Kennst sich jemand mit Fördervereinen aus?

  • Hallo,


    Ich habe eine Idee, die sich vielleicht sogar umsetzen lässt. Mir fehlen aber viele Informationen, etwas habe ich schon nachgelesen. Das summiert sich aber nur zu einem Halbwissen und bevor ich jetzt mein Gdankenspiel fortsetze , will ich darüber mehr Klarheit haben


    Speziell ein paar Punkte sind wichtig:


    Wie stellt man eine Gemeinützigkeit her und kann sie nachweisen?
    bringt es Schwierigkeiten wenn die Mitglieder räumlich weit auseinander wohnen?
    Welche Zusammenkünfte sind zwingend erforderlich und wer muß daran teilnehmen? (Hauptversammlung? usw.)


    Wer, wie, wo, muß was getan werden zur Gründung?

    Welche Grundvorrausetzungen müssen erfüllt werden?




    Mikeno wäre jetzt ein echter Favorit ;)

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Alle folgenden Aussagen sind allgemeiner Natur und beziehen sich nicht auf einen konkreten Fall, auch können sie stellenweise etwas ungenau sein. Sie resultieren aus der Lektüre der Bücher "Vereinsrecht" (von Burhoff) sowie "Steuerrecht der Vereine" (von Schleder). Die genannten Bücher gefallen mir persönlich sehr gut ;-).


    Zitat

    Original von Achim X
    Wie stellt man eine Gemeinützigkeit her und kann sie nachweisen?


    Dafür muss die Satzung grundsätzlich bestimmte Formulierungen aufweisen. Das Finanzamt prüft dann die Satzung und bescheinigt darauf basierend die Gemeinnützigkeit. Es ist klar, dass man sich dann auch an die Satzung und die Regelungen für die Gemeinnützigkeit halten muss. Dies wird vom Finanzamt überprüft.
    Die Frage ist aber, ob eine Gemeinnützigkeit überhaupt erforderlich ist? Durch die Gemeinnützigkeit erhält man einige steuerliche Vergünstigungen, ist im Gegenzug aber auch ggf. eingeschränkt, da man stets prüfen muss, ob sich eine Handlung mit der Gemeinnützigkeit verträgt. Kleine Vereine, die sich nicht wirtschaftlich betätigen, keine nennenswerten steuerpflichtigen Umsätze, keine Angestellten, kein größeres eigenes Vermögen usw. haben, haben in der Regel sowieso nichts mit dem Finanzamt zu tun. Gemeinnützigkeit aus steuerlichen Gründen scheidet da also aus. Es bleibt noch die damit ggf. verbundene Möglichkeit Spenden mit Spendenquittungen zu sammeln. Ansonsten kann es natürlich noch "Prestigegründe" geben.


    Zitat

    bringt es Schwierigkeiten wenn die Mitglieder räumlich weit auseinander wohnen?


    Eigentlich nein. Schwierigkeiten gibt es nur insofern, dass man sich für die Gründungsversammlung und ggf. später Mitgliedsversammlungen treffen muss.


    Zitat

    Welche Zusammenkünfte sind zwingend erforderlich und wer muß daran teilnehmen? (Hauptversammlung? usw.)


    Gründungsversammlung zu Beginn; danach regelmäßige Mitgliedsversammlungen (wann bzw. wie oft wird in der Satzung geregelt; z.B. jährlich oder beim FLD haben wir alle 2 Jahre, daneben sind auch außerordentliche Mitgliedsversammlungen möglich; normalerweise wird der Vorstand durch die Mitgliedsversammlung gewählt; bei kleineren Vereinen könnte vielleicht sogar eine Mitgliedsversammlung per Skype/Teamspeak möglich sein, ob das wirklich erlaubt ist, weiß ich jedoch nicht; muss ggf. die Satzung regeln); Vorstandssitzungen


    Zitat

    Wer, wie, wo, muß was getan werden zur Gründung?


    1. Erstellung der passenden Satzung
    2. Gründungsversammlung, wo in einem (formlosen, aber schriftlichen) Vertrag von den Gründungsmitgliedern die Satzung akzeptiert und die Eintragung ins Vereinsregister (und damit die Erlangung der Rechtsfähigkeit) vereinbart wird; die Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein; es sollten 7 Mitglieder vorhanden sein, da erst dann eine Eintragung ins Vereinsregister möglich ist
    3. Wahl des Vorstandes gemäß Satzung
    4. Anmeldung zum Vereinsregister (zuständig ist das Amtsgerichts des in der Satzung genannten Vereinssitzes); die Anmeldung muss durch die Vorstandsmitglieder vorgenommen werden (via Notar); dabei sind die Satzung, der Gründungsvertrag sowie das Protokoll der Gründungsversammlung einzureichen
    5. Hat das Amtsgericht keine Einwände erfolgt die Eintragung und der Verein erhält den Zusatz e.V.

    Zitat

    Welche Grundvorrausetzungen müssen erfüllt werden?


    Siehe oben: Satzung, min. 7 Gründungsmitglieder

    Christian


    Man wandelt nur das, was man annimmt.
    (Carl Gustav Jung)

  • Wenn ich mich richtig erinnere sollten die Infos von Christian/Milidur richtig sein.


    Die meiner Meinung nach spannenden/schwierigen Stellen in einer Satzung:
    - Wahlrecht und Organe: Wie setzt sich der Vorstand zusammen und welche Rechte/Macht/Pflichten hat er? Welche Rechte/Pflichten hat das einzelne Mitglied? Welche Organe gibt es? Wie werden Ausgaben /Aktionen/... im Einzelfall legitimiert (i.A. Delegation an Verantwortliche, die Handlungsfreiheit genießen bis zur Entscheidung durch alle Mitglieder).
    - Was für Mitgliedschaften gibt es (ordentlich, förder,...)


    Je nach Aufgaben/Ziele/angestrebten Tätigkeiten kann imho die Frage der Organisation schwierig werden.


    Verschiedene Beispielsatzungen kann ich Dir bei Bedarf eventuell besorgen.

    Grüße aus Duisburg,
    Dave

  • danke, für die Informationen.
    ich nehem auch geren das ABgebot an von Dave mit den Beispielsatzungen Und die Telefonnummer von Mikeno ist auch schon da. :)

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......