Wer zahlt oder muß zahlen??

  • Was passiert wenn Ihr auf der Wiese von einen Drachen verletzt werdet oder Ihr verletzt einen mit den Drachen.


    1) Was ist wenn die Wiese für das Drachenfliegen freigegeben ist,heißt es dann auf eigene Gefahr?


    2) Tritt bei Verletzungen die normale Haftpflichtversicherung ein??


    3) Oder gibt es spezielle Versicherungen für den Drachensport

    Mit windigen Grüßen Stefan
    Meine Sucht REVOHOLIKER

  • Hi Stefan,


    Punkt zwei ist richtig. Wenn "Du" einem dritten einen Schaden zufügst, haftest du mit deiner Haftpflichtversicherung.
    Anders natürlich bei offiziellen Events, wie Drachenfeste und so.....


    Dies unter vorbehalt, bin kein Versicherungsexperte ;)

    Gruß von Thomas aus Dortmund


  • 2) Bis maximal 5kg oder waren es 15kg, hoffe mal letzteres :-O

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von Nixblicker
    2) Bis maximal 5kg oder waren es 15kg, hoffe mal letzteres :-O


    Meinst du den normalen versandt für 6,00€ oder ist es Speergut
    Gruß


    Olli

    Windige Grüße aus Goslar - Heike und Olli

  • Zitat

    Original von isolight


    Meinst du den normalen versandt für 6,00€ oder ist es Speergut
    Gruß


    Olli


    Ähm, ich lass den Drachen, wenn schon, denn schon selber der Zielperson auf den Kopf fallen, das macht nicht DPD für mich :-O


    Es geht hier um Haftpflicht, nicht um Versand ;)

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

  • Zitat

    Zitat:
    Original von Nixblicker
    2) Bis maximal 5kg oder waren es 15kg, hoffe mal letzteres :-O


    ...also nach Aussage meines Versicherers sind Schäden die mit dem Drachenfliegen zu tun haben bis 5 Kg Fluggweicht des Drachens versichert.


    @Mystik
    Es kostet normalerweise nur ein Telefonat bei deinem Versicherer, um genau festzustellen wie das in deiner Haftpflichtpolice geregelt ist.
    Ich habe mir eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, die ich für einen etwaigen Schadenfall in der Drachentasche habe.
    Las auch prüfen ob die Police so im Ausland gilt. Manche Versicherer schränken für Schadenfälle im Ausland die Haftungssummen ein.

  • zur haftplichtversicherung


    ich hatte mal ne haftplicht in der ich extra das kitesurfen verichert habe, da dies nicht includet war
    andersrum die hatten keine ahnung was das fürn sport ist nachdem ich dann fotos geliefert hatte und die dann meinten das es kein flugsport ist nahmen die es dann kostenlos in die haftplicht mit rein
    das kann aber auch anders gehen kitesurfen = flugsport sehr teuer versicherungswillkür eben


    man sollte aufpassen und sich den einschluß von lenkdrachen in versicherung !!!!!!!!!!!schriftlich bestätigen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    ohne wenn und aber, so das es nacher kein schlupfloch gibt


    wären die lenkdrachen spielzeuge (von gesetzwegen her) sollten sie mit drin sein


    da unsere lenkdrachen sportgeräte sind und auch risikosportart eingestuft werden können (versicherungwillkür)
    könnte da auch haftungauschluß bestehen!!!!!
    d.h. im dümmsten fall wird eure versicherung den hapftplichtschaden bezahlen aber den entstandenen schaden sich wieder zurück
    holen deswegen sich versicherungdeckung ::::::::!!!!!!!!!!!schriftlich bestätigen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    gruß anders
    - Editiert von Anders am 14.11.2005, 00:08 -

    Fly high and be friends

  • Also zu 2.: Die 5 KG stimmen auf jeden Fall. Normales Drachenfliegen ist also bis 5Kg (ohne Motor) WELTWEIT versichert. Privathaftpflicht hat immer weltweite Deckung. Spielt dabei keine Rolle ob Wiese freigegeben ist oder nicht.(Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit!) Weiterhin ist zu sagen das es Versicherer gibt die nur bis 30m GESAMT!Länge des Gespanns versichern, da alles drüber "Luftfahrtrisiko" ist.(Kein Witz) Im Schadenfall wird nachgemessen. Wer also auf Nummer sicher gehen will sollte nicht mehr als 25m Leinenlänge benutzen - bei Matten kommt es auch stark auf die Waagelänge an. Hersteller sichern sich hier von vornherein ab und liefern in der Regel mit 20m aus. Alles weitere ist dann jedem sein eigenes Ding.
    Kitesurfen gilt in der Regel als mitversichert da in den AHB(Allgemeine Haftpflicht Bedingungen - gelten für alle Versicherer gleich) i.d.R. Windsurfgerät also auch Schirm und Board analog zur Surfbrettern als mitversichert gelten. Gilt jedoch NICHT für TractionKiting an Land. Hierbei sollte man beim Buggyfahren ein spezielle BuggyHaftpflicht abschließen(bei manchen Versicherern auch gratis in der PHV mit drin) oder sich wie oben erwähnt schriftlich bestätigen lassen. Fürs Boarden isses ähnlich - es gibt aber derzeit(meines Wissens) keine spezielle Boardhaftpflicht.
    Man sollte in jedem Fall mit seiner Versicherung VORHER sprechen, wenn man solche "kranken" Dinge(Traction) regelmässig macht. ;)
    Mahlzeit!!
    Der Versicherungsexperte