YAKDB Rechtsfrage, Tauschbörse

  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Internetseite ein wenig entstaubt und habe wieder viele neue Ideen gesammelt. Habe in der Bauplandatenbank eine kleine abgespeckte aber dennoch interessante Statistik einprogrammiert. Mit Hilfe dieser kleinen Statistik lässt sich gut erkennen, dass mehr als die Hälfte der eingetragenen Baupläne aus Büchern und Fachzeitschriften stammen und nicht über das Internet zugänglich sind. Nur magere 20% der eingetragenen Baupläne finden sich im Netz.


    So weit, so gut. Also habe ich mir überlegt eine Art Online-Tauschbörse zu entwickeln. Ich habe es mir in etwa so vorgestellt.


    Ein Surfer findet Interesse an einem Bauplan für den Pseudo-Cody aus dem guten alten DraMa 1/97. Er sucht in der YAKDB und findet neben dem Datensatz ein Feld mit der aufschrift "...auf Warteliste einschreiben". Wenn er auf die Schaltfläche klickt, so erscheint ein Formularfeld wo er seine E-Mailadresse eingeben muss. Hat er das getan so ist er in der Datenbank verzeichnet als "wartend auf den Bauplan".


    Dann habe ich mir vorgestellt wird auf einer separaten Seite eine Toplist mit den meisten Wartenden pro Bauplan angezeigt. Ein Besitzer könnte nun den Bauplan scannen -sagen wir in s/w- und über einen Link an die gesamte wartende Gruppe versenden.


    Die Idee ist prima, aber da haben wir wieder das Problem - Legal oder Grauzone. Ich habe keine Ahnung. Aber die Dramas und Bastelbücher sind doch eh meist vergriffen und werden nicht neu aufgelegt. [...]


    Ich würde gerne eure Meinung wissen und Tipps & Vorschläge auffangen. Was haltet Ihr davon? Wie ist die Rechtslage. Habt Ihr etwas handfestes?


    Die YAKDB soll ALLEN nutzen. Aktuell könnten nur 20 von 100 Bauplänen von JEDEM genutzt werden. Für die restlichen wäre der Kauf des Originalbuches notwendig und das ist nicht immer mehr machbar.


    Gruß,...
    ...Chris

  • Zitat

    Ein Besitzer könnte nun den Bauplan scannen -sagen wir in s/w- und über einen Link an die gesamte wartende Gruppe versenden.


    Die Idee ist prima, aber da haben wir wieder das Problem - Legal oder Grauzone.


    Das ist vom rechtlichen Standpunkt her nichts anderes als eine Tauschbörse wie Kazaa oder eMule. Daß die Daten dabei nicht über ein Peer2Peer-Protokoll übertragen werden, sondern per Umweg über eine automatisch generierte Mailingliste und dann weiter per POP3/SMTP mag technisch zwar ein erheblicher Unterschied sein, rechtlich hat das aber keine Relevanz.
    Der Gesetzgeber interpretiert sowas als "Veröffentlichung", weil das Werk einer nicht unmittelbar zu überschauenden Menge Personen zugänglich gemacht wird, die sich noch nicht einmal kennen müssen. Die Ausnahmeregelungen die manchmal als "Privatkopie" bezeichnet werden, gelten in diesem Fall nicht.


    Rechtlich ist das im ersten Ansatz ganz einfach: Wenn der Rechteinhaber (muß nicht zwingend der Urheber sein) ausdrücklich sein Einverständnis zur Veröffentlichung auf diesem Weg erklärt, dann ist es legal.


    Problematisch wird es dann, wenn keine ausdrückliche Erklärung vorliegt. Woher bekommen? Was ist, wenn der Rechteinhaber (z.B. ein Verlag) inzwischen wegen Insolvenz nicht mehr existiert. Geht dann das Verwertungsrecht wieder an den Urheber zurück? Hier wird's u.U. kompliziert.
    Bei Bauplänen aus Drachenbüchern könnte zusätzlich ein Schutz durch die VG Wort bestehen (vgl. GEMA bei der Musik). Im Gegensatz zum Urheberrechtsschutz hat die VG Wort zwar nichts grundsätzlich gegen Veröffenlichungen einzuwenden, will aber dafür Geld sehen.


    Zitat

    Ich habe keine Ahnung. Aber die Dramas und Bastelbücher sind doch eh meist vergriffen und werden nicht neu aufgelegt. [...]


    Tja, und genau das finde ich immer so traurig an der ganzen Geschichte. Ich würde mir wünschen, daß man Werke, die nicht mehr produziert werden, nicht nur kopieren dürfen sollte, sondern sogar kopieren muß, damit sie der Nachwelt als Kulturgut erhalten bleiben. Es gibt aber nunmal keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen dem Produktionsstop eines Werkes und seinem Urheberrecht.


    Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß das was ich oben geschrieben habe, auf einer Fassung des UrhG basiert, die ich vor ca. sechs Monaten las. In den Medien wird aber momentan viel über Pläne von Frau Zypries (unserer Justizministerin) berichtet, die das Urheberrecht weiter verschärfen will. Vielleicht wird daher das was ich hier geschrieben habe in diesem Moment gerade novelliert und ist bereits morgen Schnee von gestern.


