Drachenversicherung - notwendig?

    @Pleiti dafür bräuchte ich kein spezielle Versicherung, das gäbe alles meine Privathaftpflicht her

    Das hängt von deinem Versicherer ab. Schau mal in deine AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen sprich das Kleingedruckte). Bei einigen steht eine Beschränkung bis x kg Fluggewicht. Dazu gehört auch der Bodenanker und alles weitere bis hin zum Drachen. Meine private Haftpflicht hat mir auch bestätigt, dass alle nicht versicherungspflichtigen Fluggeräte mitversichert sind. Momentan sind lt. Gesetzeslage Drachen explizit von der Versicherungspflicht ausgenommen, das kann sich leider (wie die Vergangenheit gezeigt hat) jedoch schnell ändern.


    Seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes 2012 gelten Drachen in Deutschland nicht mehr als Luftfahrzeuge, sodass keine Versicherungspflicht mehr besteht.
    In anderen Ländern wie der Schweiz oder Österreich gibt es eine solche Pflicht aber weiterhin. Das kann für grenzüberschreitend aktive Drachen-Fans ein Problem darstellen. Denn bei einigen deutschen Versicherern werden Schäden, die ein in diesen Ländern abstürzender Drache verursacht, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Logik: Weil gesetzliche Versicherungspflicht für den Drachen besteht, ist eine Spezialpolice nötig.

    Bei meinem Versicherer gilt ebenso ausschließlich die Gewichtsbeschränkung von 5kg. Da ich keine großen Drachen mit Bodenankern o.ä. fliege (zumindest noch nicht) bin ich damit erstmal beruhigt.

    @Dominiknz Das mag sein, aber die ursprüngliche Frage war ja "Wer kennt einen Fall wo eine Drachenversicherung tatsächlich notwendig war?"


    Was ich für mich aus diesem Thread auf jeden Fall mitnehmen werde ist bei meiner normalen Haftpflicht anzurufen und mir kurz bestätigen zu lassen das Drachen als Spielzeug gesehen werden und das ich im Fall der Fälle versichert wäre.

    Ich fliege seid über 20 Jahren Sportdrachen, zwei und Vierleiner.
    Passiert ist mir bis Dato noch nichts. Ich fliege auf Wiesen und am Strand mit genügend Abstand zu Personen (meine Drachenkumpels ausgenommen :rolleyes: ).
    Eine Absicherung von Modellfluggeräten sowie anderen ferngesteuerten Modellen ist in meiner Haftpflicht nicht integriert.
    Oder einfacher gesagt ich bekam immer wieder sehr schwammige Angaben dazu .... keine eindeutige Haftung des Drachensports.


    Ich habe seit Jahren eine Versicherung bei einer deutschen Modellsportorganisation wo auch explizit meine Drachen mitversichert sind.
    Diese Versicherung kostet mich jährlich 39€


    Ich glaube nicht, das ich sie jemals in Anspruch nehmen muss, denke aber, das jeder selbst entscheiden kann ob ein Risiko bei seinem Hobby besteht!
    Einen Vorteil gibt es jedoch bei der Versicherung - man kann auch mal nen Quadrocopter oder anderes Flugobjekt in die Luft lassen, welches Versicherungspflichtig ist :thumbsup:

    Gruß aus dem Westerwald
    Dieter
    Wenn ihr mich sucht, bin auf der Wiese :D

    Hallo Ingo,
    ja, es gibt immer mehr Veranstalter, die so eine Versicherung voraussetzen. Ich selbst habe die, die früher der DCD, dann Matthias Raabe und jetzt Sven Reinstädler anbieten/verwalten.
    Findest du unter www.the-kiteflyer.de


    @Jens Lück
    Hallo Jens - wenn du wissen willst, ob oder wann oder wie oft so eine Versicherung gebraucht wurde, frag doch mal bei den oben Genannten an.


    Ich habe die Versicherung schon lange, aber zum Glück noch nie gebraucht. :)

    Immer eine frische Brise...
    ...Karsten

    Hi Jens,



    ja ich kenne schon einen Fall bei der die Haftpflichversicherung den entstandenen " Schaden " bezahlt hat.


    Es war im Sommer vor etwa 7 Jahren, da haben meine Kite Freunde und ich in SPO am Strand flachgetrickst und dann Pause gemacht. Die DRachen und die Flugleinen haben wir dann einfach im Sand liegengelassen.
    Einer meiner Kite Kumpels ist da geflogen wo die Autos fahren ! Und wie das so ist fuhr ein Auto genau quer über seine Fluleinen. Die verhädderten sich im Provil und wurden mitgenommen. Dabei schlitzten sie den Reifen quer auf sodass dieser leicht Luft verlor. Der Autofahrer hat die die Polizei geholt und gemeckert mit worten die ich hier nicht wiedergeben möchte.
    Dann hat mein Kite Kumpel die Versicherungslarte gezückt und der " Fall " wurde über die Private Haftplichversicherung abgewickelt. Das alles verlief völlig problemlos und die Versicherung hat auch ssehr schnell gezahlt !


