Haftpflichtversicherung

  • Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines schuldhaften Verhaltens (mit Ausnahme von Vorsatz), das Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
    Die Haftpflichtversicherung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Für Sachschäden, bis zu deren jeweiligem Höchstbetrag der Versicherer pro Schaden haftet. Der Versicherungsschutz wird gewährt für die in der Police angegebenen Eigenschaften (z. B. Hausbesitzer, Tierhalter) und Tätigkeiten (z. B. Sport, Beruf) sowie für die Erweiterung und Neuentstehung von Risiken.

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