Segelreperatur an S-Kite 1.8

    Hallo Leute,


    mir ist in Dänemark ein kleines Unglück widerfahren. Bei ca. 4 bft hats den Drachen runtergehauen und die untere Querspreize hat sich gelöst und ist dur das Segel gefahren. Den ca. 8 cm langen Winkelriss konnte ich reparieren aber trotzdem wollte ich gerne das Panel austauschen lassen. Kann mir einer sagen, ob KEWO so etwas macht und wieviel sowas kosten würde?


    Danke


    mfg


    Christopher

    Austauschen brauchst Du eigentlich nicht, mir ist bei meinem 3.1 das Gleiche passiert, repariert mit Sekundenklebermethode und für die Optik noch selbstklebendes Spinnaker drauf, hält einwandfrei.
    KeWo repariert das selbstverständlich, der Preis geht nach Aufwand, mir konnte / wollte niemand dort eine Zahl nennen, was ich auch verstehen kann.
    Die Dame am Telefon meinte, Dauer evtl. so um eine Stunde herum, aber festlegen wollte sie sich halt nicht...


    Kleiner Nachtrag:
    Ich hab das Tape an die vorherrschende geometrische Grundform (Dreieck) des S-Kite angepaßt, das gleiche Teil spiegelverkehrt auf die andere Seite, sieht aus, als müßte es so sein :)
    Und keine Bange wegen der Haltbarkeit, das Ganze hat Fanö ausgehalten mit meiner Freundin und mir zusammen an den Leinen... :-O :-O :-O
    - Editiert von Eifelfeuer am 12.09.2004, 22:23 -
    - Editiert von Eifelfeuer am 12.09.2004, 22:24 -

    Oha


    sowas ist immer sch.......


    Ich halte es da genau so wie Eifelfeuer Kleben und Tape drüber. :H:


    Evtl kannst dir ja aus dem Tape irgend ein Symbol ( Tribal ) schneiden, wenn es nicht die Passende Farbe hat.


    Mußt das dann einfach von einer anderen Seite sehen. Powerkites tragen ihre Blessuren wie Orden & Medallien :-O Das bringt der Einsatz halt ab u zu mit sich.

    Gruß Oliver


    Ich hab ne Menge Geld für Alkohol, Mädels & Drachen ausgegeben,
    den Rest hab ich einfach verplempert ;)


    --->Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
    wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) .... <---