    So, nunkennst du eine weitere Story aus meiner sehr wilden SPO Zeit ! :D



    Gruß Helge



    PS : ich selber bin auch im Besitz einer Privaten Haftplichtversicherung. Bei meiner Versicherung war nicht die Frage wie viel der Kite wiegt, weil er als spielgerät angesehn wird, sondern wie professionell ich das Hobby betreibe.
    Im zweifelsfall verliert oftmals der professioneller Kiter, weil er besser in der Lage ist das Risiko einzuschätzen und so aufgerufen ist besonnener zu handelt. Da ich Gosau - Kites habe stellte sich die frage für mich nicht.


    Das gleiche Prinzip wie bei Kondomen.........lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben ! :thumbsup:



    :D

    Hallo zusammen,


    nachdem ich auf meine erste Nachfrage bei meiner Privathaftpflicht einen positiven Bescheid bzgl. Drachen erhalten hatte und die einzige mir genannte Beschränkung das Maximalgewicht von 5kg war hat mir das Thema trotzdem irgendwie keine Ruhe gelassen und ich habe mich etwas intensiver mit dem Thema befasst. U.a. durch threads hier im Forum bin ich auf die im LuftVG verankerte Höhengrenze von 30m gestossen, die wohl die Teilnehmer am Luftverkehr (über 30m) vom Rest der Menschheit (darunter) trennt.


    Da ich sowohl Lenkdrachen als auch Einleiner an Leinen mit mehr als 30m Länge fliege (nämlich im Regelfall max. 100m) bin ich nach meinem Verständnis Luftverkehrsteilnehmer und somit versicherungspflichtig (auch dann wenn erst weniger als 30m der Leine draussen sind, denn der Gesetzestext bezieht sich auf die Flughöhe die erreicht werden kann).


    Dabei kam mir auch folgender Gedanke in den Sinn:
    Ein Drachen der sich losgerissen hat kann ja unabhängig von der Schnurlänge jederzeit auf über 30m gewirbelt werden. Somit wären im engeren Wortsinn auch alle Piloten betroffen die generell an Leinen unter 30m Länge fliegen.



    Langer Rede kurzer Sinn:
    Ich habe meine Versicherung nochmal angeschrieben und explizit die folgenden Rahmenbedingungen genannt unter denen ich eine Deckung durch die Haftpflicht benötige und um schriftliche Bestätigung dazu gebeten:


    - ich fliege Einleinerdrachen (quasi statisch) und Mehrleiner (sogenannte Lenkdrachen)
    - die maximale Leinenlänge an einem Drachen beträgt im Regelfall 100m. Längere Leinen verwende ich nur bei Drachenfesten die über eine entsprechende Höhenfreigabe verfügen.
    Die maximale Flughöhe ist somit auf die jeweilige Leinenlänge begrenzt.
    - das Gewicht meiner Drachen liegt bei unter 5kg je Drachen. Diese Angabe gilt nur für den Drachen! Das Gewicht der Flugschnur, der Griffe sowie ggfs. des/der Bodenankers sind dabei nicht berücksichtigt.
    - Die Spannweite beträgt aktuell bis zu 5m und die Auftriebsfläche bis zu 16qm. Mit angehängten Drachenschwänzen kommen einzelne Drachen auf eine Länge von ca. 25m.


    Diese Bedingungen kann ja jeder für sich selbst aufstellen. Mir ging es erstmal darum die für mich wichtigsten Grenzen abzustecken und ggfs. noch genauer zu definieren, wie z.B. beim Thema Gewicht.



    Die Antwort vom Versicherer kam dann auch prompt und hat mich darin bestätigt das es gut war den Rahmen abzustecken. Denn:


    Ihr Hobby als aktiver Drachenflieger ist in Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt, wie Sie sagten liegt die Seillänge bei 100 m.
    In der Privathaftpflichtversicherung wäre es nur bei einer Seillänge von maximal 30 m mitversichert.


    Daher wird hier eine extra Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung für Lenkdrachen benötigt.


    Die Beraterin, die mir auch die vorige Auskunft (bis max. 5kg) gab, hat sich extra nochmal entschuldigt und mir versichert das die letzte Auskunft von ihr ebenfalls auf einer Rückmeldung der zuständigen Fachabteilung beruhte.


    Ich habe jetzt eine Drachenversicherung über the-kiteflyer.de beantragt um sorgenfrei dracheln zu können.
    Mein Tipp: ggfs. Nochmal mit Details zum Hobby auf die Haftpflicht zugehen um deren Gültigkeit für unser Hobby abzustecken.

    So blöd man sich auch manchmal dabei vorkommt macht Nachfragen schlau ;-).
    Interessant ist ja nicht nur was ein Versicherer als „versichert“ nennt sondern auch die Dinge die er von der Versicherung ausschliesst z.B. mit dem Verweis auf „sofern sie nicht anderweitig versicherungspflichtig sind...“.


    Ganz fies auf die Spitze getrieben wäre folgendes (Gedankenexperiment):


    unterhalb einer maximalen Flughöhe von 30m handelt es sich laut LuftVG nicht um ein Luftfahrzeug, somit nennt man das Gerät eben Drachen und der wird als versichert genannt.
    Oberhalb 30m ist es kein Drachen mehr sondern ein Luftfahrzeug und wäre damit dann nicht versichert.


