Meinungen zum Verkaufsboard

  • ich denke aber im allgemeinen das das verkaufsboard hier auf vertrauen beruht, denn wie soll ein tatsächlicher verkauf nachgewiesen werden, angenommen du kaufst nen drachen bei jemanden hier, du bekommst ihn, es ist was net in ordnung, und was machst du dann?? nix pech gehabt, wenns der verkäufer drauf anlegt sagt er, er wüsste von keinem verkauf, fertig basta und du stehst da.[ot]

  • So, das habe ich mal abgetrennt. Leif bezieht sich - Thema gelöscht - und wahrscheinlich auf mein OT Post.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Leif... das Thema ist so alt wie das Forum.


    Ich verstehe deine Probleme nicht.
    Meine Banküberweisung kann ich doch nachweisen, oder?
    Wenn ich ein Paket verschicke, habe ich einen Einlieferungsnachweis.


    Die meisten User sind untereinander -zumindest schon von den Posts her- bekannt. Ein Einmalposter der als erstes im Verkaufsboard postet wird bei mir kein Glück haben. - Es sei denn, er handhabt es so wie ich es auch mache.
    Innerhalb einer angemessenen Frist nehme ich jeden (unbeschädigten) Drachen gegen Erstattung der Portokosten zurück. Basta.
    Eine persönliche Übergabe auf der Wiese ist natürlich besser.

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

  • Zitat

    nix pech gehabt, wenns der verkäufer drauf anlegt sagt er, er wüsste von keinem verkauf, fertig basta und du stehst da.


    Da Jens aber nunmal ein Gewerbe betreibt, den Drachen aber aus seiner privaten Schatulle verkauft, kann ich gut verstehen, dass er die Gewährleistung ausschließen möchte/muss. Als Händler dürfte er so etwas nämlich nicht.



    Eine ganz passable Erklärung findet man hier

    "Weit, weit ,weit von hier, hier vor meiner Tür,saß ein Mensch, wohl ein Kind,
    schickte Drachen in den Wind, malte in die Wolken Geister.
    " Rio Reiser

  • Kann den Post von Schmendrick nur unterschreiben...


    Ich habe einmal Pech gehabt, aber im Endeffekt hat es sich dann, nach weniger schönen geschichten, zum Guten gewendet...


    Ansonsten hab ich nur gute Erfahrungen gemacht, und ich hab schon viel hier gekauft, sei es Drachen, Hefte, Schnüre, Taschen, Zubehör, etc pp..


    Und verkauft hab ich auch schon einge Sachen, und da ist bis jetzt alles glatt gelaufen, und selbst wenn mal was schief gehen sollte, kann man fast alles vernünftig regeln...


    Und wenn es mir möglich ist, fahre ich gerne den Drachen abholen, da kann ich dem Käufer direkt sein Geld geben, der Drachen ist nicht auf dem Unsicheren Versandweg, und ich kann ihn mir noch vorher anschauen...


    Aber im Endeffekt ist es wie im realen Leben, vertrau auf deinen Menschenverstand, wenn dir ein Angebot merkwürdig vorkommt, lass die Finger davon...

    Greetz


    Wissen ist Nacht!


    Eines der gefährlichsten Geräusche, die man machen kann, ist laut denken.

  • Zitat

    Da Jens aber nunmal ein Gewerbe betreibt, den Drachen aber aus seiner privaten Schatulle verkauft, kann ich gut verstehen, dass er die Gewährleistung ausschließen möchte/muss. Als Händler dürfte er so etwas nämlich nicht.


    Oder anders ausgedrückt, als Privatmann darf er das. Deswegen auch mein Hinweis.
    Guter Link übrigens. :H:


    Zitat

    ..Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren)...

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......

  • Ist auch hier kein InternetAktionshausTauschbörsenDingsda sondern das Verkaufsboard ist sozusagen ein "AddOn" zum Drachenforum und das Verkaufsboard ist ausschließlich für Privat(ver)käufe s. Boardüberschrift:

    Zitat

    Verkauf
    Private Verkaufsangebote - bitte nur einen Artikel pro Thread anbieten!


    Von daher kann man doch den Auschluß jeder Gewährleistung weglassen. Den meisten hier kann man auch vertrauen, so ist zumindestens meine Erfahrung. Wenn mir etwas dubios vorkommt kauf ichs nicht, wenn ein Drachen in einem Laden fast so günstig ist wie in einem Verkauströöd kaufe ich ihn im Laden neu und weise nicht explizit darauf hin. Seinen Verstand sollte man bei jedem Kauf benutzen nicht nur hier.
    Ich sehe trotzdem nicht das Verkaufsboard als Plattform für Betrüger. Deren Angebote, falls es die überhaupt gibt, verschwinden in der Regel für immer auf einer Serverfestplatte und waren nie wieder gesehen.....


