidaten auf der Drachenwiese weiß man auch das es bitter nötig ist- zurück zum Thema





    Nach Rückfragen an die Versicherung mit den "Vier grünen Buchstaben aus der Werbung, wo so ein Idiot mit Rasentraktor auf eine hübsche Maid zufährt" wurde mir dort mitgeteilt:

    Zitat

    Schäden von bis zu 3 Surf-, Kitesurf- oder Windsurfbrettern, sowie auch Lenkdrachen mit Buggy und Strandsegler sind bei unserer Haftpflicht Komfort Plus Versicherung mitversichert.
    Normales Fesseldrachen- und Lenkdrachenfliegen ohne ein Zusatzboard oder Buggy ist in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert.


    Eine zweite Anfrage bezüglich des Gewichtes ergab :

    Zitat

    In den Bedingungen steht weiterhin, dass für Lenkdrachen deren Fluggewicht 5 kg übersteigt, sowie für Strandsegler, die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, kein Versicherungsschutz besteht.



    Das bedeutet hier ist alles beim alten.



    Auch das von Matthias Raabe fortgeführte DCD Angebot habe ich mir angesehen. Und einige Infos die ihr hier lesen könnt habe ich auch von seiner Seite bzw. den Links von dort.


    Um zu wissen ob mir nun das Angebot von der oben beschriebenen Versicherung ausreicht oder ob ich lieber auf die Variante von Matthias umstelle habe ich eine Anfrage an das Luftfahrtbundesamt gestellt


    Zitat

    Daher würde ich gerne wissen ob:
    1) Fesseldrachen an einer Schnur ( sog. Einleiner ) mit Leinenlängen bis zu 100m
    2) Lenkdrachen mit 2 oder mehr Leinen mit Leinenlängen über 30m
    3) Lenkdrachen mit 2 oder mehr Leinen mit Leinenlängen unter 30m


    Luftfahrtgeräte im Sinne des Luftfahrtgesetzes sind und damit den Luftfahrthaftpflichtversicherungs-Bedingung unterliegen und ob das Eigengewicht des Drachens in irgendeiner Form für diesen Sachverhalt relevant ist.


    Weiterhin würde ich gerne wissen ob der Lenkdrachen in Verbindung mit einem Buggy, Skiern o.ä. auch noch diesen Bedingungen unterliegt.


    Der Grund dafür ist
    1) Die Bezeichnung Drachen wird landläufig auch für die grossen fliegenden Deltas an denen einer im Schalfsack hängt verwendet.
    Somit ist zumindest mir nicht klar, ob in amtlichen Bekanntmachungen mit "Drachen" unsere oder die anderen Drachen, die in meinen Augen unter Luftfahrtzeuge fallen sind gemeint werden. Soweit ich weiß wäre die korrekte Bezeichnung für unsere Drachen ( die eigentlich sowieso die einzig wahren sind ;) ) die Bezeichnung Fesseldrachen.
    2) Weiterhin gibt es an anderer Stelle eine Aussage über die Leinenlänge. d.h. unter 30m ist es wohl kein Luftfahrtzeug.


    Das Thema scheint wohl auch schwierig zu sein, da man mir antwortete das man sich vor einer Auskunft mit der Rechtsabteilung im Hause absprechen möchte. D.h. obwohl es viele von uns gibt hat wohl noch niemand dort gefragt.


    Weiterhin verwundert es mich, daß eine normale Haftpflichtversicherung wie die " Vier grünen Buchstaben " auch Schäden im Luftfahrtbereich mitversichert.
    Denn wenn wir durch das Fliegen der Fesseldrachen als Teilnehmer am Luftverkehr gelten werden diese wohl auch nur durch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung ( analog zur Kfz Haftpflicht ) gedeckt ( So wie sie von Matthias Raabe angeboten wird ).



    Also Ihr seht es sind noch ein paar Fragen offen, aber die Antworten die ich bekomme werde ich gerne hier kundtun.


