Nach langen Verhandlungen ist der Rahmen für die Nutzung des Fahrgebietes SPO unter Dach und Fach.
Hier findet ihr weitere Infos >
Nutzungsvertrag GPA<>Gemeinde SPO
creeds
Guntram
GPA-Regionalbetreuer Südwest
Nach langen Verhandlungen ist der Rahmen für die Nutzung des Fahrgebietes SPO unter Dach und Fach.
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Nutzungsvertrag GPA<>Gemeinde SPO
creeds
Guntram
GPA-Regionalbetreuer Südwest
Ich finde diese Regelung nicht gerade benutzerfreundlich, andere (Strand-)Verwaltungen im benachbarten Ausland sind glücklicherweise nicht so beschränkt. So ist es uns (bis jetzt noch) vergönnt einfach so, mal ganz ungeplant von einem Tag auf den anderen, einen schönen Tag am Strand zu verbringen. Sollten unsere netten Nachbarn auf die selbe blöde Idee kommen sind nahe Fahrgebiete weg und es bleibt nur die relativ langweilige Sandplatte in SPO für kurzfristigen Spaß. Nun denn, typisch deutsche Verwaltung eben.
Zitat2) Eine gültige, ins Deutsche übersetzte Versicherungsbestätigung (max. 2 Monate alt ) über eine Deckungssumme von 3 Mio € für Personen- und Sachschäden.
Da müßten die Gäste ja laufend bei ihrer Versicherung anbimmeln. Stell mir das grade für Ouddorp oder B-Dam vor. :-/ Geht das nicht ein wenig entschärfter?
Ich glaube nicht, dass die Einschränkungen von der GPA-Seite vorgeschlagen wurden...
Sind die 14-Tage-vor-Anreise vertrags/organisatorisch (zwischen Hossi/Hape und der Gemeinde) bedingt und lässt sich da nicht organisatorisch was verkürzen?
(und immer dran denken, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird)
ZitatIch glaube nicht, dass die Einschränkungen von der GPA-Seite vorgeschlagen wurden..
Hat doch auch keiner Behauptet. Das Lizenpflicht für ausländische Fahrer besteht ist ja noch einzusehen, der Rest ist aber finde ich völlig daneben. Wenn ich mir überlege, wie oft ich shcon mal kurzentschlossen nach Dänemark gefahren bin...
Wie mach die das eigentlich bei den Kitesurfern?
Nein, der GPA ist es nicht anzulasten, da haben die Verantwortlichen wohl auf Vorgaben reagieren müssen um das Fahrgebiet generell behalten zu können.
Deutschland war schon immer was besonderes, was woanders funktioniert darf hier nicht übernommen werden. So ist das mal.
Wäre vielleicht hilfreich wenn der Threadersteller ein paar Zusatzinfos geben könnte warum die behördlichen Instanzen so einen Schritt gemacht haben der sicherlich viele Buggyfahrer aus den Nachbarländern abschreckt.
Oder wollte die GPA das doch so um ihren Mitgliedern mehr Platz zu sichern
Zitatund immer dran denken, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird
da glaube ich eher an strikte Einhaltung der Regeln, schon alleine zum Erhalt des Fahrgebiets. Ähnlich wie beim Boarden auf der Platte.
Ich denke mal das das jetzt nur die genaue Wiedergabe der geforderten Maßnahmen ist.
Die Leute vor Ort können das ganze bestimmt auch noch schneller händeln. Da kann man
bestimmt noch einiges verfeinern. Ist glaube es geht den Behörden in erster Linie um den
aktuellen Versicherungsschutz, nachdem die von den Gerichten verurteilt worden sind.
War doch im letzten Jahr irgendwas mit einem Strandsegelunfall.
Bin übrigens mal vor Jahren in England im Urlaub Buggy gefahren, da mußte ich auch von meiner
Versicherung eine in Englisch übersetzte aktuelle Bestätigung vorlegen um dort ein Gebiet zu befahren.