    Habe vergessen, was ich eigentlich sagen wollte, von daher..... :SLEEP:

  • @mojo
    das problem ist eben, wenn jemand händler ist, er muss explizit machen, ob er als händler auftritt oder als privatmann. dies gilt übrigens auch im wahren leben, wenn dir gegenüber jemand als händler auftritt, und ihr z.b. aus flachs ein preis von 2 bier für ein auto ausmacht, den kauf per handschlag besiegelt und ihr zeugen habt, dann ist das ein gültiger kaufvertrag. da hilft dann kein..."aber war doch nur flachs" oder "... so billig würd ich das doch nicht verkaufen". mündliche kaufverträge sind ebenso bindend (wenn nicht sogar noch stärker) wie schriftliche verträge. sowas muss man als verkäufer immer beachten, dann kann einem auch niemand was ;)
    ciao
    Ralf

    eigentlich heisse ich _smurf_ ...


    "nothing left to lose" j. j. and k. k.


    Kampfdrachen

  • Zitat

    Von daher kann man doch den Auschluß jeder Gewährleistung weglassen. Den meisten hier kann man auch vertrauen, so ist zumindestens meine Erfahrung.


    Ja aber! ;)


    Leider gibt es schwarze Schafe, auch unter uns. Und wenn sich jetzt so ein schwarzes Schaf einen schönen Drachen aus unserem schönem Verkaufsboard aussucht, bezahlt und nach 11 Monaten meint er müsse noch Gewährleistungsansprüche geltend machen? Und das ganze nur, weil der Verkaufer das nicht ausdrücklich ausgeschlossen hatte?


    Meine persönliche Meinung ist natürlich auch, dass es (gerade hier) nicht nötig sein sollte, dass man sich Gesetzestexte um die Ohren haut, aber leider (oder zum Glück) ist das Forum kein gesetzesfreier Raum. Ich habe einige meiner besten Drachenkäufe hier getätigt und alle ohne Probleme abgewickelt, teilweise hatte ich die Drachen, bevor das Geld beim Verkäufer sein konnte. :H:


    Aber darum geht es hier ja auch nicht. Ich persönlich würde mich, genau wie Jens, dagegen absichern, spätere Gewährleistungsansprüche erfüllen zu müssen.
    Was natürlich nicht heisst, das vereinbarte und beschriebene Qualitätsmerkmale nicht mit der gelieferten Ware übereinstimmen. Wenn man übers Ohr gehauen wurde, würde sich das sehr sehr schnell rumsprechen... und einen solchen Drachen würde persönlich zurückbringen. :D

    "Weit, weit ,weit von hier, hier vor meiner Tür,saß ein Mensch, wohl ein Kind,
    schickte Drachen in den Wind, malte in die Wolken Geister.
    " Rio Reiser

  • Genau ;)


    Aber nachdem ich festgestellt habe, das die Witwe mich eh nicht so dermaßen begeistert, das ich sie behalten mußte, ist es halb so wild ;)

    Greetz


    Wissen ist Nacht!


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  • sagte ja normalerweise sollte das auf gegenseitigem vertrauen beruhen, was es meiner meinung auch tut, den eine gesetzliche handhabe, gegen einen betrüger in so nem board für privatverkäufer gibt es nicht und wenn würde diese sehr schwer durchzusetzen sein

  • Zitat

    gegen einen betrüger...


    wenn es ein Betrug ist - und das lässt sich rechtlich prüfen - hast du immer alle gesetzlichen Möglichkeiten. Ich würde mich auch ncht scheuen einen Anwalt einzuschalten, wenn ich der Meinung bin, ich bin im Recht.
    Es spricht überhaupt nichts dagegen hier ein Rückgaberecht gegen Erstattung der Portokosten zu vereinbaren. Wenn der Verkäufer was dagegen hat ist es sein Problem - und mein Mißtrauen ist geweckt.


    Ich glaube das manchmal einfach nur die subjetive Angst vorherscht.
    Wenn ich kein Ridiko eingehen will, gehe ich in den Laden oder bestelle im Internet mit vollem Rückgaberecht.


    Hier im Board sollte jeder einen Vertrauensvorsprung geniessen - wenn ich dies dem Verkäufer nicht entgegenbringen will oder kann - Finger weg!

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


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  • Und noch eine Runde?


    Niemand ist gezwungen im Verkaufsbord etwas zu kaufen, oder anzubieten. Ähnliches gilt für das Ankaufsboard. Bei Schwierigkeiten stehen die normalen rechtlichen Mittel zur Verfügung.


    Wer sich nicht sicher fühlt, muß auf ein Angebot nicht eingehen und braucht auch keine Kommentare schreiben.
    soweit meine Meinung dazu.

    Gruß
    Achim


    Wirkliche Intelligenz beginnt dort, wo man erkennt, dass es mit dem eigenen Unterscheidungsvermögen nicht so weit her ist......