    Grüße
    Christian

    Also bei meiner Haftpflichtversicherung steht unter Familie und Freizeit folgendes:


    Versichert sind Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen bis 5kg Fluggewicht, ohne Motor oder Treibsätze.



    Ich habe daraufhin meinen Versicherungsvertreter gefragt, ob Lenkdrachen mit inbegriffen sind. Was er mir bestätigt hat.

    Gruß aus Emsdetten
    André


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    Hallo Andre!

    Zitat

    Versichert sind Flugmodelle, unbemannte Ballone und ......


    und im Kleingedruckten steht dann: "...solange keine Versicherungspflicht bestent." und schon sind die Versicherungen raus. Aufpassen!!!

    Zitat

    Ich habe daraufhin meinen Versicherungsvertreter gefragt, ob Lenkdrachen mit inbegriffen sind. Was er mir bestätigt hat.


    Ich hoffe du hast es schriftlich!
    Wenn nicht - lade dir doch den Vordruck zur Anfrage an deine Versicherung bei uns auf der Homepage (Startseite gelber Kasten rechts) runter. Dann sollte man in einem Schadenfall auch abgesichert sein.


    Noch ein Tip: Bei meinen nachforschungen zu diesem Thema hat mir eine Versicherung angeboten: Wenn eine Private Haftpflichtversicherung das (fessel)Drachenfliegen nicht mehr mit versichert hat, so kann man zu den gleichen Bedingungen (der alten Versicherung) zur .......... wechsel wo das Drachenfliegen mit versichert ist. Das ........ seht für eine Versicherung die ich aus Wettbewerbsgründen hier nicht öffentlich nennen will. Bin aber gerne bereit sie in einer PM zu nennen.


    Gruß
    Michael

    Drami
    Genau so steht es bei mir im Kleingedruckten.


    Werde direkt mal auf deine HP gehen und mir den Vordruck runterladen.

    Gruß aus Emsdetten
    André


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    Zitat

    Original von Drami
    Ich hatte mich fast 2 Monate (Telefonate, Briefwechsel usw.) mit diesem Thema beschäftigt,


    und genau deshalb habe ich ohne weitere Prüfung das rund-rum-sorglos-Packet bei Matthias abgeschlossen. Wenn ich die 22 Euro, die mich dies gekostet hat, gegen meinen Stundenlohn rechne, dann mag ich mich wirklich nicht 2 Monate lang mit irgendwelchen Sachbearbeitern rumschlagen und denen erklären müssen warum manche meiner Drachen an die 20 Kilo wiegen...... :D


    Gruss
    Ralf

    versicherung hin - versicherung her!
    habt ihr mal darüber nachgedacht, dass jede versicherung
    eines regressabteilung (=schadensabwehrabteilung) hat?
    im falle des drachens auf der autobahn würden die sicher ganz fix einen fall von grober fahrlässigkeit stricken.


    ich denke mal, das gilt für viele einleinerflieger.
    bodenanker in den acker prügeln, drachen dran - fertisch!
    und nu ab zum grill und bierchen trinken!
    das ist der standard bei den einleinern.
    und in jedem falle grob fahrlässig.
    sicher darf man sich nicht aus der unmttelbaren nähe des
    drachens ( oder leine) entfernen. egal, ob man dann was retten könnte oder nicht).
    und wehe, es waren zwei drachen gleichzeitig am himmel.
    ist auch nicht zu versichern, da grob fahrlässig.


    auch die zweileiner sind betroffen.
    wer seinen flieger auf die wiese legt, ohne ihn mit hering o.ä. zu sichern, handelt ebenfalls zumindest fahrlässig.


    wer in der nähe von autos fliegt, wir auch keinen pfennig bekommen, wenn es zum schaden kommt.


    fazit:
    es ist müßig, über die verschiedenen versicherungen mit ihren "rundum-sorglos-abzockereien" zu diskutieren.
    besser ist: alle sicherheitsregeln einzuhalten.

