Drachen-Haftpflicht

  • Hallo Freunde, den folgenden Text hab ich von der Website des DC Baar heruntergeholt. Wie denkt Ihr darüber? Müssen wir jetzt eine neue Versicherung abschließen?
    Hier das Zitat:


    Für Luftfahrzeuge aller Art besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht (wie z.B. für Kfz). Ausgenommen davon waren bisher Fluggeräte (Modellflugzeuge, Drachen etc.) bis zu 5 kg Gewicht. Seit dem 11. August 2005 ist eine novellierte Luftverkehrs-Zulassungsverordnung in Kraft. In dieser fehlt nun diese Ausnahmeregelung.
    Dies bedeutet:
    Sämtliche Drachen sind, sobald die Schnur so lange ist, dass sie theoretisch höher als 30 Meter steigen können, versicherungspflichtige Luftfahrzeuge.
    Versicherungsgrundsatz ist, dass keine freiwillige private Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt für die Fälle in denen eine separate Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist ( wie z.B. für Kfz und neuerdings für Drachen).
    Das Problem wird zur Zeit von den einzelnen privaten Haftpflichtversicherungsanbietern noch unterschiedlich gehandhabt. Während bei einigen der Versicherungsschutz wegfällt, gewähren ihn andere noch aus Kulanzgründen, da sich das Risiko für sie ja nicht erhöht hat.
    Das Problem „Drachen & Co.“ ist beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig seit einigen Tagen bekannt. Abklärungen mit dem Bundesverkehrsministerium sind im Gange.
    Wann es eine neue verbindliche Regelung gibt und wie diese dann aussehen wird, ist noch nicht bekannt.
    Damit Ihr bis dahin vor unangenehmen Überraschungen sicher seid, setzt Euch mit Eurer privaten Haftpflicht in Verbindung und erkundigt Euch, wie diese das Problem handhaben.