Landschaftsschutzgebiet

    Hallo.
    Ich weiß zwar nicht genau ob das hier hin gehört, aber egal...


    Meine Frage ist folgende... Darf man in einem Landschaftsschutzgebiet fliegen gehen oder nicht? Bei uns in Dinslaken und Duisburg sind die Rheinwiesen seit kurzem zu einem Landschaftsschutzgebiet (kein Naturschutzgebiet) ausgewiesen worden.

    Habe ich gefunden:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet


    Zitat

    oder Flussauen, die oft und gerne zur Erholung genutzt werden.


    Drachenfliegen ist ja keine Sportart, sollte also unter den Begriff der Erholung fallen. In solchen Fällen beinhaltet die Nachfrage ja die Möglichkeit der negativen Antwort; auf was die sich jeweils beruft kann vollkommen willkürlich sein. Wenn's aber mal verboten ist, kommt man schwer wieder zurück. Wir fliegen sogar in einem Naturschutzgebiet, dort wäre das Drachenfliegen wirklich verboten, ist aber an bestimmten Stellen ausdrücklich erlaubt. Ich würde fliegen, wer's verbieten will, soll beweisen das er das Recht dazu hat.


    Erik


    ALLERDINGS sehe ich gerade, das WhiteEagle 4-Leiner-Matten fliegt. Meine Antwort oben habe ich in Gedanken an uns harmlose Trickburschen geschrieben. Das Unruhestiftungs- und Unfallpotential mit den Matten ist wohl höher, die Toleranzschwelle der Landschaftsschutzgebietmitbenutzer, auch der vierbeinigen und geflügelten, aber niedriger. Ist bestimmt vieles auch abhängig vom Verhalten des Fliegers.
    - Editiert von datenland am 14.02.2006, 22:49 -

    "Kann ich bitte Deine Kekse haben?"

    Das hab ich auch gefunden Geoinformatik-Service der Uni Rostock:

    Zitat

    Der durch behördliche Verordnung gegen willkürliche und verunstaltende Veränderungen geschützte Teil einer Landschaft.


    Das deckt sich mit dem Wikipedia-Eintrag:

    Zitat

    Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen


    Solange beim Kiten nichts kaputt geht und keine Tiere gestört werden, sollte das erlaubt sein. D.h. besondere Rücksicht auf Brutstätten nehmen, den Boden/die Wiese nicht zerstören, keine lauten Drachen, und imho sollte das gehen. Bin aber auch kein Rechtsexperte...


    Eventuell könnte man nachfragen was der Schutzzweck ist. Tiere, Landschaftsart, Kulturlandschaft... und sich dann selber Gedanken machen, inwieweit man da dem Schutz widerspricht. Weckt zumindest keine schlafenden Pferde (oder Geister, oder wie heißt das?).

    Grüße aus Duisburg,
    Dave

    Normalerweise gibt es bei der Stadt eine Landschaftsschutzsatzung (jaja, wir sind in Deutschland). Die kann man beim Planungsamt oder beím Katasteramt einsehen oder sogar anfordern. Manche Städte bieten solche Dokumente sogar auf ihrer Heimseite an. In der Satzung kannst du nachlesen, was der Schutzzweck ist. Wenn es sich lediglich um Veränderungen der Landschaft geht, ist imo das Drachenfliegen nicht schädlich. Das gilt solange, wie man sich nicht von seinem Drachen über die Wiese ziehen läßt und damit die Landschaft durch Schleifspuren verändert. Also nicht fragen, sondern selbst nachlesen und entscheiden.

    Landschaftsschutzgebiet heisst dass nichts unternommen werden darf was die Landschaft verändert.
    Drachensteigenlassen gehört nicht dazu und ist demnach dort erlaubt.


    In Naturschutzgebieten ist das Betreten abseits von Wegen verboten und das Drachensteigenlassen erst Recht.
    Wenn man dabei erwischt wird wirds teuer.


    Grüße Bernd

    genau wie BerndFfm es schreibt ist es richtig. ich hab damals (als die kelsterbacher wiese verboten wurde) stundenlang die satzung vom landschaftsschutzgebiet studiert.


    als ich dann (mit ruhigem gewissen wieder zur wiese bin ... und der idiotische waldschrat mich kicken wollte, hab ich ihn mal gefragt, an welcher stelle in der satzung steht dass ich hier nicht fliegen darf. er antwortete (überheblich) es sei naturschutzgebiet.


    ich zeigte ihm darauf das schild (vorne an der straße "landschaftsschutzgebiet") ... er konnte nicht mehr wechseln und fuhr mit nem dicken hals davon :-O

    Da das Wittenberger Drachenfest ja auch in einem "Landschaftsschutzgebiet" statt findet kann ich zu diesem Thema beisteuern, das:


    - wir zum "normalen Fliegen" (es geht jemand auf die Wiese und läßt Drachen steigen oder fliegt Lankdrachen) KEINE Genehmigung benötigen.
    Dies Stellt "Keinen Eingriff in Natur und Landschaft" dar und ist zulässig.
    Dies ist zumindest die Begründung zur Erlaubnis in Wittenberg (und ich würde das nicht als ALLGEMEINGÜLTIG darstellen).


    Für das Drachenfest ist die Sache nicht so einfach...... dazu hat es einem ordnerfüllenden Schriftverkehr bedurft der in einer 9-Seitigen "Erteilung einer naturschutzrechlichen Befreiung und einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis" für den Zeiraum des Festes außerhalb der Brutzeit von Bodenbütern endete. "Deutschland ist schön :H: :H: :H: :D -D "


    In einem "Naturschutzgebiet" ist das Drachenfliegen in Deutschland generell verboten !!!!
    So viel ich weis gilt das auch für Östereich. Von anderen Ländern fehlt mir die entsprechende Info.


    so long