Stoppelacker als Drachenlandebahn

    Tach zusammen,


    da die Landwirte jetzt loslegen und alles (ver- ;) )dreschen und ich letzte Woche ohne Vorwarnung von meiner perfekt gelegenen und gemähten Wiese sehr unfreundlich herunter komplimentiert wurde und mich auch nicht mehr drauf traue, wollte ich mal wissen, wie das Verhältnis eurer Schätzchen zum Gassi gehen auf dem Stoppelacker so ist. Ich denke, wenn man's mit den Groundtricks nicht so arg übertreibt müsste das doch ohne Beschädigung gehen, oder?
    Geht ab und an mal ein Stoppel durchs Segel? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht??


    Gruß


    Jan

    Mit welcher Begründung wurdest Du von der Wiese gejagt?
    Lag da das Heu noch rum zum Trocknen? Falls ja, wäre das ein Grund, wenn sie aber gemäht ist und nix draufliegt, dann darf man Dich nicht wegjagen (theoretisch), da das Land eine öffentliche Grünfläche ist und nicht zur Futtergewinnung oder ähnlichem benutzt wird.


    Mit dem Stoppelacker hatte ich noch keine Probleme, gebe aber zu, dass ich allein schon beim Ablegen der ganz grossen schon Angst um die Segel hätte, da die Stoppel doch recht hartnäckig sein können. Bin aber mit meinen Matten schon auf einem solchem geflogen und sie haben überlebt.


    Gruß


    Bertram

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

    Zitat

    Mit welcher Begründung wurdest Du von der Wiese gejagt?


    Er kam angefahren mit seinem Jeep und hat gleich losgebrüllt. Ich habe meinen Drachen gelandet, um ihn zu verstehen bin ich dann näher hin und er hat gemeint, ich solle das Ding gleich mitbringen, das wäre ja kein Spielplatz hier. Ich war ganz nett und höflich und wollte mit ihm sprechen und ihn fragen, ob ich vielleicht auf seiner Wiese........
    Aber er ließ keine Diskussion zu und hat gemeint ich solle mich verpi:O


    Dabei war es die beste Wiese, die ich je gesehen habe. Heul. Windeinschlag von jeder Seite, leicht erhöht und gemäht und vor allem groß genug!! Naja vielleicht hatte er einen schlechten Tag und ich probiers irgendwann anders noch mal mit fragen!!


    Gruß


    Jan

    Hmm, ein Teufelskreis :-o


    Rein rechtlich darf er Dich nicht wegjagen, aber wenn Du ihn gegen Dich hast nützt Dir das ganze Recht nix :-/


    Gruß


    Bertram

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

    Wieso darf er das nicht? Wenn er der Eigentümer der Wiese ist, sollte das kein PRoblem darstellen ;)

    Nicht ganz. Frei liegende Grünflächen, sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden dürfen von jedermann zur Erholung genutzt werden. Da gabs hier schonmal einen Thread zu.


    Gruß


    Bertram

    -- "Ich bin hier Patient sowas wird von mir erwartet !" --


    Just because you’re paranoid doesn’t mean they’re not after you
    Terry Pratchett

    Hi,


    da wäre mal was - die einschlägige Regelung prüfen und absichern, die Polizei befragen ... im Fall eine ähnlichen Aktion wäre das dann Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, halt die ganze Palette.


    Aber sowas sollte man gut absichern.

    Na dann sagt er, er baue hier Gras an. Dann haste die landwirtschaftliche Nutzung wieder!!
    Ne eigntlich wollte ich den gütlichen Weg probieren!! Ist immer besser!!


    Gruß


    Jan

    Dann wollen wir das Dunkel mal ein wenig aufhellen:


    (!) Hier (!) gibt es eine Auflistung der Natur- und Landschaftsschutzgesetze.


    Auszugsweise habe ich mal Paragrafen aus drei Ländern rausgezogen, welche für uns relevant sein könnten. Beim ersten ist auch der Paragraf 53 interessant, welcher die Grenzen der Befugnisse aufzeigt:
    [hr]
    Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NRW
    § 49 Betretungsbefugnis


    (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.


    § 53 Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnis


    (1) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dürfen nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.


    (2) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 50 Abs. 1 und 2 gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.


