Hallo an die Admins,
ich denke ihr habt euch bereits mit dem Thema beschäftigt, wenn nicht, dann möchte ich hier mal einen Auszug aus der Ankündigung des Caferforums ablichten. Nicht dass hier das Forum bzw. der Betreiber in eine Misslage gerät.
Es geht um den Börsen Bereich in unserem Forum.
Es kann jeder der 30 Verkäufe und 2000€ im Jahr erzielt als gewerblich eingestuft werden und darf dann zahlen. Aber auch Plattformen (Foren) die einen Marktbereich betreiben sind betroffen. Sie müssen den Finanzbehörden umfangreiche Daten liefern. https://www.buzer.de/PStTG.htm
Hier die Meldung des Forenbetreibers:
ZitatAlles anzeigenWas ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten.
Betrifft es wirklich unsere Pinnwand hier im Forum?
Leider ja. Ich habe die Steuerrechtskanzlei TaxPro um Auskunft gebeten und freundlicher Weise sehr schnell eine unerfreuliche Rückmeldung erhalten.
TaxPro hat geschrieben:Da Sie einen Kleinanzeigenbereich betreiben, würden Sie Nutzern eine Plattform für den Verkauf bieten und wären damit meldepflichtig. Wir empfehlen daher diesen Bereich vorsorglich zu schließen.
Was Ihre Nutzer privat kommunizieren, können Sie nicht kontrollieren.
Fazit
Ich werde sicherlich hier keine Daten, Umsätze oder sonstiges erfassen, melden oder anzeigen.
Aus diesem Grunde und dem daraus resultierenden finanziellen Risiko durch Finanzbehörden- und Abmahn-Clans wurde die Pinnwand deaktiviert. Der Bereich "Kaufberatung" ist die Kategorie "WERKSTATT - TECHNISCHE FRAGEN UND DETAILLÖSUNGEN" verschoben worden.
Quelle https://www.caferacer-forum.de/
Ich hoffe es ist o.k. so wie ich das gemacht habe
Gruß
der Indianer