Ab wann ist ein Drachen zulassungspflichtig?

    Hallo!


    Beim lesen des Thread zum Thema "Wie schwer ist ein Saul/Cody?" stellte sich mir die Frage, ab welchem Gewicht ein Drache ein zulassungspflichtiges Luftfahrzeug sei.


    Dort wurde mir gesagt, ab 5kg. Kann mir jemand genauer erklären, welche Konsequenzen das ganze hat, wenn ein Drache dieses Gewicht überschreitet?


    Und was muß ich genau wiegen? Nur den Drachen? Auch die Leine? Das Gesamtsystem bis zum Bodenanker?


    Noch undurchschaubarer wird das ganze für mich bei meinem "Mini-Cody-System". Gehen wir mal davon aus, ich hab das mal irgendwann fertig, dann hab ich einen Pilotdrachen, 5 Kettendrachen und einen Lifterdrachen in der Luft, am Lifterdrachen einen Korb mit Winde und Akkus und RC-Empfänger. In der dicken Leine die Konen als Stopper!


    Was muß ich bei so einem System alles wiegen? Was bestimmt ob das System zulassungspflichtig wird? Ich würde dann ja auch die 100m Höhenfreigabe nutzen. Ist doch sicher auch ein Versicherungsproblem...


    Tschüss
    Tiggr (aka Marcus)

    Gabs da nicht irgendwo auch was hinsichtlich der Versicherung? Ich dachte es wären 15kg :-o Denn so ein Gespann zählt ja wohl auch als ein Drachen und da knack ich die 5kg auch - aua.

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

    Zitat

    Beim lesen des Thread zum Thema "Wie schwer ist ein Saul/Cody?" stellte sich mir die Frage, ab welchem Gewicht ein Drache ein zulassungspflichtiges Luftfahrzeug sei.


    *ggg* *brüll*
    Bitte nicht........*lach*
    Ich habe mal versucht eine Baumusterabnahme beim Luftfahrt Bundesamt für meine Drachen zu beantragen.


    Es ging damals um das Nachtflugverbot in Malmsheim. :-O :-O :-O


    Ich schmeiß mich Heute noch weg........*rofl*


    Die wollten mich einweisen lassen.
    Vergiß es............ :=(


    Gruß
    Frank

    Bei den Modellfliegern gab es früher eine Zulassungsgrenze bei 20 kg. Mittlerweile ist diese auf 25 kg erhöht worden. Siehe hier.


    Wenn es sich in unserem Fall auch um Drachen handelt, würd ich mir jetzt keine großen Gedanken machen.


    BTW: Ob der Mega-Ray wohl eine Zulassung hat???

    Gruß
    Volker

    Zitat

    Original von Tiefflieger
    Bei den Modellfliegern gab es früher eine Zulassungsgrenze bei 20 kg. Mittlerweile ist diese auf 25 kg erhöht worden. Siehe hier.
    Wenn es sich in unserem Fall auch um Drachen handelt, würd ich mir jetzt keine großen Gedanken machen.


    Dort steht:
    "Die Zulassungspflicht für Flugmodelle gilt jetzt erst ab 25 kg, die Obergrenze liegt bei 150 kg."


    Jetzt treiben wir das mal weiter. Wikipedia zum Stichwort -Modell-:
    "In den Ingenieurwissenschaften versteht man unter einem Modell die Nachbildung eines technischen Erzeugnisses in verkleinertem Maßstab, jedoch nicht unbedingt mit denselben geometrischen Details wie die Großausführung, sondern mit denselben dimensionslosen Kennzahlen."


    Als anerkannter Quertreiber und Querdenker, sehe ich aber in den meisten meiner Drachen keine verkleinerten Nachbauten von irgendwas, sondern Orginale. Es gibt z.B. von meiner Pure 3XL(gut, die ist noch nicht so schwer) kein großes Vorbild.
    Wenn ich jetzt, um mal bei den Einleinern zu bleiben, z.B. von der Five-Star-Box eine gaaaanz große 30Kg-Version bauen würde, dann wäre das doch nach obiger Definition kein (Flug-)Modell.


