HILFE !!!!
wo sind die Juristen (-oder die, die sich mit sowas auskennen [gelbe Seiten])
ich brauche kurzfristig Eure hilfe im Bezug auf ein Ballon-Event zur Hochzeit meiner Schwester.
Das Event besteht aus dem steigenlassen von ca. 100 Stk. Helium gefüllten Kinderballoons ( Durchmesser bis ca. 30 cm, zeitgleich einzeln gestartet, nicht gebündelt).
Befestigt werden an den Balloonschnüren brennende handelsübliche Wunderkerzen für einen wunderschönen Effekt bei Nacht.
Da sich in unmittelnbarer Nähe, ca. 20 km entfernt, ein Flughafen (FMO Greven) befindet, und die Einflugschneise gefährdet ist, habe ich mich bereits bei einem mir persönlich bekannten Fluglotsen des oben genannten Towers gemeldet, der dies Towerintern eintragen wird und mir eine Freigabe erteilt hat.
Bedingung ist, Nachts ca. eine halbe stunde vorher im Tower anrufen und Freigabe nochmals bestätigen lassen.
Somit denke ich, das Luftsicherheitstechnisch nichts anbrennen kann.
FRAGE:
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muß ich noch was beachten?
Die Brandgefahr schätze ich mal als gering ein, da die Ballons ja hochfliegen, und bis die runterkommen, sollte die Wunderkerze aus sein. Sollte dennoch eine Wunderkerze einen anderen Balloon zerstören, gehe ich nicht davon aus das ein Feld oder Ähnlich abbrennt (bei dem regen in den letzten Tagen).
muß ich also noch was machen?????
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten