In verschiedenen Threads wird immer wieder über das Für und Wider, über die Rechtmäßigkeit des Kopierens und des Nachbauens von Drachen gestritten.
Gesetze, die man befolgen soll, muss man kennen. Hier einige Auszüge:
Urheberrechtsgesetz § 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum
privaten Gebrauch herzustellen.
Geschmacksmustergesetz § 6 GeschmMG - Keine verbotene Nachbildung
Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen:
(1) die Einzelkopie eines Musters oder Modells, sofern dieselbe im privaten Bereich ohne die Absicht der gewerblichen Verbreitung und Verwertung angefertigt wird.
Patentgesetz § 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
(1) Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden.
Für den privaten Drachen(nach)bauer ist damit die Rechtslage klar.
Zu beachten wäre noch, dass für Software, Tonträger und ähnliche Medien andere, besondere Regeln gelten. Deswegen sind Vergleiche mit Erfahrungen z.B. aus der IT-Welt unangebracht, das ist eine völlig andere Baustelle.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, denn ich bin kein Jurist.
Aber Gesetze sind eben nicht für Juristen gemacht, sondern für uns alle und wie gesagt:
Gesetze, die man befolgen soll, muss man kennen.