Zitat von Bones worst caseda glaube ich eher an strikte Einhaltung der Regeln, schon alleine zum Erhalt des Fahrgebiets. Ähnlich wie beim Boarden auf der Platte.
Das ist erstmal die Pressemitteilung. Was da jetzt noch an Informationen kommt... Guntram sollte es ja eigentlich besser wissen als hier nicht komplett gepanzert aufzutauchen.
btw: ich möchte mal sehen, wie lange die GPA das durchhält wenn jeder ausländische Fahrer der ab und zu mal will alle zwei Monate prophylaktisch eine Mail schickt. Asymmetrische Papierkriegsführung
Erübrigt sich nicht der Nachweis einer Versicherung für ausländische Fahrer wenn die sowieso eine Lizenz ihrer jeweiligen Länder haben? Oder gibt es im Ausland die Lizenz ohne Nachweis einer Versicherungshaftung? Das glaube ich kaum! Von daher ist eine Lizenznummer für ausländische Fahrer ok (warum soll es denen besser gehen in SPO als uns?), jedoch eine langwierige Voranmeldung halte ich für überflüssig und wie Philipp schon erwähnte für "verwaltungstechnisch" zu aufwendig!
Ich stelle mir wirklich vor wir Deutschen müssten das Prozedere für Römo oder Fanö machen! Die Orte wären nicht mehr attraktiv!
Gruß
Bernd
PS: Trotzdem Dank an die GPA für die Erhaltung wenigstens eines "offiziellen" deutschen Fahrgebietes in SPO. Überall sonst bewegen wir Buggyfahrer uns ja mehr oder minder im "rechtsfreien" Raum!
ZitatOder gibt es im Ausland die Lizenz ohne Nachweis einer Versicherungshaftung?
Genau das ist der Punkt. So war es mit der GPA-Lizenz bis vor einem Jahr ja auch: Versicherungsnachweis war Sache jedes einzelnen Lizenzinhabers und somit sehr schwer nachzukontrollieren, ob auch tatsächlich Versicherungsschutz besteht, weil z.B. ein Nachweis aus 2003 nix über den aktuellen Status aussagt.
Deshalb hat die GPA das Versicherungsproblem für ihre Mitglieder / Lizenzinhaber mit einer inkludierten Versicherung sehr elegant gelöst.
Hier noch ein paar Infos:
Die Vertragverhandlungen liefen über 2 Jahre, da kann man sich erstmal bei den Verantwortlichen für das sehr zeitaufwändige Engagement bedanken.
Ursprünglich waren im Vertrag als Nutzer des Fahrgebietes ausschließlich Mitglieder von GPA und YCSPO erlaubt.
Ausländische Fahrer wären dann prinzipiell von einer Nutzung ausgeschlossen gewesen.
Die jetzige Regelung ist Ergebnis zäher Verhandlungen, denn weder die GPA noch die Gemeinde SPO sind an einem Ausschluss von ausländischen Fahrern und letztendlich Gästen interessiert.
Das Genehmigungsprocedere geht von der Naturschutzbehörde (Landesbehörde) aus, d.h. Gemeinde SPO sind an deren Vorgaben gebunden. > Naturschutzzone Wattenmeer.
Um den ausländischen Buggyisten das Fahren trotzdem zu ermöglichen, wurde folgender Paragraph im Vertrag festgeschrieben:
Auszug aus dem Vertrag:
ZitatAusländische Gastfahrer erhalten durch die GPA einen Ausweis in deutscher Sprache, der mindestens fogende Angaben enthält: Vorname, Name, Geburtsdatum Wohnanschrift, Lizenznummer sowie Name des Gastverbandes. Die GPA prüft vor Ausstellung des Ausweises den Besitz einer Fahrerlizenz sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (...)
