Moin Gemeinde,
der 25.05.2018 rückt näher und damit auch das Datum an dem die DSGVO greift.
Ein neues Monster in der Regulierungslandschaft mit Anforderungen die, zumindest aus meiner Sicht mal nicht eben alle so zu erfüllen sind.
Ich wollte mal in die Runde horchen ob es schon konkrete Lösungsansätze in einzelnen Vereinen gibt.
Soweit ich bisher verstanden habe werden wir:-
- unseren Mitgliedsantrag anpassen müssen
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Zwecke der Verarbeitung (bitte im Einzelnen aufzählen)
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
berechtigte Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z.B. Weitergabe personenbezo-
gener Daten an eine Versicherung, an den Dachverband, an alle Vereinsmitglieder, im Internet)
Absicht über Drittlandtransfer (z.B. bei Mitgliederverwaltung in der Cloud),
sowie Hinweis auf (Fehlen von) Garantien zur Datensicherhei
Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Belehrung über Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein-
schränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung)
Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht der Einwilligung
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Unsere Satzung anpassen müssen.
Das ganze schreit ja nach einem Standartisierten Mitgliedsantrag und ggf. auch einer zumindest in diesen Bereichen Standartisierten Satzung.
Was ist mit Fotos auf unseren Homepages ?
Was ist mit Fotos auf unseren Accounts bei Facebook ?
Hat jemand das Glück einen RA im Verein zu haben, der mal erzählen kann wie andere das machen. ? (Dann wäre es keine Rechtsberatung)
Denn eines ist klar, es wird wieder eine Horde von RA geben die sich auf Abmahnungen spezialisieren werden wenn es dazu in irgendeiner Form eine Möglichkeit gibt.
Freue mich jetzt schon...