    Bis dann


    Oliver

  • Hiho!


    Oliver:
    Ich würde das als Nicht-Jurist ganz genau so sehen! Leider!


    Zitat

    Tja, und genau das finde ich immer so traurig an der ganzen Geschichte. Ich würde mir wünschen, daß man Werke, die nicht mehr produziert werden, nicht nur kopieren dürfen sollte, sondern sogar kopieren muß, damit sie der Nachwelt als Kulturgut erhalten bleiben. Es gibt aber nunmal keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen dem Produktionsstop eines Werkes und seinem Urheberrecht.


    Das deckt sich zu 100% mit meiner Meinung!


    Tschüß
    Tiggr (aka Marcus)

  • Hauptsache ist aber ,daß nicht so ein "Abmahnfuzzi" ,
    Olivers Aussage als Rechtsberatung deutet und kassiert ... ;)

  • Zitat

    Olivers Aussage als Rechtsberatung deutet und kassiert ... ;)


    Zwei Dinge dazu: Erstens, ist das Thema so gut wie vom Tisch! Siehe hier.


    Zweitens erörtern wir hier nur ein Gesetz. Es geht um keinen konkreten Rechtsfall. Das war auch bisher erlaubt. Wie sonst sollten z.B. Lehrer ihren Schülern das Grundgesetz erklären können? Etwas anderes wäre es, wenn hier bereits jemand eine Abmahnung bekommen hätte und nun um Ratschlag bittet. Aus diesem Fall würde ich mich aber so oder so raushalten. ;)
    Außerdem gibt es dazu auch noch andere Meinungen (pdf-file).


    Bis dann


    Oliver

  • Zitat

    Original von cmeesters
    Die Idee ist prima, aber da haben wir wieder das Problem - Legal oder Grauzone.


    weder legal noch Grauzone.
    Mit der geplanten Massenversendung von Plänen überschreitest Du deutlich die Grenze, welche vom Gesetzgeber als private Kopie angesehen wird. Somit müsstest Du vor Versendung des jeweiligen Planes beim jeweiligen Rechteinhaber anfragen. Und just hier wirst Du Probleme haben. Bei Drachenbüchern liegen die Rechte idR beim jeweiligen Verlag sofern im Sinne der Privatautonomie nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Bei den Zeitschriften wird es schwieriger. Sport&Design und Kite&friends beschäftigen freie Mitarbeiter, welche Artikel lediglich zur einmaligen Veröffentlichung an den jeweiligen Verlag verkaufen. Hier müsste also beim jeweiligen Autor, im Falle seines Todes beim Erben, angefragt werden. Noch mehr Probleme werden Dir beim DraMa entstehen - auch hier ist von freien Mitarbeitern die Rede, welche noch heute Rechte an Text und Bildern halten. Grafiken wurden von einem hausinternen Grafiker angefertigt. Hier stellt sich die Frage in welchem Arbeitsverhältnis dieser zum DraMa Verlag stand und welche Rechte er somit an den Grafiken halten könnte. Selbst wenn die Rechte an den Grafiken beim DraMa lagen, so wurde das Blatt bekanntlich von VTH geschluckt, der später dann die SDD Sparte an den GG Verlag verkaufte. Was, wo und unter welchen Voraussetzungen verkauft wurde und welche Rechte wann an wen übergegangen sind, wissen wohl nur ein paar Leute im engsten Kreis und für Dich wird es schwer werden bei den Grafikern den Rechteinhaber zu identifizieren.


    Ich für meinen Teil würde die Finger davon lassen, so klasse ich auch die Idee finde.


    Aber vielleicht könntest Du diese Sache in abgespeckter Form bringen?
    Die Email Adressen der meisten Autoren von Drachenzeitschriften sollten eigentlich bekannt sein. Warum also nicht einmal ein Rundschreiben an diesen Personenkreis aufsetzen und anklopfen wie es denn mit den Artikeln der einzelnen Autoren steht. Mehr als "nein" sagen können die Jungs nicht. Die Baupläne in den Büchern erreichst Du so zwar nicht, aber ein Anfang wäre getan. Ich für meinen Teil würde meine Artikel für solch eine Sache freigeben wollen.


    Gruss
    Ralf


    (Und für alle Frühaufsteher und Neugeborenen: diese Mail habe ich als Privatperson geschrieben und alle rechtlichen Überlegungen sind rein theoretischer Natur)

  • Hallo nochmal,


    also, vielen lieben Dank für die Antworten. Werde meine Idee verwerfen, es soll halt alles lieber Hand und Fuß als Ecken und Kanten haben. Schade,... ...,aber ich werde Ralfs Idee einmal aufgreifen und versuchen mit den Autoren in Kontakt zu treten. Aber alles zu seiner Zeit,... ...,erstmal nach Lünen. :)


    Gruß,...
    ...Chris