Michael,
Patentrecht und Urheberrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge! Patente sind erkaufte Schutzrechte. Urheberrecht ist ein vom Gesetzgeber pauschal gewährtes Recht. Beides in einen Topf zu schmeissen ist fahrlässig.
Das eigentliche Problem, um das es hier geht ist, dass der Gesetzgeber leider das Urheberechtsgesetz in vielen Bereichen recht schwammig formuliert hat, so, dass wir Drachenflieger konkret Schwierigkeiten haben, unsere Konstrukte darunter einzusortieren.
Wir haben leider das Problem, dass es so gut wie keine Referenzfälle im Bereich Drachenbau gibt, was zum Glück daran liegt, dass es bisher wohl recht wenig Klagen geben hat.
Eine eher liberale Sichtweise zu propagieren ist sicher dem Drachenbau allgemein dienlich, doch beruhen deine Aussagen nicht auf irgendeiner real anwendbaren Rechtssprechung. Daher wäre ich allgemein vorsichtig mit einer besonders liberalen Sichtweise. Im Einzelfall kann das böse ins Auge gehen wenn sich jemand anderes darauf verlässt!
Achim,
das Urheberrechtsgesetzt bezieht sich nicht nur auf Kunst, gell?
Gruß,
Dietmar
- Editiert von DK am 01.09.2007, 23:04 -