    Ich würde nachfragen und um schriftliche Bestätigung bitten.

    Moin,
    ich bin ja kein Fachmann, aber PRH, ich glaube Du liegst mit Deiner Interpretation des LuftVG nicht richtig.
    Nach meinem Kenntnisstand liegt die erlaubte Leinenlänge (nicht Flughöhe) bei 100m und da unsere Ein- und auch Mehrleiner unter "Fesseldrachen" fallen
    gelten sie in diesem Falle noch nicht als "Luftverkehrsteilnehmer".


    Man sollte mal eine Anfrage zum zuständingen Luftfahrtbundesamt schicken und um verbindliche Klärung bitten.


    Da ich mittlerweile ja nicht mehr in Deutschland wohne sollte dies vielleicht jemand anderes machen.



    Viele Grüße, Jens

    www.toryu.de

    "I started out with nothing and I still got most of it left ..."

    Seasick Steve

    Da habe ich schon nachgefragt. Du bekommst nur von der Pressesprecherin eine sehr unverbindliche Aussage zu dem Thema. Niemand lehnt sich nur 1cm aus dem Fenster und gibt eine Verbindliche Antwort. Man könnte ja darauf festgenagelt werden. Das selbe Spielchen hatte bei verschiedenen Ämtern, wo ich nachgefragt habe. Alles was du bekommst sind die Gesetze und Paragrafen. Von der Luftsicherung habe ich nur die Antwort bekommen, 100m erlaubt, Rest egal. Auch in der Kontrollzone. Selbst in Sonderkontrollzonen (gesperrter Luftraum) sieht man keinen Handlungsbedarf bei Fesseldrachen. Damit kannst du in Berlin vor dem Kanzleramt und Reichstag problemlos Drachen steigen lassen - bis dich ein übereifriger Wachmann in unkenntniss der Sachlage verscheucht oder gleich die Polizei kommt weil man hier keine Drohnen (!) fliegen lassen darf. Selbst erlebt :) Zum Glück hatte ich damals sogar die entsprechenden Texte dabei und sie haben sich eingelesen und mir einen guten Tag gewünscht.


    Im Gesetz steht viel, kommt aber für Kinderspielzeug ( :) ) nicht zur Anwendung.

    Eine Frage. Kann mir Einer Erklären wie die Versicherung über kite Flyers funktioniert?
    Ich finde eine hohe Deckungssumme 1!5 Millionen
    Welche Versicherung steckt im Kern dahinter.?
    Weil auch die Beiträge auf ein Privatkonto überwiesen werden. Die Abwicklung im Fall der Fälle soll ausschließlich über diese eine Person geschehen. Allen Respekt vor einem Menschen der sowas ehrenamtlich übernimmt. Dieses Konstrukt ist mir so bei einer Versicherung noch nicht untergekommen. Deswegen frage ich nach ob schon jemand Erfahrung damit hat oder wie es mit der Abwicklung war. Lieben Dank im voraus für euer Feedback

    Eine Frage. Kann mir Einer Erklären wie die Versicherung über kite Flyers funktioniert?
    Ich finde eine hohe Deckungssumme 1!5 Millionen
    Welche Versicherung steckt im Kern dahinter.?
    Weil auch die Beiträge auf ein Privatkonto überwiesen werden. Die Abwicklung im Fall der Fälle soll ausschließlich über diese eine Person geschehen. Allen Respekt vor einem Menschen der sowas ehrenamtlich übernimmt. Dieses Konstrukt ist mir so bei einer Versicherung noch nicht untergekommen.

    Hallo Ralf, aufgrund dieser Zweifel, habe ich mich (und viele andere auch!) nach dem letzten Versicherungswechsel für die DMO https://www.deutsche-modellspo…ion.de/wir-ueber-uns.html entschieden !

    'Versicherungen: ...Dazu zählen auch Modellheißluftballone, Modellzeppeline, Fesseldrachen (Lenkdrachen und Einleiner)...'

    ich habe auch mal gestöbert und bin auf einen Grundbeitrag von 39,95€ gestoßen. Die Rahmenbedingungen scheinen allerdings etwas attraktiver als bei kiteflyer.
    Für 2020 bin ich erstmal über das Angebot von kiteflyer versichert. Für 2021 habe ich die DMO auf jeden Fall im Hinterkopf.


    es ist wie so oft als Einsteiger, Alternativen und Details erschliessen sich erst bei längerer und intensiver Beschäftigung mit einem Thema. :D

    Hallo zusammen bin jetzt nach eingehender Recherche eine eindeutige Entscheidung getroffen wer Näheres wissen möchte gerne per PN oder bei Angabe von Telefonnummern auch telefonisch ich weiß diese Art der Kommunikation ist für ein Forum nicht Standard aber ich kenne einen von den Versicherungsgeber persönlich und möchte mich da weder negativ noch positiv über wen äußern gebe mein Wissen aber gerne im persönlichen Gespräch weiter liebe Grüße