    (3) Weist ein Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter nach, dass ihm durch den Erholungsverkehr im Rahmen der §§ 49 und 50 ein nicht nur unerheblicher Schaden entstanden ist, so ist ihm dieser auf Antrag durch die untere Landschaftsbehörde zu ersetzen. Steht dem Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch auf den Kreis oder die kreisfreie Stadt über, soweit der Kreis oder die kreisfreie Stadt den Schaden beseitigt.


    [hr]


    Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG
    § 44 Betretungsbefugnis


    (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Die Betretungsbefugnis gilt auch für landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzzeit. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.


    [hr]


    Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) Baden-Württemberg
    § 37 Betreten der freien Landschaft


    (1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung
    unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen
    dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit
    gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die
    Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere
    Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen
    betreten werden.


    (2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne
    Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien
    Landschaft.


    (3) Jedermann darf auf Privat- und Wirtschaftswegen sowie auf Pfaden in
    der freien Landschaft wandern und auf hierfür geeigneten Wegen mit
    Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit
    Motorantrieb) fahren.


    (4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm
    abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.
    [hr]
    Disclaimer: Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt, habe nur gegoogelt und auch sonst von nix Ahnung! 8-)


    Gruß
    Markus
    - Editiert von Markus.W am 04.08.2004, 11:37 -

    Zitat

    Original von Mojo
    Na dann sagt er, er baue hier Gras an. Dann haste die landwirtschaftliche Nutzung wieder!!
    Ne eigntlich wollte ich den gütlichen Weg probieren!! Ist immer besser!!


    Gruß
    Jan



    Hi,


    Grasanbau ist auch nicht schlecht, ;-).


    Bepöbeln, Drohen und mit dem Fahrzeug auf eine Person zufahren ist aber auch nicht schlecht, wenn davon auf der nächsten Polizeidienststelle berichtet wird wissen die Jungs das einzuordnen, evtl. kommt daraufhin ein Gespräch zwischen Polente und Bauer zustande, ;-).


    Wenn Du schon meinst die Wiese sei verloren ist das doch vielleicht noch eine Möglichkeit.

    Zitat

    Original von Mojo
    Na dann sagt er, er baue hier Gras an. Dann haste die landwirtschaftliche Nutzung wieder!!


    Ja ne, ist klar (!)
    Ich blicke gerade in meinen Garten und stelle fest:
    Ich baue auch Gras an! Ich bin Landwirt! :O
    Ob ich da evtl. noch subventionen kassieren kann (?)


    Also, wenn das Gras hoch steht, OK. Aber dann ist das eh schlecht zum Kiten.
    Wenn aber ein oder wenige Personen auf kurzem Gras rumlaufen, dann passiert dem Gras da nix.
    Das kann ich durch eine 33jährige Studie im eigenen Garten belegen!
    Wenn natürlich Horden wie die Ruhrwiesenkiter auftauchen... ;)


    Jan
    Stell Deinem Landwirt doch bitte im Namen der Kiter eine Merkbefreiung aus. :-O


    Gruß
    Markus

    Mojo... Bis du sicher, dass es der Eigentümer war?
    Hier bei uns verhalten sich nur einige wenige schießwütige Jagdpächter so....
    Beim Betreten von Grasflächen hatte ich bisher auch noch keine Probs, ab Knöchelhöhe des Grases sind sie für mich allerdings auch Tabu...

    >>Erwarte bitte nicht, dass sich jemand mehr Zeit für eine Antwort nimmt als Du für die Frage!<<


    Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away.

    Knöchelhoch war das nicht, und die einzige Frage, die er mir beantwortet hat war, ob es seine Wiese ist!
    Naja, eigentlich wollte ich ja Gras ;) drüber wachsen lassen und es nach dem Urlaub noch mal probieren!! Ich glaube, das macht am meisten Sinn!!


    Aber nächstes mal kriegt er ne Anzeige!!! ;):D :-O :-O wegen Bedrohung der freilebenden und geschützten Drachenfamilie!!


    Gruß


    Jan

    Hi,


    ich meinte eher ein Informationsgespräch mit der Polizei, die haben immer mal wieder Kontakt zu den Landwirten, z. B. wenn im Herbst oder Frühjahr Matsch und Dreck auf der Strasse liegen gelassen wird und ein Motorradfahrer drauf ausrutschen könnte, etc.


