Woher stammt diese Information?
Blaubär - Ich habe sicherheitshalber nochmals nachgefragt - in NRW wurde bisher kein Bußgeld rechtskräftig verhängt, wenn es ausschließlich die Wohnung betraf.
Privater Bereich und Wohnung sind gesetzlich zwei verschiedene Begriffe. Leider hab ich mich da blöde ausgedrückt - stimmt. Sorry dafür.
Nochmals als Zitat:
Im Lockdown wurden die Kontaktbeschränkungen erneut verschärft. Trotzdem gelten sie in NRW und vielen anderen Bundesländern weiterhin nur für den öffentlichen Raum. Große Zusammenkünfte in Wohnungen (Art. 13 GG) und bewohnten Häusern, sind zwar unerwünscht, aber nicht verboten.
Untersagt sind dort in NRW lediglich "Partys und vergleichbare Feiern".