Ich bin gerade auch am Grübeln, denn dieses Thema beschäftigt mich schon ne Weile und ich grätsch jetzt hier mal rein ;-). Haftpflicht habe ich (da sind aber nur Drachen mit drin, Buggy war noch nicht).
GPA-Mitglied bin ich aber auch. Laut GPA steht da folgendes:
ZitatAlles anzeigenUm unseren Verein und damit unsere Mitglieder für unseren Sport bestmöglich abzusichern, haben wir unsere Vereinsversicherung um folgende Risiken ergänzt.
* Einschluss des Risikos Kitebuggyfahren und Kitelandboarding für die Mitglieder mit Lizenz zu privaten Zwecken auf dafür zugelassenen Geländen ohne Teilnahme an Regatten und Wettbewerben.
* Eingeschlossen gelten Schäden der versicherten Personen untereinander.
* Selbstbehalt für Schäden an den Sportgeräten (z.B. Buggy, Boards, Drachen, Leinen, Schutzkleidung) 1.000 EUR
* Versicherungssummen: 3 Mio EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, höchstens 2 Mio EUR je geschädigte Person.
* Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht dieser Deckung vor.
Bei der Vereinsversicherung handelt es sich nicht um einen Ersatz für eine private Haftpflichtversicherung. Diese deckt aber bedingungslos unser sportliches Risiko ab. Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder aus eigenem Interesse besitzen. Eine Deckungsanfrage ist dann, für Neumitglieder, wie in der Vergangenheit gefordert, nicht mehr notwendig. Eine Nachforderung von Mitglieder ebenfalls nicht.
Ich grübel jetzt über folgenden Satz nach
ür die Mitglieder mit Lizenz zu privaten Zwecken auf dafür zugelassenen Geländen .
Weiß jemand, ob damit nur das Gebiet SPO gemeint ist, oder Gelände auf denen das nicht verboten ist ? Wenn ich in Tempelhof jemanden umkachel, was passiert dann ?
Haftpflicht inkl. Buggy und GPA-Versicherung ist doch eigentlich eine Doppelversicherung. . Bzw. die Haftpflicht aufbohren und zusätzlich was zahlen dann unnötig.