UAS-Betreiberregistrierung/ Haftpflichtversicherung

    Hallo zusammen,


    Hätte mal zwei Fragen bezüglich Haftpflichtversicherung für Drachen.


    1. Wo kann Ich mich versichern? DMO ? Wenn Ich dort richtig bin, welchen Tarif muss Ich bei DMO wählen?

    2. Muss Ich mich beim Luftfahrtbundesamt registrieren? Habe da was gelesen.


    Dank schon mal voraus für eure Antworten.


    Gruss Oliver

    Ich würde mich bei der Privathaftpflicht erkundigen, ob das Hobby dort mitversichert ist. Bei meiner ist dies der Fall und ich habe es mir schriftlich bestätigen lassen.


    Von einer Registrierung beim LBA habe ich jetzt noch nie etwas gehört. Zumindest wenn es als Privatperson um Lenkdrachen oder Einleiner geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan SWP ()

    Und man brav bei 100m Leinenlänge aufhört ... :)


    Viele Grüße, Jens

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    "I started out with nothing and I still got most of it left ..."
    Seasick Steve

    soweit ich das noch im Hirn habe.

    Habs jetzt nicht nochmal erlesen,

    LBA muss erst bei nem Start/Eigengewicht von über 5 kilo informiert werden.


    bei großen Blähdrachen oder nem dickem Cody kommste da schonmal dran.


    gruß matze

    Nix für ungut, aber das Thema wird tatsächlich alle 2 Jahre neu hier im DF diskutiert - wobei sich max. alle 10 Jahre was ändert.

    Vllt wärs gut bei Fragen dazu erst mal die Suchfunktion zu bemühen...

    Hier eine kleine Auswahl an Threads zu Thema Drachen und Versicherung:

    drachenforum.net/thread/?postID=1289629#post1289629


    Viel Spaß beim Stöbern und Schmökern :)


    Mein Kenntnisstand in Kürze

    1. Drachen gehören seit wenigen Jahren nicht mehr zu Luftfahrzeugen und sind daher nicht versicherungspflichtig

    2. Viele Haftpflichtversicherungen (mal bei der eigenen nachfragen) haben Sportarten wie Kitesurfen und damit Drachenfliegen mitversichert.


    Schöne Grüße

    Stephan

    Im Einsatz: Tinker Bee • Spiderkites Neon • Sigma Spirit 2.0 • HQ Symphony Speed 2.0 • Sigma Fun 2.0 Quad Mod • Cooper Nexxt One 150 • Spiderkites Mono 2.0 • HQ Alpha 2.5 • Revolution 1.5 EXP • Feine Drachen Basic • Korvo KQKs • Revopolo UL • Div. Vierleiner Eigenbauten
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    Dann dürfte ich meinen 64er Trilo net fliegen ohne das LBA zu informieren? 🤔🥴

    Die freuen sich beim LBA, wenn sie jetzt bei jedem WE, wo 2-3 Drachenfeste sind, 15 bis 25 Anträge auf Aufstiegsgenehmigung für einen großen Einleiner bekommen!


    WOMBAT


    Spontane Suche in der LBA-Datenbank:


    Expertensuche Drachen

    Standardmäßig werden Ergebnisse mit allen eingegebenen Suchbegriffen angezeigt. Durch das Wort OR zwischen den Suchbegriffen erweitern Sie die Suche um Treffer, die nur einen Teil der Suchbegriffe enthalten. Weiter sind Wildcards wie (*) für eine beliebige Buchstabenfolge und (?) für einen einzelnen Buchstaben bei der Suche zulässig. Das Tilde-Symbol (~) an Ende eines einzelnen Wortes erlaubt die Durchführung einer unscharfen Suche.

    Suchergebnisse

    Keine Treffer





    WOMBAT

    Andre Eibel: SCALPEL MAXI "The Hulk",CUTLASS 160 Proto/CUTLASS 180/CUTLASS 180 #6/Colibri XL
    Günter Wolsing: Flaki 9.0 /Flaki 6.0 / Long Dart Junior Starkwind / Lady Dart Starkwind
    Peter Laudanski: Lindenberger Schirmdrachen
    Steiff/Wolfram Wannrich: Roloplane 90/2, 120/2, 210/2, 240/3, 240/4, 120/2 Kielroloplan/Rhomboid

    Einmal editiert, zuletzt von Wombat () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Wombat mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Servus,

    na da müsst ihr bei den entsprechenden Bundeländern suchen, denn im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 31(2)übergibt der Bund die Aufgabe an die Länder und zwar unter Auflistung 16.h steht folgendes expliziet für unser schönes Hobby: 16.h: den Aufstieg und Betrieb von Geräten, die ohne Luftfahrzeug zu sein, besondere Gefahren für die Luftfahrt mit sich bringen, insbesondere Feuerwerkskörper, optische Lichtsignalgeräte, Drachen, Kinderballone.


    Wir haben KEINE Luftfahrzeuge und müssen das auch nicht melden, egal wie schwer die sind.


    Bei mir in Rheinland-Pfalz steht im entsprechenden Gesetz / Verordnung lapidar:

    Aufstieg von Drachen und Schirmdrachen:

    Das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Metern Länge gehalten werden, bedarf der Erlaubnis.


    Und sonst keine Einschränkung,


    Nun, meine Leinen sind nicht länger und so mach ich mir keinen Kopf. Eine Versicherung habe ich über die DMO versichert, da mein 7.6er Flaki doch schon guten Schaden anrichten könnte im Falle eines Leinerisses oder Absturzes.
    Also alles entspannt sehen.


    Gruß

    der Indianer


    - eigentlich bin ich gar kein Indianer, manchmal vielleicht im Herzen, aber nur manchmal -

    meine Webseite: www.derIndianer.org
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