@Pleiti dafür bräuchte ich kein spezielle Versicherung, das gäbe alles meine Privathaftpflicht her
Das hängt von deinem Versicherer ab. Schau mal in deine AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen sprich das Kleingedruckte). Bei einigen steht eine Beschränkung bis x kg Fluggewicht. Dazu gehört auch der Bodenanker und alles weitere bis hin zum Drachen. Meine private Haftpflicht hat mir auch bestätigt, dass alle nicht versicherungspflichtigen Fluggeräte mitversichert sind. Momentan sind lt. Gesetzeslage Drachen explizit von der Versicherungspflicht ausgenommen, das kann sich leider (wie die Vergangenheit gezeigt hat) jedoch schnell ändern.
Seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes 2012 gelten Drachen in Deutschland nicht mehr als Luftfahrzeuge, sodass keine Versicherungspflicht mehr besteht.
In anderen Ländern wie der Schweiz oder Österreich gibt es eine solche Pflicht aber weiterhin. Das kann für grenzüberschreitend aktive Drachen-Fans ein Problem darstellen. Denn bei einigen deutschen Versicherern werden Schäden, die ein in diesen Ländern abstürzender Drache verursacht, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Logik: Weil gesetzliche Versicherungspflicht für den Drachen besteht, ist eine Spezialpolice nötig.