Das heißt, die GPA ist verantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Gastfahrer. Deshalb dieses Procedere mit Anmeldung. Stellt Euch vor, es passiert was und der Fahrer hat eben keinen ausreichenden Versicherungsschutz…Fahrgebiet weg ist da noch das kleinste Übel, da geht’s dann ans Eingemachte, siehe Strandsegelunfall mit entsprechenden Konsequenzen für die Verantwortlichen (Vorstand, Gemeinde).
Es gibt schon länger auch andere Fahrgebiete, die haftungsrechtlich an einen Verein gebunden sind und demenstprechend auch eine Gastlizenz erforderlich ist, z.B. Hoylake.
Zum Anmelden:
Der Verein ist sehr froh, mit Hossi und Hape zwei Anlaufstellen vor Ort zu haben, die bereit sind, den Papierkram zu übernehmen, damit unsere ausländischen Gastfahrer auch weiterhin in SPO fahren können.
Eine Genehmigung wird sicher auch in einem kürzeren Zeitraum als die genannten zwei Wochen zu bekommen sein.
Nur sollten die Gastfahrer im Vorfeld ihre Unterlagen prüfen, damit sie nicht wieder heimgeschickt werden, denn das wäre wirklich ärgerlich und mit den veröffentlichten Infos auch absolut unnötig.
Gerade für unsere holländischen Freunde wird es einfach sein, da deren Lizenzsystem genauso wasserdicht ist wie das Deutsche.
Für ausländische Regattateilnehmer ändert sich eh nix, die melden sich wie bisher vorher an und gut ist.
Btw: Der Vorstand des BCH ist bereits seit längerer Zeit informiert und es wird auch eine englische Übersetzung des Anmeldeprocederes geben.
Noch was zur Genehmigung von Veranstaltungen (z.B. 24h-Rennen 2011):
Die GPA reicht den Antrag bei der Gemeinde ein, die reicht das weiter an die Naturschutzbehörde und dann geht’s den ganzen Weg wieder zurück.
Das Gleiche gilt für Regatten.
Ich hoffe, damit einige entstandene Fragen erläutert zu haben.
Es wird auch noch eine ausführliche Pressmitteilung des Vorstandes zu diesem Thema veröffentlicht werden.
Abschließend: Danke an die bisherigen Beitragsersteller, offensichtlich gibt es mittlerweile das Bewusstsein, dass nicht alles der GPA angelastet werden kann, sondern der Verein als Lobby bemüht ist, das bestmögliche im Interesse des Sports herauszuholen. DAS finde ich eine sehr positive Entwicklung! :H:
creeds
Guntram
- Editiert von Windwolves am 12.01.2012, 11:21 -
- Editiert von Windwolves am 12.01.2012, 11:22 -
Nein, dass diese Dinge nicht auf GPA-Mist gewachsen sind ist schon klar.
D.h. also, die ausländischen Fahrer bekommen, wenn sie ihre Unterlagen einreichen, für das Jahr eine Fahrgenehmigung?
Wäre ja sinnvoll.
ZitatD.h. also, die ausländischen Fahrer bekommen, wenn sie ihre Unterlagen einreichen, für das Jahr eine Fahrgenehmigung?
Nein, das ist leider nicht möglich, da dann im Schadensfall nicht zu überprüfen wäre, wer zu diesem Zeitpunkt eine Genehmigung hatte.
D.h. es muss jedes Mal neu eine temporäre Genehmigung ausgestellt werden.
Allerdings sollte dies recht unkompliziert sein, wenn man davon ausgeht, dass eine ausländische Haftpflichtversicherung ihre Beiträge im Voraus für ein Jahr einzieht und man somit auch einen Versicherungsnachweis für diesen Zeitraum hat.
Liegt dieser erst einmal bei Hape und/oder Hossi vor, dürfte es in der Praxis relativ einfach sein, auch kurzfristig die benötigte temporäre Nutzungsberechtigung zu bekommen.
Ist eigentlich nix anderes wie Einschreibung beim Rennen.
creeds
Guntram