    Was wäre es denn dann?
    Und welche bürokratischen Hürden müsste ich vor dem Start nehmen?
    #schwarzer Humor#
    Und was mache ich mit den Resten der 747, wenn diese dann gefangen und eingewickelt in Trümmern hier auf dem Acker liegt? :T
    #schwarzer Humor#

    Zitat

    Original von longline
    ... die 5 kg Klausel ... bei der Haftpflicht.
    Alles was über 5kg ...


    Zum Thema Versicherung der Drachen habe ich mich anno 1996 mal schlaugemacht. Bei der Suche nach einer entsprechenden Haftpflichtversicherung habe ich damals herausgefunden:


    1. i.dR. sind Drachen bis zu einem Fluggewicht bis 5 Kg durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt.
    2. Das Fluggewicht bezieht sich hierbei nur auf den Drachen! Zus. Gewicht durch die Flugschnur, Bodenanker etc. werden nicht berücksichtigt.
    Ob die Waage dabei zum Drachen oder zum übrigen Material gerechnet wird, weiss ich nicht. (Wohl dem der einen Drachen mit einem Anknüpfpunkt fliegt, da ists ja eindeutig. ;)


    Wie die einzelnen Versicherungen das genaue Fluggewicht bestimmen, sollte man ggfs. direkt mit der eigenen Versicherung abklären.


    In Marcus' Fall mit dem Cody-train würde ich eine empfehlen eine spezielle Versicherung abzuschliessen. Gibts/gabs nicht von Drachenclub "Aeroflott" ein Angebot für Drachen mit einem Gewicht bis 20 Kg?!
    Des weiteren scheint die Drachenfliegerversicherung des DCD ggfs. weitergeführt zu werden. Näheres hierzu beim (Noch)Vorstand des sich zum Jahresende auflösenden Vereins.


    Hgzh Harry

    Hiho!


    Zitat

    Gibts/gabs nicht von Drachenclub "Aeroflott" ein Angebot für Drachen mit einem Gewicht bis 20 Kg?!


    Keine Ahnung, aber ich bin bei denen auf alle Fälle schon ewig Mitglied! Bin damals wegen der Fang den Wind und der Versicherung beigtreten, und noch immer drin!


    Als meine 5m Wasseige sich beim Einfliegen dauernd kopfüber in den Sand gebohrt hat - das macht Schläge - und eine junge Mutter da unbedingt mit dem Kinderwagen direkt drunter durch schieben mußte, da war mir ne Versicherung wichtig geworden.


    Meine Wasseige war aber lieb, sie hat gewartet bis Mama weg war, bevor sie sich wieder in den Boden gebohrt hat!


    Tschüss
    Tiggr

    Hallo
    Meines Erachtens benötigst du keine extra Zulassung für unsere Drachen.
    Alles was bei den Versicherungen unter "Lenkdrachen" (und das sind auch Einleiner, auch große wie unser Sand-"männchen") kann bis zu einem Fluggewicht von 25 Kg mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert werden. Eine Zulassung braucht man wohl nur, wenn das Fluggerät freifliegend konstruiert ist, was ja eigentlich höchst selten ist.(sonnst siehste ja jemand ganz schön schnell rennen) Bei Modellflugzeugen ist das schon anders, da kenn ich mich aber nicht so aus. Diese Luftfahrthaftpflichtversicherung kann man bei jeder Versicherungsgesellschaft abschließen. Empfehlenswert ist es vielleicht die zu nehmen, bei der man eh schon Haftpflicht versichert ist, sonnst streiten sich die Versicherungen untereinander und letztendlich bleibt man doch auf dem Schaden sitzen.
    Gruß aus Berlin
    Steini