    Hallo Ralf!
    Leider hast du mich nicht vollständig zitiert

    Zitat

    Zitat:
    Original von Drami
    Ich hatte mich fast 2 Monate (Telefonate, Briefwechsel usw.) mit diesem Thema beschäftigt,


    es fehlte:

    Zitat

    ......beschäftigt, weil Fragen dazu waren wegen einer Vereinshaftpflicht die wir als Verein ja abschließen müssen.


    Zitat

    und genau deshalb habe ich ohne weitere Prüfung das rund-rum-sorglos-Packet bei Matthias abgeschlossen. Wenn ich die 22 Euro, die mich dies gekostet hat, gegen.....


    Hier zu eine Frage: Gibt es denn bei Matthias auch eine Vereinshaftpflicht? Und wenn ja - was würde sie für 75 Mitglieder kosten?
    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal nach unter: Link zur Versicherung


    So wie es dort auf den Seiten steht gibt es "nur" eine Halter- und eine Veranstalterhaftpflicht!
    Von Vereinshaftpflicht wird dort nicht gesprochen.


    In den "Fragen und Antworten" findest Du aber auch folgendes:

    Zitat

    Unser Verein hat einen Vereinsdrachen. Wie können wir den versichern?
    Nehmt eine Versicherung (22 Euro) als juristische Person, das ist in diesem Falle die einzige und beste Lösung.

    Hallo an alle!
    Es geht schon um eine Vereinshaftpflicht, da wir ein Verein mit einer eigenen (gepachteten) Vereinswiese sind.
    Wir haben auch eine Versicherung, nur ist sie halt nicht für 22.-€ pro person ( x 75 Mitglieder = eine menge Kohle!) sondern erheblich Billiger. Und in diesem zusammenhang sind Fragen aufgekommen ob die Vereinshaftpflicht auch bei privatem Dachenfliegen der Vereinmitglieder in einem Schadensfall eintritt wenn die Private Haftpflichtversicherung einen Schaden ablehnt. Mit dieser Frage hatte ich so manchen Versicherungsvertreter an seine Grenzen gebracht! ;)
    Das Resultat ist: Nein sie tritt nicht ein! = deshalb der Bogen zur Anfrage bei der Privaten Haftpflicht.
    Ausnahme: Ein Drachenverein aus der Grafschaft hat es geschaft für seine Mitglieder eine zusatz Versicherung abzuschließen (2.-€ pro Mg) wo im Schadensfall die Vereinshaftpflicht einspring wenn die Private Hpv die Schadensregulierung ablehnt. Lieder ist eine ausweitung auf andere Vereine nicht möglich. :(
    Jetzt ist der Hintergrund bekannt, warum eine Anfrage bei einer Versicherung auch mal 2 Monate Zeit kosten kann.
    Gruß
    Michael

    Drami
    Ich könnte mir vorstellen, dass es gerade bei eurer Wiese schwierig ist eine Versicherung zu finden, da der Strom ja auch nicht weit weg ist. Da ist ja auch schon der ein oder andere reingeflogen. Wie sieht es in dem Fall eigentlich mit der Haftpflicht aus?

    Gruß aus Emsdetten
    André


    Stacker6, Bad Widow, High Level New Age Std.-Vtd.-UL., M-Quad, Flashlight, Paradox, Obsession II, Jam Session Millenium Vtd., Hot Stripe, Shadow


    Ich persönlich bin privat auch über Matthias Raabe und die DCD-Nachfolgeversicherung versichert. Als Verein Himmelsstürmer Kassel e.V. haben wir eine Vereinshaftpflicht über die R & V

    Zitat

    Original von Drami
    Hier zu eine Frage: Gibt es denn bei Matthias auch eine Vereinshaftpflicht?


    frage am besten Mathias in wie weit Euer e.v. (somit als juristische Person) anerkannt wird.
    Aus DCD Zeiten weiss ich, dass der Versicherungsmensch seinerseits recht "large" unseren Wünschen gegenüber ist....


    Gruss
    Ralf