    Eine Anzeige würde die Fronten nur verhärten, evtl. gewinnt dann noch der Bauer weil nicht beweisbar ist was da wirklich vorgefallen ist.

    Zitat

    Eine Anzeige würde die Fronten nur verhärten, evtl. gewinnt dann noch der Bauer weil nicht beweisbar ist was da wirklich vorgefallen ist.


    Das war auch nur Spaß!!


    Zitat

    Ne eigntlich wollte ich den gütlichen Weg probieren!! Ist immer besser!!


    s. oben ;)

    Hallo,


    also wenn es SEINE Wiese ist, dann kann er da machen was er will. Grillen, Feuerchen, okkulte Feste oder was er eben möchte. Zur Not auch Drachenflieger runterschmeissen. Andererseits kann er nur dann Anzeige wegen Landfriedensbruches erstatten, wenn ersichtlich ist, dass es sich nicht um eine öffentliche Wiese handelt oder diese besonders abgegrenzt ist (was immer das heissen mag).


    Vielleicht kann man mit dem verhandeln? Ich meine man könnte vom aussterben bedrohte Kröten aussetzen, dann die wiese sperren lassen. Oder eine halbe Schiffsladung Feldmäuse... :)


    Frag zur Not im Grundbuchamt, wem die Wiese gehört. Oder war es nicht der Bauer, sondern der für Euch zuständige Waldmeister? :))

    Hallo Enno,


    [ ] Du hast Das Zitat von Markus W. ein Paar Posts weiter oben gelesen.


    [ ] Du hast verstanden was damit gemeint ist.


    Bitte fang nochmal am Anfang dieses Threads an. Was Du hier geschrieben hast, gilt nur für eingefriedete Grundstücke und hat wenig mit diesem Thread zu tun.


    @All: auch wenn Markus hier nur den entspr. Auszug aus dem NRW-LschG gepostet hat, sind die der anderen Bundesländer ähnlich. Ich hab in einem anderen Thread vor Jahren mal Bayern, NRW, Baden Württemberg und Niedersachsen verglichen.
    Bitte informiert euch über die jeweiligen Bestimmungen an eurem Wohnort.


    Bis dann


    Oliver

    Ich will nun auch mal meinen bescheidenen Senf dazu geben. Das Betreten der Wiesen bis zu einem gewissen Höhe finde ich in Ordnung. Allerdings fängt auch bald die Zeit der Grummet Ernte an (das ist der zweite Schnitt nach dem Heu). Grummet ist erfahrungsgemäß nicht so lang wie Heu, kann also sein, das dem ein oder andere Landwirt das Panik "P" in den Augen leuchtet, von wegen platt getreten und so.


    Dazu muss man sagen, Flächen die nich eingezäunt oder irgendwie markiert sind, gelten als "Freiwild". Viele Landwirte haben schon schlechte Erfahrungen gemacht. So kenne ich jemanden, der eine Mülltonne auf seinem Land aufstellen könnte, weil die Wiese immer wieder als Treffpunkt benutzt wird und die Leute dann ihren Müll einfach dort lassen. Auch wenn ein Zaun da ist, wird einfach drunterdurch oder drüberweg gekrabbelt.


    Ich will um Himmels Willen niemandem etwas schlechtes unterstellen, aber viele Grundbesitzer oder auch Pächter sind einfach "vorgeschädigt".

    Zitat

    Geht ab und an mal ein Stoppel durchs Segel?


    ...ja, leider, die Stoppeln sind teilweise recht spitz und scharfkantig.
    Nimm doch mal ein kleines Reststück tuch und " simulier " mal einen Absturz, du wirst merken wie schnell da ein loch drin ist.
    Es ist mir vor ein paar Jahren passiert, seitdem meide ich Stoppelacker.

    @Steffen


    ???jk???


    BTW : hab im Urlaub zum Kami zurückgefunden.....wir mögen uns wieder....ist wieder ziemlich weit oben in der Reihe der Lieblinge......keiner axelt wie er...und fast keiner legt sich so auf den Rücken.......(pfui)


    Gruss Thomas